…nicht durchführen können. ln den vom Beschuldigten vorgelegten Unterlagen hätten sich überdies "unzählige" Belege gefunden, die eindeutig der privaten Lebensführung zuzuordnen waren, zum Teil auch nicht abzugsfähige Spenden und Geschenke. Im Jahre 2008 habe der Beschuldigte durch seine Tätigkeit als Steuerberater Erlöse im Umfang von…
…Sonderausgaben abzugsfähige Spenden iSd §§ 18 iVm 4a EStG 1988 vor. Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Bf mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Bf erfolgen, dürften gem § 20 EStG 1988 nicht…
…für den Zeitraum 01-12/2005 dahingehend abzuändern, dass die Vorschreibung der KESt auf nicht abzugsfähige Spenden iHv Euro 69.450,00 eingeschränkt wird und den Haftungsbescheid für den Zeitraum 01-12/2006 ersatzlos aufzuheben. Über die Beschwerde wurde erwogen Die Bf. ist eine Privatstiftung…
…Spenden, Geschenke und dgl"). Daher sind an den Sozialverein Mobiles Essen, an das Forum ***F***, an den Tennisclub ***T***, an den SV ***T***, an die Trachtenkapelle ***T***, den Dorferneuerungsverein ***F*** und den Seniorenbund in den Jahren 2018 bis 2020 geleistete Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig. Ebenso nicht…
…in der Liste der begünstigten Empfänger angeführt, weshalb die vom Bw aufgeworfenen Rechtsfrage, ob Kosten für Loskäufe dann als Sonderausgaben abzugsfähige Spenden anzusehen sind, wenn die Lose in der Lotterie nicht gezogen wurden, weil diesfalls der gesamte Loskaufpreis dem Empfänger verbliebt, zu beantworten ist. Fraglich…
…4 lit. d leg.cit. sind nur dann abzugsfähig, wenn die empfangende Einrichtung zum Zeitpunkt der Zuwendung in der Liste begünstigter Spendenempfänger (§ 4a Abs. 7 Z 1 EStG) eingetragen ist; dies gilt nicht für Zuwendungen an Einrichtungen gemäß § 4a Abs. 6 EStG. Begünstigte Einrichtungen für…
…Werbungskosten zur Gänze (also in Höhe von 143,97 Euro) und die Telefonkosten im Betrag von 181,96 Euro als Werbungskosten anzuerkennen. Nichtabzugsfähig sind dagegen unter den Belegnummer 58 bis 61 geltend gemachten Aufwendungen für Kleidungsstücke (zB Biertonne) und Accessoires (Zipfhalter) im Betrag von 404…
…widrigenfalls die geltend gemachten Spenden in ihrer Gesamtheit nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. 5.) Von den steuerlich geltend gemachten Versicherungsprämien (von € 1.234,24) sind die Prämien für die Kapitalversicherung (von € 211,08) steuerlich nicht abzugsfähig. Abzugsfähig sind daher € 1.023…
…nicht abzugsfähig. c) Diese Zuwendungen sind nur insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig, als sie insgesamt 10% des sich nach Verlustausgleich ergebenden Gesamtbetrages der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres nicht übersteigen." Nach Jakom3, Rz 128 zu § 18, wurde mit dem Steuerreformgesetz 2009 die Spendenbegünstigung mit Wirksamkeit ab…
…Schlussbesprechung vom 28.02.2020) und deren steuerliche Auswirkung: Der strafbestimmende Wertbetrag hinsichtlich der Einkommensteuer ergibt sich: | Tz 3 | nicht abzugsfähige Aufwendungen | 2015 | 2016 | 2017 | A | private Ausbildungskosten Sohn | | | € 26.000,00 | B…
…RV/1271-LV08; unter Hinweis auf VwGH 02.08.2000, 94/13/0259). Die strittigen Kosten stellen nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen dar, weshalb die Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Mit fristgerecht eingebrachtem Antrag vom 19.3.2019 beantragte der Bf. die Vorlage der Beschwerde an das…
…15/0113). Der beantragte Mitgliedsbeitrag für den USV ***X*** (Fußballverein) in Höhe von € 30 sei gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nicht abzugsfähig, da es sich hierbei um Aufwendungen für die Lebensführung handle. Die unter dem Titel ("Eigenbelege, Spenden, Sachspenden…
…vielen Jahren verstrichen sei. Somit seien auch alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten (Renovierungskosten, Beschaffungskosten, Miete) nicht abzugsfähig. In dem als „Beschwerde“ bezeichneten Vorlageantrag vom 28. August 2014 wendete der Bf ein, die doppelte Haushaltsführung würde sich durch die Eheschließung am 19. Dezember 2012 ergeben…
…Aufgaben ausbezahlt, stellen die dafür angefallenen Aufwendungen keine Werbungskosten, sondern nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung dar." Die Entscheidung stütze sich unter anderem auf die Aussage des Ordinariats Eistenstadt, dass ein Pfarrer nach seiner Pensionierung Ruhegenüsse beziehe und keine Verpflichtung zur Übernahme seelsorgerischer Aufgaben habe, die…
…UFS 28.4.2005, GZ. RV/0226-G/05): die sonst steuerlich nicht abzugsfähige Versorgung naher Angehöriger, die Schaffung und Erhaltung einer Beschäftigung bzw. zukünftigen Existenzgrundlage für nahe Angehörige, die steuerliche Berücksichtigung von Ausgaben (Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der Privatsphäre stehen und dort jedenfalls…
…die unter "allgemein erhältlich/ Nahrungsergänzung", "sonstige", "Pilzinfektionen", "Grippale Infekte" und "Husten" fallen, sind nach Ansicht des Gerichts als nichtabzugsfähige Aufwendungen im Sinne des § 20 EStG zu sehen. Es handelt sich um Produkte, die der Lebensführung zuzurechnen sind. Nach Ansicht des Gerichts umfassen diese Produkte solche…
…soweit sie nach § 4 Abs 5 EStG 1988 und § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht abzugsfähig sind; Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der…
…24 Stunden zu. Erfolgt eine Abrechnung des Tagesgeldes nach Kalendertagen, steht das Tagesgeld für den Kalendertag zu. Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten (Differenzwerbungskosten): Aufwendungen für die Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, zumal ein bedeutender Teil der Erwerbstätigen gezwungen ist, einen Teil der…
…Spenden und Kirchenbeitrag an. 5. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.12.2016 wurde die Parkstrafe mit Verweis auf § 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 für nicht abzugsfähig erklärt. Die Telefon- und Internetkosten wurden mangels Vorlage von Belegen nicht anerkannt. Bezüglich des Pendlerpauschale führte…
…nach der hA zur Kontaktpflege und Vertiefung der persönlichen Verbindungen und damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen sind somit nach § 20 Abs 1 Z 3 bzw Z 2 lit a EStG 1988 (gänzlich) nicht abzugsfähig (vgl Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn [Hrsg], EStG [20…