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BFG RV/7103849/2016Anspruchszinsen - Bagatellgrenze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.03.2021

…00, nicht entrichteter Zahlungsanspruch 0,00, Bemessungsgrundlage -4.056,00, 155 Tage, Tageszinssatz 0,0052) Euro ergeben. Allerdings erfolge nach dem Willen des Gesetzgebers gemäß § 205 Abs 2 letzter Satz BAO keine Festsetzung von Anspruchszinsen, die den Betrag von Euro 50,00 nicht erreichten. Da…

BFG RV/7100853/2014Bagatellgrenze bei Anspruchszinsen;
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2019

…01.10.2012-07.05.2013 | -9.126,00 | 08.05.2013-29.09.2013 | -9.126,00 | Nicht entrichteter Zahlungsanspruch | 0,00 | Zeitraum | Anzahl Tage | Tageszinssatz | Zinsen | 01.10.2012-07.05.2013 |…

BFG RV/4300003/2026Säumniszuschlag bei nicht entrichteter Geldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.06.2026

…wurde die Geldstrafe erst am 23.01.2026 entrichtet. Daher gelangt § 217 Abs. 1 und 2 BAO zur Anwendung, wonach dann, wenn die Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen zu entrichten ist…

BFG RV/4300005/2024Säumniszuschlag bei nicht entrichteter Geldstrafe - kein grobes Verschulden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.12.2024

…Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Daher gelangt gegenständlich auch § 217 Abs. 1 und 2 BAO zur Anwendung, wonach dann, wenn die Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen…

BFG RV/7100911/2021Anspruchszinsen: Keine Anspruchszinsen, sondern Beschwerdezinsen für entrichtete strittige Abgaben bei zugunsten des Beschwerdeführers abändernder BVE
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2021

…Gutschrift in Höhe von -6.411,03 €. Berechnung der Anspruchszinsen in Euro: | Zeitraum | Differenz-betrag | nicht entrichteter Zahlungs-anspruch | Bemessungs-grundlage | Anzahl Tage | Tages-zinssatz | Zinsen | 01.10.2019-18.12.2019 | -2.134.404…

BFG RV/5102184/2015Voraussetzungen eines "Guthabens auf dem Abgabenkonto" im Zusammenhang mit der Herabsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.12.2017

…Im Zeitraum 1.10.2007 bis 15.6.2008 (259 Tage) ergab sich aus diesem Differenzbetrag bei Ansatz eines nicht entrichteten Zahlungsanspruches in Höhe von € 0 unter Zugrundelegung eines Tageszinssatzes von 0,0142 % der angeführte Gutschriftsbetrag. (11) Aufgrund einer Bescheidberichtigung wurden unter Ansetzung eines…

BFG RV/7100241/2016Geschäftsführerhaftung, nicht eingeforderte Beteiligungsgewinne, Uneinbringlichkeit nicht feststehend, Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.06.2017

…abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag bzw. noch immer obliegt. Insbesondere ist im Rahmen dieser Verpflichtung für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine…

BFG RV/5300034/2020Säumniszuschläge infolge frustrierter Zahlungserleichterungen erst nach Ausstellung von Rückstandsausweisen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2021

…mit Bescheid vom 9. September 2019 gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG iVm § 217 Abs. 1 und 2 BAO ein erster Säumniszuschlag im Ausmaß von 2 % der nicht entrichteten Geldstrafe, also in Höhe von € 420,00, sowie gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG iVm § 212 Abs…

BFG RV/6100331/2015Beschwerde gegen Haftungsbescheid gem. §§ 9 und 80 BAO; Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Bescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.05.2019

…des Finanzamtes entgegengehalten, dass die vom Haftungsbescheid umfassten Abgabenschuldigkeiten nur (Anm. überwiegend) selbst berechnete und bekanntgegebene, aber nicht entrichtete Abgaben betrifft. Auf die Ausführung zu einem Fristverlängerungsantrag zur Vorhaltsbeantwortung, welcher abgewiesen wurde (ein Monat Frist reiche aus), wird verwiesen. Bei Selbstbemessungsabgaben sei maßgebend, wann diese…

BFG RV/7103355/2022Säumniszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2023

…dass die Umsatzsteuer 2013 bis spätestens 17.2.2014 zu entrichten gewesen wäre. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Abgaben nicht entrichtet. Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuer an (VwGH 29…

BFG RV/7100383/20211.Aussetzungsantrag im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen einen Vollstreckungsbescheid, 2. Wiederholte Aussetzungsanträge, res iudicata
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2021

…Beschwerde ein. (Anm.: Diese ist hier nicht verfahrensgegenständlich, jedoch wird auf das diesbezügliche Erkenntnis des BFG vom 25. Februar 2021, GZ.RV/7104659/2020, verwiesen) und beantragte gleichzeitig die Aussetzung der Einhebung "für den Gesamtbetrag des mit den angefochtenen Bescheiden geltend gemachten Zahlungsanspruchs inkl. Stundungsszinsen…

BFG RV/7103548/2019Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO - Vorhandensein liquider Mittel bestritten, unvollständiger Gleichbehandlungsnachweis, Ermessen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.03.2021Teil 1/2

…dass sich aus der Aktenlage zweifellos ergebe, dass während des Zeitraumes der Organfunktion des Bf. keinerlei Abgabenrückstände angefallen seien bzw. diese nicht von ihm entrichtet worden wären. Hierzu sei hilfsweise auf Art. 126b Abs. 5 B-VG verwiesen. Was die rechtswidrige Verletzung der Begründungspflicht der…

BFG RV/7101896/2016Haftung, Gleichbehandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.05.2017

…ergebene Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Für folgende Zeiträume - siehe Haftungsbescheid - wurde die Umsatzsteuer rechtskräftig gemeldet, festgesetzt bzw. veranlagt, jedoch nicht entrichtet. 7. In diesem Zusammenhang ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach es Sache des Geschäftsführers ist, die Gründe darzulegen…

BFG RV/6300008/2022Festsetzung eines Säumniszuschlages trotz unrichtiger Zahlungsaufforderung im Straferkenntnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2022

…Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Daher gelangt gegenständlich auch § 217 Abs. 1 und 2 BAO zur Anwendung, wonach dann, wenn die Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen…

BFG RV/5300035/2020Verschulden an der Säumigkeit bei der Entrichtung einer Geldstrafe keine Voraussetzung für die Vorschreibung von Säumniszuschlägen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2021

…wenn das FinStrG nicht eigene Regeln enthalten hat. Solcherart gelangte auch § 217 Abs. 1 und 2 BAO zur Anwendung, wonach dann, wenn diese Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen zu entrichten war…

BFG RV/7102252/2019Zurückweisung eines Vorlageantrages wegen unwirksamer Beschwerdevorentscheidung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.05.2019

…von € 49086,79 fällig am 15.2.2013 und die Umsatzsteuernachforderung 2013 in Höhe von € 768889,66, fällig am 17.2.2014 nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurden, waren für diese Abgaben -aus vorher angeführten Gründen- zwingend Säumniszuschläge 1 vorzuschreiben. Die Vorschreibung der…

BFG RV/6300003/2022§ 217 Abs. 7 BAO: Unkenntnis der Rechtslage durch Parteienvertreter indiziert grobes Verschulden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.12.2022

…Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Daher gelangt gegenständlich auch § 217 Abs. 1 und 2 BAO zur Anwendung, wonach dann, wenn die Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen…

BFG RV/6300002/2022Unkenntnis der Rechtslage eines Parteienvertreters indiziert grobes Verschulden an der Nichtentrichtung des Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.12.2022

…Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Daher gelangt gegenständlich auch § 217 Abs. 1 und 2 BAO zur Anwendung, wonach dann, wenn die Zahlungsansprüche der Finanzstrafbehörde nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, ein erster Säumniszuschlag von 2 % der nicht zeitgerecht entrichteten Forderungen…

BFG RV/2100601/2023Bei nichtunternehmerischen/ nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten besteht kein Anspruch auf Vorsteuererstattung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2026Teil 1/2

…und einer nicht wirtschaftlichen Sphäre und entlastet nur die wirtschaftliche Sphäre der beim Bezug von Vorleistungen entrichteten Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug (Rz. 27). Soweit von einem Steuerpflichtigen bezogenen Gegenstände oder Dienstleistungen für die Zwecke steuerbefreiter Umsätze oder solcher Umsätze verwendet werden, die nicht vom Anwendungsbereich…

BFG RV/7105701/2018Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Aussetzung der Einhebung ist keine zulässige Entrichtungsform
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.12.2018

…000 Euro, mit 20 % und übersteigt die Summe der Mehrbeträge 250 000 Euro, mit 30 % zu bemessen. Insoweit Straffreiheit nicht eintritt, entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung, dennoch entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit…