…meiner Werbungskosten wurde ein maßgeblicher Anteil von Ihnen nicht berücksichtigt. Zu der von Ihnen angegebenen Begründung möchte ich wie folgt festhalten: 1. Sie gehen in Ihrer Begründung auf die Bildung von neuen Mittelpunkten der Tätigkeit ein. Dies habe ich jeweils berücksichtigt auch bei Taggeldvergütungen des…
…dass der Bf. im Jahr 2009 (gemeint: 2008) regelmäßig wiederkehrend an einem Einsatzort (Graz) tätig gewesen sei und daher keine Reisekosten zu berücksichtigen seien. Eine Reise liege nur dann vor, wenn kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Mit Berufungsvorentscheidung (nunmehr: Beschwerdevorentscheidung) für das Jahr…
…Mittelpunkt der Tätigkeit und somit eine neue Arbeitsstätte entsteht nach einem durchgehenden Einsatz von einer Woche; für die Dauer von bis zu einer Woche liegt eine beruflich veranlasste Reise iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 vor. Die Bf. war für die Dauer der…
…ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde, jene Verpflegungskosten abzugsfähig seien, die sich aus dem Kaufkraftunterschied zwischen Inland und Ausland ergeben. Dieser Kaufkraftunterschied sei allerdings nur dann zu berücksichtigten, sofern ein erheblicher Unterschied zwischen den in- und ausländischen Lebenshaltungskosten vorliege. Dies sei dann der Fall…
…km), können Tagesgelder für eine Tätigkeit am selben Ort sechs Monate lang steuerfrei täglich ausbezahlt werden.". Es wurde vom Finanzamt angenommen, dass ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wurde. Das hat jedoch lt. 2. Tatbestand für Tages- und Nächtigungsgelder, der in meinem Fall zutreffend ist…
…AG ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit vorliegt. Diese Ansicht des Finanzamtes ist bereits widersprüchlich. Es geht nicht hervor und wurde auch nicht weiter begründet, ob nun keine Dienstreise liegt oder ob eine Dienstreise vorliegt und im Rahmen dieser Dienstreise ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit vorliegt…
…EStG 1988 geht die Verwaltungspraxis von einem neuen Mittelpunkt der Tätigkeit erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten analog zu § 26 Abs. 2 BAO aus (vgl. LStR 2002 Rz 721). Diese Sechsmonatsfrist lässt sich weder dem Gesetz entnehmen, noch findet sie in der Literatur Deckung…
…Tagen ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit gegeben ist. (VwGH vom 02.08.1995, 93/13/0099). Die belangte Behörde hat daher Tagesgelder für die ersten fünf Tage anerkannt, jene für die Tage darüber hinaus aber mit der Begründung des neuen Mittelpunkts der Tätigkeit aus oben…
…von 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit zu. Für Reisen innerhalb von 25 km Entfernung vom Mittelpunkt der Tätigkeit würden daher keine Taggelder gewährt werden. Taggelder würden nur solange zustehen, wie kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit am Einsatzort stünden…
…Durch die Tätigkeit des Bf. in Österreich sei ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit in Österreich begründet worden. Anreisen zum Dienstort seien damit keine Dienstreisen mehr, sondern Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort. Die Beschwerde für das Jahr 2014 sei daher hinsichtlich der Steuerfreiheit von…
…von der Website der Österreichischen Gesundheitskasse verwies: "Bei Dienstreisen im Nahbereich können Tagesgelder nur dann (bzw. so lange) steuerfrei gewährt werden, wenn (als) kein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Und zwar weder am Einsatzort, in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet) noch im Rahmen einer Fahrtätigkeit." Der…
…Ersatz der Tagesgelder erhalten (ev. bei einer früheren Reise nach Wien). Nach einer Anfangsphase von 5 Tagen (in dieser Phase gibt es Ersätze durch den Dienstgeber) wird ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet und es stehen keine Werbungskosten nach § 16 EStG zu. Auch wenn der…
…nach herrschender Meinung vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 20 bis 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt und eine (inländische) Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt und kein weiterer bzw. neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (vgl. Lenneis in Jakom…
…nach herrschender Meinung vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mindestens 20 bis 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt und eine (inländische) Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt und kein weiterer bzw. neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (vgl. Lenneis in Jakom…
…im Rahmen der Reisekosten können bis zur Begründung eines neuen Mittelpunktes der Tätigkeit nur bei einer Dienstreise gewährt werden, die mehr als 25 km vom regelmäßigen Dienstort entfernt ist und mehr als 3 Stunden dauert. Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit wird nach der 5/5…
…neuer bzw. weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit ua. dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort durchgehend bzw. regelmäßig wiederkehrend tätig wird und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird. Erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten kein weiterer Einsatz an diesem Mittelpunkt der Tätigkeit, ist mit der…
…neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstehe bei durchgehender sowie regelmäßig wiederkehrender Tätigkeit am gleichen Einsatzort nach den ersten 5 Tagen. Es können daher nur für 5 Wien Fahrten Tagesgelder als Werbungskosten anerkannt werden, was 2007 zu einer Kürzung der…
…Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 1.285,90 € für Dienstreisen laut einer Aufstellung beantragt. Bei sämtlichen aufgelisteten Reisen wurde keine Nächtigung vorgenommen. Von der Amtspartei wurden davon 126,61 € anerkannt, für den Restbetrag sei ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden. Rechtliche Begründung Gemäß …
…ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Zur Beurteilung ob dies in Ihrem Fall zutrifft und für welche Fahrten Tagesgelder als Werbungskosten zustehen, werden Sie ersucht, die Zielorte Ihrer Fahrten mittels detaillierter Aufstellung anzuführen. Folgende Angaben sind hierfür erforderlich: Ort von Start und Ziel der…
…145,20 Euro anerkannte. Das Abweichen von der Arbeitnehmerveranlagung begründete die belangte Behörde damit, dass nur für die ersten fünft Tage Diäten zustünden, da bei durchgehendem Tätigwerden am gleichen Einsatzort für mehr als 5 Tage ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit vorliege. Zudem könnten nur die…