…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…15,00 Euro) nicht ausgeschlossen. Nach EStR Rz 4360 seien mit dem Durchschnittssteuersatz von 12% der Umsätze die eigenen Tagesgelder des Handelsvertreters, die Ausgaben für im Wohnungsverband gelegenen Räume, die Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden und üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und Ausgaben…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt – Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), – Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), – Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, – üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Geschäftsfreunden, 8. üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben. Der Durchschnittssatz beträgt 12% der Umsätze (§ 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung), höchstens jedoch 8 725 Euro jährlich. ….." Der Beschwerdeführer machte neben dem Betriebsausgabenpauschale von 12% Aufwendungen für Pflichtversicherung und Steuerberatung sowie Mitgliedsbeiträge und Kfz-Kosten geltend. Diese Aufwendungen…
…Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder, Kundenbewirtungen, bei denen eine Ausstellung eines ordnungsgemäßen Beleges nicht möglich ist (zB Einladung Punschstand Weihnachtsmarkt, etc." Mit Vorlagebericht vom 19.10.2012 legte die Abgabenbehörde die Beschwerde dem inzwischen aufgelösten Unabhängigen Finanzsenat vor…
…könnten, wenn sie nicht durch das Vertreterpauschale abgegolten seien und tatsächlich anfielen. Durch das Vertreterpauschale seien gemäß Rz 4360 EStR Mehraufwendungen für die Verpflegung, Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume sowie Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder etc. abgegolten…
…der Durchschnittssatz für Betriebsausgaben - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 EStG 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt - Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), - Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), - Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, - üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…Durchschnittssatz für Betriebsausgaben umfaßt – Mehraufwendungen für die Verpflegung (Tagesgelder im Sinne des § 4 Abs. 5 in Verbindung mit § 26 Z 4 des Einkommensteuergesetzes 1988), – Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten), – Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, – üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie…
…nur nicht belegbare Aufwandspositionen im Schätzungswege in Ansatz gebracht ( Tz. 23 des BP - Berichtes). Die Beträge an Z bzw. ZN, deren Fehlen vom bevollm. Vertreter des Abgpfl in diesem Absatz bemängelt wurde, haben lt. Bescheid zur Gänze ein Fälligkeitsdatum 2001 und konnten daher nicht im…
…die diesbezüglichen Abläufe nicht nach außen treten zu lassen, besteht in diesem Geschäftsfeld manchmal eine Inkonsistenz der Aufträge mit den in der jeweiligen Rechnung vermerkten Leistungen. Jedes Ermittlungsbudget besteht aus drei Teilen: einem Dienstleistungsanteil der stündlich verrechnet wird, einem Spesenanteil der belegbare Spesen umfasst sowie…
…des Steuerpflichtigen erfolgen (Z. 2a), nicht abgezogen werden. Wie im Erkenntnis des VwGH vom 14.09.2017, Ra 2016/15/0080, festgehalten, sind Haushaltsaufwendungen oder Aufwendungen für die Lebensführung demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen…
…Anwesenheiten des Sohnes im Elternhaus maßgeblich auch von emotionalen Interessen der Eltern und - wie im gegenständlichen Fall verstärkend - von deren Interesse der Absicherung einer Betriebsnachfolge innerhalb der Familie getragen. Wenn hin und wieder nicht belegbare pauschale Beträge als Abgeltung für entstandene Kosten der Eltern flossen…
…Antrag wurde begründet mit der Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides 2013 iZm auswärtigen Therapien, davon durch Belege nachweisbare iHv. EUR 3.662,62 und nicht belegbare Ausgaben für Verpflegung (Diäten) iHv. EUR 1.374,00. 11. Am 24.05.2016 ergingen der Bescheid betreffend die Aufhebung des…
…TE | € 100.000,00 | II | € 2.000,00 | CH | € 654,00 | PR | € 4.950,00 | Nicht mehr belegbare Ausgaben | € 15.300,00 | Gesamtaufwand | € 245.000,00 Für oa…
…Inwiefern der Bf im Jahr 2010 überhaupt österreichische Versicherungs- und Verbandsbeiträge bezahlt hat, lässt sich ohne Nachweise daher nicht feststellen. Telefon: Die Telefonkosten in der Höhe von € 125,60 sind im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bf glaubhaft und als Betriebsausgaben anzuerkennen. Fahrtkosten, Übernachtungskosten…
…Hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlage können die für das Jahr 2006 geltend gemachten Aufwendungen nicht im geltend gemachten Ausmaß anerkannt werden. Wie bereits das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt hat, stellen die Ausgaben für eine Digitalkamera in Höhe von 279,90 € keine Betriebsausgaben dar…