…Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der eine vom Steuerpflichtigen nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu erwartende Abgabenschuld ausgelöst hat, die zudem auch…
…Schätzungswege) sei im vorliegenden Fall keine sachliche Unbilligkeit zu erkennen. Es sei auch nicht ersichtlich, dass bei Anwendung des Gesetzes (hier: § 184 BAO) ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eingetreten sei. Die persönliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO ergebe sich aus der wirtschaftlichen Situation des…
…§ 1 Abs. 1 LVO und der damit verbundenen Umsatzsteuerpflicht nach § 6 LVO kein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis gezeigt habe, womit nach der Rechtsprechung eine Abgabennachsicht gerechtfertigt wäre. Die Einhebung der daraus resultierenden Abgabenschulden stellen eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, die alle davon…
…VwGH 19.5.2020, Ra 2018/13/0098). Die Einziehung ist nur dann nach der Lage des Falles unbillig, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (VwGH 28.04.2004, 2001/14/0022). Kann der Umstand auch…
…Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen müsse seine Wurzel in einem…
…allen gleichgelagerten Sachverhalten gleichermaßen treffe und daher für den Beschwerdeführer nicht habe unerwartet sein können. Somit sei bei der gegenständlichen Abgabepflicht keine anormale Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, kein im atypischen Vermögenseingriff gelegener offenbarer Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Verordnungsgeber beabsichtigten Ergebnissen gegeben…
…des § 235 Abs. 2 und 3 auch für die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt ( VwGH 30.4.1999, 99/16/0086 ; 25.1.2001, 98…
…derartige Unbilligkeit des Einzelfalles sei aber nicht gegeben, wenn lediglich die Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folge. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtiges Ergebnis eintrete…
…bzw. die Einhebung mit außergewöhnlich en wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden ist. Eine sachliche Unbilligkeit ist gegeben, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, das einer anormalen Belastungswirkung verbunden mit einem atypischen Vermögenseingriff kommt. In Ihren Unterlagen führten Sie an…
…Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (VwGH 30.4.1999, 99/16/0086; VwGH 19.5.2020, Ra 2018/13/0098), "sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt." Eine sachliche Unbilligkeit des Einzelfalles liegt nicht vor…
…Ungleichbehandlung folgt aus dem Gesetz selbst. Die Einziehung ist nur dann "nach der Lage des Falles unbillig", wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (VwGH vom 28.04.2004, 2001/14/0022). Kann der Umstand auch bei…
…Beschwerdefall macht die Bf. sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung wegen Doppelbesteuerung geltend. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine sachliche Unbilligkeit vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt ( VwGH 30.4.1999, 99/16/0086; 25.1…
…dass im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (Ritz, BAO 3, § 236, RZ 11 und dort zit. Judikatur). Die Nachforderung von vor bzw seit Jahren vom Dienstgeber nicht abgeführter Lohnsteuer in existenzbedrohender Höhe trifft die oben angeführte Definition…
…persönliche sein. Unter sachlicher Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sei zu verstehen, dass bei der Anwendung von Gesetzen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis bzw. ein völlig atypischer Vermögenseingriff zustande käme. Eine Unbilligkeit des Einzelfalles sei nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege…
…anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung kommt. Nur aufgrund des zeitlichen Zusammenhanges zwischen Insolvenz und Berichtigung der Umsatzsteuer entstand die Abgabenschuld. Letzteres konnte vom Geschäftsführer nicht beeinflusst werden. Wir beantragen eine mündliche…
…deren Beseitigung ungeachtet einer Einigung in einem Verständigungsverfahren die Verjährung oder das Fehlen eines Verfahrenstitels entgegensteht. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (VwGH 30.4.1999, 99/16/0086…
…beeinträchtigt hat, kann eine dadurch entstandene existenzgefährdende Wirkung nicht erkannt werden, zumal eine solche nicht einmal von der Bf. selbst behauptet wird. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass…
…sollten - nicht geeignet, die Haftung im Wege des Ermessens ganz oder teilweise zu beseitigen. Dass eine behördliche Entscheidung - mag sie auch rechtswidrig sein - in Rechtskraft erwächst, weil die Rechtsmittelfrist infolge persönlicher Belastungen versäumt wurde, ist kein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis und damit nicht…
…erwogen: Die im Nachsichtsansuchen getroffenen Ausführungen hinsichtlich der Abgabenfestsetzung betreffend das Zustandekommen der Abgabenschuld sind zutreffend. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (VwGH 30.4.1999, 99/16/0086…
…der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Eine solche Unbilligkeit liegt aber nicht vor, wenn sie ganz…