…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) ist seit 2000 als Rechtsanwalt tätig und erzielte daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit wobei er u.a. für die beschwerdegegenständlichen Jahre seinen…
…von seiner Gattin bereits im Jahr 2013 getrennt hat und daher ihm ab diesem Zeitpunkt das Fahrzeug ***21*** nicht mehr zur Verfügung gestanden ist. Daher ergibt sich für die private Nutzung des Kfz ***2*** für die Jahre 2010 bis 2013 folgende Bemessungsgrundlage für die Besteuerung…
…Bescheide im Wesentlichen mit der Behauptung, den betroffenen Dienstnehmern habe die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz nicht zugemutet werden können, weshalb sie auf die streitgegenständlichen Reiseaufwandsentschädigungen einen kollektivvertraglichen Anspruch gehabt hätten, der gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht steuerbar sei. Gemäß § 26 Z 4 EStG…
…Geschäften oblagen. Ihr gewöhnlicher Arbeitsort ist Wien. Die Beschwerdeführerin (Bf) geht einer Vertretertätigkeit nach. Im Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 machte sie die Berücksichtigung des Berufsgruppenpauschales für Vertreter in der Höhe von € 2.190,00 geltend. Der Jahreslohnzettel weist "nicht steuerbare Bezüge (§…
…Seite noch ein Leistungsentgelt dar. Daher ist der Zuschuss zur Anschaffung diverser Wirtschaftsgüter des Museums als echter Zuschuss nicht steuerbar. Der Beschwerde war daher Folge zu geben. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision nur zulässig, wenn sie von der Lösung…
…Finanzamt glaubt - als steuerpflichtiger Bezug bzw. Vorteil aus dem Dienstverhältnis oder - wie von Seiten des Bf. vertreten wird - als nicht steuerbare Leistung der Arbeitgeberin nach § 26 Z 4 EStG 1988 zu behandeln ist. Das Bundesfinanzgericht schließt sich der Vorgehensweise bzw. der Beurteilung des Finanzamtes an…
…Einkommensteuer 2021 wurde anhand der übermittelten Lohnzettel für die Beschwerdejahre von Seiten der Abgabenbehörde festgestellt, dass der Bf. in den fraglichen Jahren Fahrkostenersätze von seiner Arbeitgeberin (nichtsteuerbare Bezüge gemäß § 26 Z 4 EStG 1988) iHv 3.347,10 € (2018), 2.425,80 € (2019)…
…des EStG 1988 (vgl. dazu etwa Jakom/Laudacher EStG, 2019, § 3 Rz 1) und die unterschiedlichen Anforderungen für bzw. Konsequenzen von nicht steuerbare(n) und steuerfreie(n) Einkünften iSd §§ 26 Z 4 und 3 Abs. 1 Z 16b einerseits, und (abzugsfähigen) Werbungskosten nach § 16 Abs…
…00; sodass über die abgabenbehördlich bereits anerkannten Werbungskosten von € 14.125,00; auch der im Spruch genannte Gesamtbetrag von € 4.756,20 (€ 507,20 als nicht steuerbare Einkünfte nach § 26 Z 4 EStG 1988 + € 4.249,00 als steuerfreie Einkünfte nach …
…Einklang mit der dargestellten Rechtslage den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen ist. Demgegenüber ist die Entschädigungsleistung für die Duldung der Einschränkungen des Quellschutzgebiets in Höhe von EUR 10.000,00 letztlich nicht steuerbar: Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse sind nämlich im Rahmen der Vollpauschalierung abgegolten (vgl…
…aus: Bruttobezüge (Kennzahl 210): 21.632,70 €; steuerpflichtige Bezüge (Kennzahl 245): 21.632,70 €; anrechenbare Lohnsteuer (Kennzahl 260): 2.554,25 €; nicht steuerbare Bezüge gemäß § 26 Z 4 EStG und § 3 Abs. 1 Z 16b EStG: 22.593,39 €. Der von…
…unter Punkt C.I.1.2 vor, dass es sich bei einer als steuerpflichtig behandelten Einnahme eindeutig um die nicht steuerbare Rückzahlung einer Kaution durch ein slowenisches Gericht handle. Ohne nähere Begründung stellte der Bf die Behauptung auf, dass er seinen Lebensmittelpunkt ab 2008 nach…
…November 2022 wurde begründend auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach für alle in § 26 EStG 1988 angeführten, nicht steuerbaren Arbeitgeberleistungen der Grundsatz gelte, dass darüber einzeln abgerechnet werden müsse. Für die Anwendbarkeit von § 26 Z 4 EStG 1988 sei daher der Nachweis jeder…
…nicht steuerbare Leistungsvereinigung liegt hingegen vor, wenn der Gesellschafter seine Leistung als Gesellschafterbeitrag erbringt und hierfür eine Abgeltung bloß durch Beteiligung am laufenden Gesellschaftserfolg erhält (vgl. VwGH 13.9.2018, Ra 2016/15/0036; Ruppe/Achatz, UStG5, § 1 Tz 106). Dem Gesellschafter kann auch nicht…
…nicht steuerbare Leistungsvereinigung liegt hingegen vor, wenn der Gesellschafter seine Leistung als Gesellschafterbeitrag erbringt und hierfür eine Abgeltung bloß durch Beteiligung am laufenden Gesellschaftserfolg erhält (vgl. VwGH 13.9.2018, Ra 2016/15/0036; Ruppe/Achatz, UStG5, § 1 Tz 106). Dem Gesellschafter kann auch nicht…
…nicht steuerbare Leistungsvereinigung liegt hingegen vor, wenn der Gesellschafter seine Leistung als Gesellschafterbeitrag erbringt und hierfür eine Abgeltung bloß durch Beteiligung am laufenden Gesellschaftserfolg erhält (vgl. VwGH 13.9.2018, Ra 2016/15/0036; Ruppe/Achatz, UStG5, § 1 Tz 106). Dem Gesellschafter kann auch nicht…
…Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten. In umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht ist daher - in Fachkreisen wohl bekannt - eine nicht steuerbare Liebhaberei nur bei Betätigungen vorgelegen, deren Schwergewicht in der privaten Lebensführung gelegen war, nicht hingegen für sonstige verlustbringende oder gewinnlose Tätigkeiten, auch wenn bei diesen auf die…
…a. Der Bf. begehrt den pauschalen Vorsteuerabzug, obwohl er nur nichtsteuerbare ausländische Umsätze aufweist. Die Finanzverwaltung will im Zusammenhang mit diesen Umsätzen keine Vorsteuer zuerkennen. b. Der Bf. verweist in seiner Darstellung zur Begründung des Vorsteuerabzuges lediglich - (1) auf das Verfahren Umsatzsteuer 2015 (Beschwerde vom…
…11.2017 gegen obigen Bescheid für das Jahr 2015 wurde wie folgt ausgeführt: Es werde der Antrag gestellt, die wiederkehrenden Bezüge in Höhe von 9.207,37 € als nicht steuerbar außer Ansatz zu lassen. Die wiederkehrenden Bezüge seien direkt verknüpft mit außergewöhnlichen Belastungen iSd …
…Fall flossen ihnen im Zeitpunkt der Bonuszahlung keine im Inland steuerbaren laufenden Bezüge zu. Mangels derartiger laufender Bezüge ergibt die Sechstelberechnung null. Laufende Auslandsbezüge, für die nach § 98 Abs 1 Z 4 EStG kein Besteuerungsrecht mehr besteht, sind nicht in die Sechstelberechnung miteinzubeziehen." Die steuerliche…