…lässt jedoch den Schluss zu, dass das Finanzamt nicht von einer vorherigen rechtswirksamen Zustellung ausgegangen ist. Letztlich ist aber mangels rechtlich existenter Erstbescheide die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung rechtswidrig und war diese ersatzlos aufzuheben. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Zulässigkeit einer…
…herangezogene Grundlagenbescheid ins Leere gegangen ist, d.h. rechtlich nicht existent geworden ist, so ist der Änderungsbescheid rechtswidrig ergangen. Die Rechtswidrigkeit ist nicht dadurch sanierbar, dass nachträglich ein (neuer) Grundlagenbescheid erlassen wird. Die angefochtenen Bescheide zur Einkommensteuer des Bf. für die Jahre 2002 bis 2006…
…zum Empfang des Schriftstückes bevollmächtigte Person nicht als solche bezeichnet wurde (Schmid in Bumberger/Schmid, ZustG, aaO, § 9 E121, VwGH 15.7.1998, 93/13/0297 mit weiteren Ausführung im Fall einer Umgründung einer Steuerberaterkanzlei). Die Bezeichnung einer nicht existenten Person ist demnach der Bezeichnung…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Im Zuge der Offenlegung gemäß § 29 FinStrG der für die Feststellung der Abgabenverkürzung bedeutsamen Umstände der Beschwerdeführerin ***Bf1*** (in der Folge als Bf bezeichnet) vom 2. Oktober 2018 gab sie…
…nur (tatsächlich eingebrachte und noch unerledigte) „Berufungen“ der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen waren, war die mit Vorlagebericht vom 19. September 2012 erfolgte Vorlage einer nicht (mehr) existenten „Berufung“ unzulässig. Dem Vorlagebericht bzw. der „Berufungsvorlage“ (in Übereinstimmung mit der seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012…
…BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem bei mangelnder Bescheidqualität unzulässig. Eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Beschwerdefall wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen einer Bescheidbeschwerde gegen einen rechtlich nicht existenten Bescheid konnte sich das…
…Gemäß § 273 Abs 1 BAO ist die Berufung gegen einen rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid zurückzuweisen. Die bescheidmäßigen Erledigungen des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 29.11.2010 für die X2 GmbH & Mitges (33 StNr2) gehören nicht dem Rechtsbestand an." E/b) ad 2/sog…
…1 lit. a BAO belangte Abgabenbehörde zu treten hat. Soll eine Säumigkeit des Finanzamts Österreich gerügt werden, ist dieses - und kein anderes Finanzamt, ob existent oder nicht existent, und keine andere Behörde - in der Säumnisbeschwerde als säumige Abgabenbehörde zu bezeichnen. § 323b Abs. 6 BAO (wonach…
…wenn sie nicht zulässig ist. Voraussetzung jedes Rechtsmittels ist das Vorliegen einer Beschwer, d.h. eines Rechtsschutzbedürfnisses des Rechtsmittelwerbers. Fehlt die Beschwer, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BFG 25.6.2014, RV/3200103/20149). Im gegenständlichen Fall wurde eine Beschwerde gegen einen nicht existenten Bescheid…
…Zinsenbescheid, eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides erfolgt nicht (vgl. Ritz, BAO 5 , § 205 Tz 35). Zulässigkeit einer Revision: Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist aus nachstehenden Gründen nicht zulässig: Dass ein abgeleiteter Bescheid einen rechtlich existenten Grundlagenbescheid voraussetzt…
…Bescheiderlassung nicht geschäftsfähig war. Bescheidzustellungen an Prozessunfähige sind unwirksam (vgl. Ritz, BAO6, § 79 Tz. 19). Gemäß § 260 Abs. 1 lit. a der Bundesabgabenordnung (BAO) ist eine Beschwerde zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Zurückzuweisen ist eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen…
…Rechtswirkung entfalten. Nach § 260 Abs 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Zurückzuweisen ist eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (Ritz/Koran8, § 260, Rz 8, unter Hinweis auf VwGH 27…
…mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ( VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; 29.5.1995, 93/17/0318). Die als Abweisungsbescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes ist im gegenständlichen Fall mangels einer für die abgabepflichtige Partei rechtswirksamen Zustellung als Bescheid rechtlich nicht existent geworden…
…66/1966) in Anspruch nimmt, sind nicht nachvollziehbar, weil es keinen Staat "Germanitien" gibt. Vielmehr handelt es sich bei diesem Gebilde um einen im Rechtsverkehr nicht existenten Phantasiestaat. Durch einige Unterschriften auf einer so bezeichneten Gründungsurkunde und durch eine angeblich an die Vereinten Nationen gesandte…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor, da sich die Unzulässigkeit einer Bescheidbeschwerde im Falle eines (infolge der Zustellung an eine nicht vertretungsbefugte Person) rechtlich nicht existent gewordenen Bescheides unmittelbar aus den oben angeführten…
…Zustellung der Beschwerdevorentscheidung vom 21.6.2016 rechtswidrig und erfolgte die Zustellung an den Bf als vertretene Partei daher rechtsunwirksam. Der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde (Vorlageantrag) vom 20.7.2016 wurde somit gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid eingebracht (Ritz…
…Beschwerdevorentscheidung der Abgabenbehörde (§ 262 BAO) oder mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes (§ 278 BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Zurückzuweisen ist eine Bescheidbeschwerde ua gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; 29.5.1995, 93/17/0318…
…3 zweiter Satz Zustellgesetz vorgesehene Heilungswirkung nicht eintreten. Die "Bescheide" konnten daher mangels rechtswirksamer Zustellung auch keine Rechtswirksamkeit gegenüber dem Beschwerdeführer entfalten. Mit Beschwerde anfechtbar sind aber nur rechtswirksam ergangene Bescheide. Eine gegen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordene Bescheide gerichtete Bescheidbeschwerde ist daher als…
…auf dem jeweils anderen Ehepartners Bankkonto zeichnungsberechtigt und es existiert auch keine Haftung (Bürgschaft) für irgendwelche Schulden des anderen Ehepartners. Die im Ehevertrag enthaltene Gütertrennung wird bis heute auch so gelebt. Wenn auf der bereits seit längerer Zeit nicht mehr aktiven Webseite (aus 2007) von…