…lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen." Dies wurde im Kern folgendermaßen begründet: "Laut Einsichtnahme in das Firmenbuch wurde die KG mit xx.07.2011 gelöscht. […] Der am 16.05.2014 vom Finanzamt erlassene Bescheid […] erging an eine nicht mehr existente Kommanditgesellschaft. Die…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfolge der Zurückweisung im Fall einer Beschwerde gegen eine an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtete Erledigung ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Mangels einer Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung war die Revision daher nicht zuzulassen. Innsbruck…
…13/0035; sowie OGH vom 20. Mai 1999, 6Ob 330/98t). Da die beschwerdeführende Gesellschaft über kein Vermögen mehr verfüge, steht zweifelsfrei fest, dass die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft untergegangen sei. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar, 5…
…ist auch dann zu beachten, wenn eine falsche oder eine bereits nicht mehr existente Person zu Unrecht als Empfänger bezeichnet wird, weil auch in einem solchen Fall die tatsächlich zum Empfang des Schriftstückes bevollmächtigte Person nicht als solche bezeichnet wurde (Schmid in Bumberger/Schmid, ZustG…
…des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Dazu kommt, dass eine nach englischem Recht gegründete Limited mit Verwaltungssitz in Österreich seit dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums (dh seit 01.01.2021) nicht mehr besteht. An ihre Stelle sind im…
…der Kommanditist als einziger beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Mit der Beendigung ("dissolution") der [...] LIMITED am 25.05.2010 und dem damit einhergehenden Wegfall des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Gemäß § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation…
…der Kommanditist als einziger beschränkt haftender Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Mit der Beendigung ("dissolution") der [...] LIMITED am 25.05.2010 und dem damit einhergehenden Wegfall des einzigen Komplementärs der Beschwerdeführerin, war die Kommanditgesellschaft als Personengesellschaft nicht mehr existent. Gemäß § 142 UGB erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation…
…April 2016 ein. Darin wurde, zusammengefasst beantragt: 1. dass der Feststellungsbescheid 2006 unserer Klientin vom 10. Juni 2014 als Nichtbescheid festzustellen ist, da er an eine nicht mehr existente Personengesellschaft adressiert wurde; 2. in eventu die amtswegige Aufhebung gem. § 295 Abs. 1 BAO dieses Bescheides…
…0035; OGH vom 20. Mai 1999, 6 Ob 330/98t). Das ist im gegenständlichen Fall zu bejahen; die Rechtspersönlichkeit der Bf. ist somit erloschen. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar5, Tz 1 und 4 zu § 79). An…
…nach der Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die [GmbH] ([FN-2]) ab 09/13 nicht mehr rechtlich existierte, kommt der an ein nicht mehr bestehendes Rechtsgebilde gerichteten angefochtenen Erledigung keine Bescheidqualität zu. Die Beschwerde war daher mangels Vorliegens eines rechtswirksam erlassenen Bescheides gemäß § 260 Abs…
…wenn sie nicht zulässig ist. Bescheidbeschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter sind als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO6, § 260 Tz 8, mit weiteren Nachweisen). Kein Bescheid liegt z.B. vor, wenn die an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung an keine Rechtsperson, sondern an eine nicht mehr existente Personengesellschaft…
…6) Beschwerdevorentscheidungen der belangten Behörde vom 11.3.2019 unter St.Nr. Steuernummer gestellt worden ist, und schon deshalb unzulässig ist. Weiters ist der Vorlageantrag für eine nicht mehr existente Partei gestellt worden (s. unten Pkt. 7) und auch deshalb unzulässig. Über einen unzulässigen Vorlageantrag…
… 30.1.2013, 2012/13/0027). Im gegenständlichen Fall ist die als Beschwerdevorentscheidung intendierte Erledigung vom 23.5.2023 anstelle an ***1*** als Rechtsnachfolger der ***Bf1*** an die zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht mehr existente ***Bf1*** gerichtet worden. Da die Erledigung daher ins Leere ging…
…Der Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2010 vom 28.10.2013 erging an die untergegangene Kommanditgesellschaft und nicht an die ehemaligen Gesellschafter der Mitunternehmerschaft. Da er sich an eine nicht mehr existente Abgabepflichtige richtete, ging er ins Leere…
…Gegen eine nicht mehr existente und vermögenslose Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind unwirksam. Gemäß § 79 BAO erster Satz gilt Folgendes: "Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes." Eine Kommanditgesellschaft wird durch die Verwertung und Verteilung des Massevermögens und die Aufhebung des Konkurses…
…ehemalige Vertreterin im Namen und im Auftrag der nicht mehr existenten Kommanditgesellschaft aufgetreten ist. Der Vertreterin mangelt es an der von ihr in der Beschwerde behaupteten Auftraggeberin. Die Kommanditgesellschaft existierte weder zivil- noch abgabenrechtlich nicht mehr, weshalb sie eine Vollmacht nicht (mehr) erteilt haben konnte…
…eine rechtlich nicht (mehr) existente noch an eine nicht (mehr) handlungsfähige Personen. Im Übrigen hat auch der VwGH in seinem Erkenntnis vom 05.09.2012, 2011/15/0024, dem eine behördliche Erledigung, datierend mit November 2006 zugrunde lag, die - wie im gegenständlichen Fall - nicht allen…
…somit nicht mehr. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie der beschwerdegegenständlichen HG besteht - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nach ihrer Auflösung die Parteifähigkeit nicht weiter. Bescheide haben daher im Sinne obiger Rechtsvorschriften an die ehemaligen Gesellschafter gerichtet zu sein. An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften…
…an deren ehemalige Gesellschafter als diejenigen, denen in den betreffenden Zeiträumen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (hinsichtlich der Erledigungen betreffend die Feststellung von Einkünften) an die zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht mehr existente ***Bf1*** gerichtet worden. Da die Erledigungen daher ins Leere gingen und keine Rechtswirkung…
…abverlangten Informationen nicht offengelegt. Der Mietvertrag vom 11.12.1996 weist die nicht mehr existente Fa. C***** Ferdinand B***** KEG als Mieter von Top 2-3 aus. Top 12 wurde laut Mietvertrag vom 28.9.2005 von Ihnen angemietet. Aus diesen Mietverträgen ist nicht erkennbar…