…Nutzung der Wohnungen waren für den betreffenden Zeitraum dem Finanzamt bekannt. Da keine die Überschussrechnungen betreffenden Feststellungen getroffen wurden, kann eine Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Grund der neuhervorgekommenen Tatsachen nicht erfolgen. Prinzipiell ist die Tatsache, dass ein Alleingesellschafter Wohnungen, die in seinem Eigentum stehen…
…Grünsteidl, Wiederaufnahme: Kenntnis über Tatsachen nicht auf Veranlagungsjahr beschränkt, SWK 20-21/2017, 901). Neuhervorgekommene Tatsachen und Beweismittel sind daher für das Bundesfinanzgericht - entgegen der Ausführungen der belangten Behörde mit Verweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum Wissenstand des jeweiligen Veranlagungsjahres im Schriftsatz vom 19…
…und demnach für ihn nicht neuhervorgekommen iSd § 303 Abs 1 BAO sei. Auch aus der Behauptung, dass der Kaufvertrag dem Finanzamt schon im September 2016 bekannt gewesen wäre, sei für den Bf nichts zu gewinnen, weil in diesem Fall die Tatsache des gemeinsamen Eigentums sowohl…
…Verfahren wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Neuhervorgekommene Tatsachen und Beweise sind jene, die zum Zeitpunkt…
…00 berücksichtigt). Am 22. Februar 2022 brachte die Bf. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2017 ein und begründete diesen wie folgt: Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens würde sich auf neuhervorgekommene Tatsachen bzw. Beweise stützen, die bei der Einkommensteuerveranlagung der Jahre…
…weitere neu hervorgekommene Tatsachen in den Tz 2 bis 5 des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen, nämlich Rechnungen mit falschem Rechnungsempfänger (Tz 2 und 3), Aufwendungen für Anschaffung bürgerlicher Kleidung (Tz 4) bzw Ausscheiden eines zu geringen Privatanteiles für die Nutzung eines geleasten PKWs (Tz 5). Tatsachen sind…
…daraus ergebenden Gesamtauswirkungen“. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass „…..die Feststellungen der Außenprüfung stellen für das Steuerverfahren neuhervorgekommene Tatsachen dar, die bisher nicht geltend gemacht worden sind - siehe BBP Bericht vom 27.08.2013“. Diese Begründung ist gemäß Entscheidungen des UFS, sowie des VwGH…
…daraus ergebenden Gesamtauswirkungen“. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass „…..die Feststellungen der Außenprüfung stellen für das Steuerverfahren neuhervorgekommene Tatsachen dar, die bisher nicht geltend gemacht worden sind - siehe BBP Bericht vom 27.08.2013“. Diese Begründung ist gemäß Entscheidungen des UFS, sowie des VwGH…
…daraus ergebenden Gesamtauswirkungen“. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass „…..die Feststellungen der Außenprüfung stellen für das Steuerverfahren neuhervorgekommene Tatsachen dar, die bisher nicht geltend gemacht worden sind - siehe BBP Bericht vom 27.08.2013“. Diese Begründung ist gemäß Entscheidungen des UFS, sowie des VwGH…
…Bf. in einem Beschäftigungsverhältnis mit der niederländischen Gesellschaft steht. Für die übrigen Jahre wurden die Besteuerungsgrundlagen daher geschätzt. 3) Neuhervorgekommene Tatsachen Zusätzlich möchten wir anführen, dass seitens des Finanzamtes erst ab dem Geschäftsjahr 2010 die Ermittlung der steuerlichen Sachverhalte der österreichischen Dienstnehmer der Firma XY.…
…aus der Sicht der belangten Behörde somit keine neuhervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO darstellen. Diesem Vorbringen ist jedoch zu entgegnen, dass nach der Maßgabe der oa Rechtsprechung des VwGH das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens…
…belangte Behörde auf die Feststellungen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens erforderlich machen, nämlich dem Nachweis von abgezogenen Betriebsausgaben und somit neuhervorgekommene Tatsachen. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (zB VwGH 26.1.1999, 98/14/0038; 26.7.2000…
…Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b leg.cit. Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis als vom rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe (keine neuhervorgekommenen Tatsachen) sind neue Erkenntnisse in…
…in der dem Beschwerdeführer nur ein Zimmer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht bzw stand, zu Recht als neuhervorgekommene Tatsache qualifiziert. Weshalb der belangten Behörde entgegen den diesbezüglichen Ausführungen in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung aufgrund der polizeilichen Meldedaten - wie in der Beschwerde vorgebracht wird - "immer…
…Dienstverhältnis (Dienstwohnungen) nicht in der richtigen Höhe angesetzt wurden. Der nunmehr vorliegende Lohnzettel vom Bundesministerium für Landesverteidigung stellt neue Tatsachen und Beweismittel dar." Die Wiederaufnahmebescheide 2014 und 2015 enthalten ebenfalls die zuvor zitierte Begründung (in umgekehrter Reihenfolge). Dieser Begründung wurde aber ein zusätzlicher Absatz vorangestellt:…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, die im Übrigen auch von der Abgabenbehörde auf Seite 2 der Beschwerdevorentscheidung zitiert wird, ist eine "auf neu hervorgekommene Tatsachen gestützte Wiederaufnahme des Verfahrens [..] ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie…
…aber eindeutig ein Anwendungsfall des § 303 Abs 1 lit b BAO vor, da für das Finanzamt das Vorliegen einer Pensionsabfindung eine neu hervorgekommene Tatsache darstellt, bei deren Kenntnis im Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2013 ein im Spruch anderslautender Bescheid, nämlich die Besteuerung der Pensionsabfindung…
…das FAG bei der Käuferin gekommen. Die Bf. machte Einwendungen hinsichtlich einzelner Vergleichsgrundstücke. Die Prüfung durch das FAG stelle keine neuhervorgekommene Tatsache dar und wäre eine neuerliche Wideraufnahme gemäß § 303 BAO zweifelsohne nicht zulässig. Den Aufhebungsbescheiden fehle eine nachvollziehbare Begründung. Auch die Begründung in der…
…BAO. Diese sind: neu hervorkommen Tatsachen die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens eine im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Diese " neu hervorgekommene Tatsachen" sind: 1. Tatsache, daß…
…ist neu hervorgekommen, dass die vom Bf. von der X. Bau GesmbH bezogenen Lohneinkünfte nur teilweise versteuert wurden (Lohneinkünfte in Höhe von € 7.057,79 blieben unversteuert). Die angeführten Umstände stellen zweifelsfrei neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO…