…des Feststellungsbescheides war. Der Umstand, dass es sich bei dem Feststellungsbescheid der atypisch stillen Gesellschaft um einen „Nichtbescheid“ handelt, ist somit offensichtlich. Für nicht rechtsfähige Personengesellschaften (wie eine atypisch stille Gesellschaft) stellt der VwGH in ständiger Rechtssprechung zu § 191 Abs. 2 BAO (zuletzt VwGH 2013…
…§ 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr. des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten Personen…
…BAO, § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…Bescheidspruch (vgl Ritz, BAO6, § 93 Tz 6). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten Personen. Aufgrund der Bestimmungen des…
…Erledigungen ohne Spruch (somit ohne normativen Inhalt) sind keine Bescheide (VwGH vom 26.02.2013, 2010/15/0064). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten…
…Aufl., § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiellrechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten, vielmehr sind dies die daran beteiligten Personen…
…BAO, § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…BAO, § 93 Tz 6 und die dort angeführte Rechtsprechung des VwGH). Bei einer Grundstücks- und Vermietungsgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die…
…BAO, § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…BAO, § 93 Tz 6 unter Hinweis auf die Rspr des VwGH). Bei einer Hausgemeinschaft handelt es sich sowohl zivil- als auch abgabenrechtlich um eine nicht rechtsfähige Personengesellschaft. Die Gemeinschaft selbst ist materiell-rechtlich kein Träger von Rechten und Pflichten. Vielmehr sind dies die daran beteiligten…
…Feststellungsbescheide gegen alle, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw nicht zugerechnet werden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt aus § 191 Abs. 1 lit. c BAO iVm § 191 Abs. 2 BAO, dass dort, wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften gegenübertreten, der Feststellungsbescheid…
…wonach Personengesellschaften bürgerlichen Rechts von der Antragsberechtigung ausgeschlossen wären. Anknüpfungspunkt ist vielmehr die operative Tätigkeit und das Vorliegen betrieblicher Einkünfte. Der angefochtene Bescheid stützt sich auf die FAQs-FKZ800k vom 10.05.2022. Aus diesem FAQ leitet das Finanzamt ab, dass "nicht rechtsfähige Unternehmen wie…
…November 2016 wurde die Beschwerde des AB gegen den Feststellungsbescheid vom 23. November 2015 vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Rechtsfähige Personengesellschaften würden nicht bereits mit ihrer Auflösung und Löschung im Firmenbuch, sondern erst mit der Liquidation des gesamten Gesellschaftsvermögens und dem Abschluss aller Abgabenverfahren enden…
…November 2016 wurde die Beschwerde des AB gegen den Feststellungsbescheid vom 23. November 2015 vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Rechtsfähige Personengesellschaften würden nicht bereits mit ihrer Auflösung und Löschung im Firmenbuch, sondern erst mit der Liquidation des gesamten Gesellschaftsvermögens und dem Abschluss aller Abgabenverfahren enden…
…gemäß Art 133 Abs. 4 und 9 B-VG nicht zulässig (B-VG). Begründung Verfahrensgang Die beschwerdeführende nicht rechtsfähige Personengemeinschaft einer GmbH & atypischen stillen Gesellschaft erzielte im Streitjahr 2007 Einkünfte aus Versicherungsberatungstätigkeiten. Mit der als Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO bezeichneten…
…Ergebnis gekommen ist) nicht teilt. Die Ausführungen der Bf. vom 5. Dezember 2014 bzw. ergänzend vom 13. April 2015, die auf unterschiedliche Behandlung von Grundstücken im Gesamthandvermögen (vs. Miteigentum) hinweist (Erwerb von Grundstücken durch die Miteigentümer bzw. durch die rechtsfähige Personengesellschaft sowie die daraus resultierenden…
…jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen. Im Zusammenhang mit der Bescheidadressierung ist somit der Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts maßgeblich. Mit…
…in diesem Verfahren nicht strittig, weil in einem eigenen F-Verfahren für die hier gegenständlichen Jahre festzustellen sein wird- darauf hin, dass ihm seitens des FAÖ mitgeteilt wurde, dass man hinsichtlich der mitgeteilten Verluste prüft, ob das F-Verfahren bei der Personengesellschaft wiederaufgenommen werden müsse…
…ist. In einem weiteren Schritt ist festzustellen, ob eine Zahlungsunfähigkeit der MM gegeben war. Zur Frage der Einflussnahme der Bf. auf die Geschäftsgebarung der MM Die beschwerdeführende Gesellschaft ist unternehmensrechtlich eine rechtsfähige Personengesellschaft mit zwei unbeschränkt haftenden Gesellschaftern, die die Bf. jeweils einzeln vertreten. Sie…
…wurde mit Schriftsatz vom 29.03.2019 eingeladen, zur Berufung Stellung zu nehmen. Mit Schriftsatz v.08.04.2019 wurde vom Fachvorstand folgende Stellungnahme abgegeben: "...Rechtsfähige Personengesellschaften enden dagegen nicht bereits mit ihrer Auflösung und Löschung im Firmenbuch, sondern erst mit Liquidation des gesamten Gesellschaftsvermögens…