…Verkürzung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Dabei war die Verkürzung eingetreten, wenn die Lohnabgaben nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages entrichtet bzw. abgeführt worden waren (§ 33…
…Rechnung vom 23. Oktober 2010) hat der Spruchsenat das Finanzstrafverfahren eingestellt. Zu den vorgeworfenen nicht entrichteten bzw. nicht abgeführten Lohnabgaben für die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2009 bis Dezember 2011 in Höhe von insgesamt € 29.126,34: Es mangelt dem Spruchsenatserkenntnis an näheren Ausführungen. Die strafrelevanten…
…Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, ist nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der…
…nicht bekannt gegeben") - nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Daraus folgt aber auch, dass ein Irrtum über den Umstand, ob derartige nicht entrichtete bzw. abgeführte Lohnabgaben vor Fälligkeit oder innerhalb der fünftägigen Frist gemeldet werden, den Täter nicht zu exkulpieren…
…seine Unterlagen an den Steuerberater zu übermitteln. Er habe auch selbst keine Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt und die bestehenden Zahllasten nicht ermittelt. Auch die Lohnabgaben [für November 2011] wurden nicht berechnet [und nicht entrichtet bzw. abgeführt]. Schließlich wurde am 22. Februar 2012 über das Vermögen des Beschuldigten…
…00 (2007) und € 14.806,00 (2008) berechnet wurden. Solcherart ergaben sich folgende nicht entrichtete bzw. nicht abgeführte Lohnabgaben: 09-12/06: LSt € 1.019,73 + DB € 257,80 + DZ € 24,06, 2007: LSt € 3.080,25 + DB € 678…
…dass die auf die Löhne entfallende Lohnsteuer auch entrichtet werden kann. Ist dies nicht der Fall, muss die Lohnzahlung so weit reduziert werden, dass mit den vorhandenen Mitteln auch noch die auf diese eingeschränkte Lohnzahlung entfallende Lohnsteuer einbehalten und abgeführt werden kann. Nachdem dem Beschwerdeführer…
…Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer im Unternehmen des Beschwerdeführers (Bf) durchgeführten die Jahre 2006 bis 2008 umfassenden Außenprüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) wurde festgestellt, dass der Bf von April bis Dezember 2008 zwei Arbeitnehmer beschäftigte, für die er keine Lohnabgaben einbehalten und abgeführt…
…Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.1.2014, 2013/16/0199) wird der Beschwerdeführer bei Bekanntgabe der Lohnsteuer und des Dienstgeberbeitrages ausschließlich in Jahresbeträgen von der Abgabenbehörde nicht in die Lage gesetzt, konkret vorzubringen, weshalb er welche Abgabe nicht (vollständig) abgeführt oder entrichtet habt, und so den ihm…
… 80 BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne auszahlt, aber die darauf entfallenden Lohnabgaben nicht an das Finanzamt entrichtet (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218). Somit war hinsichtlich dieser Abgabenschulden unter Berücksichtigung der dargestellten Rechtsprechung jedenfalls vom Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen. Den…
… 212 Abs. 1 BAO - aus gutem Grund normiert: Das bereits bestehende Risiko für die Einbringlichkeit der Abgabe soll durch den Zahlungsaufschub nicht noch erhöht werden. Für eine "gefährdete Abgabe kommt daher eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht, sie ist sofort zu entrichten bzw. ist dem Abgabengläubiger…
…Gleichbehandlungsnachweise vorgelegt. Diese entsprechen jedoch nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Erfordernissen, weil der Bf. bei der Quotenberechnung weder die ihm in den einzelnen Monaten zur Verfügung gestandenen liquiden Mittel angeführt - so fehlen in den Aufstellungen die Veränderungen des Bankkontos als Belastungen bzw. geleistete Zahlungen…
…Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen liquiden Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger – bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits – an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen…
…festgestellten Sachverhaltes. Unbestritten blieb, dass die gegenständlich festgesetzten Dienstgeberabgaben und Kommunalsteuer zu den Fälligkeitstagen nicht entrichtet wurden. Nachweise betreffend die angeführten Verlängerungshandlungen der belangten Behörde, wie die seitens der WGKK übermittelten Beitragsgrundlagennachweise 2004 - 2009 der Bf. hinsichtlich der Dienstgeberabgabe bzw. die Zahlungsaufforderung an die Bf…
…33 Abs. 2 lit. b FinStrG gilt das oben Gesagte sinngemäß, denn dass die für den Beschuldigten tätigen Arbeitnehmer nicht als solche aufscheinen und die Lohnabgaben nicht abgeführt werden sollten, war von Anfang an so geplant. Mit diesem Plan verbunden war die Absicht, durch Etablierung…
…bzw. die mehrfache Tatwiederholung nicht hinreichend gewürdigt worden. Immerhin sei Umsatzsteuer für einen Zeitraum von vier Jahren und Lohnabgaben für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht abgeführt bzw. entrichtet worden. Auch sei das planmäßige Vorgehen des Beschuldigten nicht als erschwerend berücksichtigt worden. Zudem sei nicht…
…Unterlassen der Abfuhr von Lohnsteuer nicht entschuldigen kann). Daraus folgt, dass - bei pflichtgemäßem Handeln - die haftungsgegenständlichen Abgaben während der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers zu entrichten gewesen wären und diese Pflicht vom Beschwerdeführer schuldhaft nicht erfüllt wurde. Die Haftung für nicht abgeführte Lohnabgaben war in voller Höhe…
…Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht entrichtete (bzw. nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuld, unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe (im vorliegenden Fall der Lohnsteuer) rechtmäßig, rechtskräftig oder mit Bescheidbeschwerde angefochten ist (Ritz/Koran, BAO7 (2021), § 217 Rz 4, mit Verweis auf die dort angeführte Judikatur). …
…1 lit. a FinStrG mit einer Geldstrafe geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten abgeführten Abgabebetrages beträgt. Nach § 23 FinStrG bemisst sich die Strafe nach der Schuld des Täters und sind die Erschwerungs- bzw. Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche…