…lediglich nachstehendes festgehalten: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…
…folgt begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…
…Prüfung, der daraus hervorgehenden neuen Lohnzettel vom 9.5.2019 und der damit bekannt gewordenen zusätzlichen Einkünfte das Verfahren zur Einkommensteuer 2015 mit Bescheid vom 15.5.2019 wieder aufgenommen worden. Die Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid 2015 sei mit Beschwerdevorentscheidung vom 16.7.2020, zugestellt…
…Am 6.4.2016 sei der Einkommensteuerbescheid 2015 ohne Abänderung erlassen worden. In Folge einer durchgeführten GPLA-Prüfung und dem daraus hervorgehenden neuen Lohnzettel vom 10.5.2019 seien zusätzliche Einkünfte bekannt geworden. Entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Zum Zeitpunkt des Erstbescheides am 6.4.206 wäre dem…
…Die Lohnzettel sind erst nach den Daten 3.12.2012, 27.4.2016, 5.4.2016 und 6.4.2016 neu entstanden (nova producta). Sie sind also nicht neu hervorgekommene Tatsachen und als Wiederaufnahmegründe ungeeignet. Konkrete Tatsachen (Sachverhaltselemente), deren rechtliche Würdigung zu den neuen Lohnzetteln…
…begründet: Das Verfahren wäre gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder aufzunehmen gewesen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.) erst nachträglich Umstände bekannt geworden wären, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent gewesen…
…folgt begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…
…folgt begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…
…Die Verfügung von Wiederaufnahmen liegt nämlich im Ermessen; die Ermessensübung ist zu begründen. Der Bescheidadressat erfährt somit nicht, ob ein neuer oder ein berichtigter Lohnzettel Grund für die Wiederaufnahme ist, welcher Arbeitgeber gemeint ist, ob Transferleistungen (und wenn ja, welche) oder deren Änderung nachträglich bekannt…
…erkennbar, aufgrund welcher Tatsachen es zu einer Änderung der Bemessungsgrundlagen gekommen ist. In der gesonderten Begründung der Beschwerdevorentscheidungen wurden erstmals ausdrücklich neue Tatsachen angesprochen (neben der offiziellen Lohnverrechnung seien Zahlungen geleistet worden, die nicht in den bis dahin übermittelten Lohnzettel enthalten waren). Die Berufungsbehörde hat…
…begründete diese Maßnahme damit, dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und verwies auf den neu erlassenen, ebenfalls mit 7. April 2014 datierten Einkommensteuerbescheid 2013. Aus dem neuen Einkommensteuerbescheid geht hervor, dass sich die Lohnzetteldaten für den Bezugszeitraum von 1. Jänner bis 31…
…2008" zu bezeichnen ist. Die Begründung der Wiederaufnahmebescheide lautet wie folgt: "Das Verfahren war gemäß § 303 (4) BAO wiederaufzunehmen, weil von einem Ihrer Arbeitgeber (pensionsauszahlenden Stellen) ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt…
…eine oder mehrere der folgenden Änderungen gegeben hat: -Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt. -Eine Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurde berichtigt oder neu übermittelt. Die nähere Begründung finden Sie im neuen Einkommensteuerbescheid." Im ursprünglichem Einkommensteuerbescheid vom 19.09.2019 wurden…
…die Begründung im neuen Einkommensteuerbescheid). Erst nach Abschluss des Verfahrens habe sich herausgestellt, dass es sich „bei den gemeldeten § 109a-EStG-Mitteilungen um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ handle. Daher seien die Mitteilungen gemäß § 109a EStG nach Rücksprache mit dem Betriebsstättenfinanzamt in einen Lohnzettel umgewandelt worden…
…Ermessens enthielten. Außerdem sei vom Arbeitgeber nie ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übergeben worden und sei bezüglich 2001 bis 2003 Verjährung eingetreten. Darüber hinaus seien die in den angefochtenen Bescheiden angeführten Einkommen überhaupt nicht nachvollziehbar und träfen objektiv auch in keiner Weise zu. Es seien…
…29. November 2018 mit, dass bezugnehmend auf die VwGH-Entscheidung vom 26. April 2017, Ro 2015/13/0205 aufgrund einer nachträgliche Überprüfung der Rechtslage die Ausstellung neuer Lohnzettel veranlasst worden sei. Zutreffend ist somit, dass aus dem E-Mail der Frau BS. vom 07. November…
…aus: "Hinsichtlich des im Erstbescheid angeführten Lohnzettels vom 15.05. - 16.06.2009 in Höhe von 37.099,13 € wurde ihrer Berufung stattgegeben. Der Lohnzettel wurde storniert. Es wurde jedoch vom Betriebsstättenfinanzamt am 08.02.2011 ein neuer Lohnzettel über die ausbezahlten Bezüge der…
…2011 (vom 12.6.2012) von den zusätzlichen – von der BVA in den Lohnzetteln zunächst nicht erfassten - Bezugsteilen, die dem Bf. zugeflossen sind, keine Kenntnis gehabt hat. Damit ist aber in Bezug auf den Inhalt der neuen Lohnzettel vom Vorliegen einer neu hervorgekommenen Tatsache auszugehen…
…gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen.Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20…
…wieder auf und erließ einen neuen Einkommensteuerbescheid, welcher eine Gutschrift von EUR 635,28 ausweist. In der Begründung des Wiederaufnahmebescheides führte das Finanzamt - neben Ausführungen zur Ermessensübung - aus: "Das Verfahren war gemäß § 303 (4) BAO wieder aufzunehmen, weil ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde…