…sondern als rechtliche Beurteilung eines bereits bestehenden Sachverhalts anzusehen sei. Abgesehen davon sei diese Qualifikation erst nach Bescheiderlassung vorgenommen worden und sei somit nicht als neuer Umstand zu werten. Dem Hinweis auf das Erkenntnis des VfGH vom 6.12.1999 (gemeint wohl: 1990) sei entgegenzuhalten…
…gebracht) geführt hätten. Tatsachen sind nicht nur sinnlich wahrnehmbare Umstände, sondern auch innere Vorgänge, soweit sie rational feststellbar sind. Keine Wiederaufnahmsgründe sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen sowie Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden (Ritz, BAO6, § 303 BAO, Tz 21ff…
…aus Sicht des Bf. keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel vorlägen, sondern nur eine neue rechtliche Beurteilung getroffen worden sei. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 25.3.2021 führte der Bf. aus, dass sich weitere neue Tatsachen und Beweismittel ergeben hätten. Unter Verweis auf…
…im Vorlageantrag). 3. Rechtliche Beurteilung 1. Wiederaufnahme der Verfahren: Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen (ua.) wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung…
…Rechtliche Beurteilung 3.1 Zu Spruchpunkt I. (Beschwerdeabweisung) Nach § 303 Abs 1 lit b der Bundesabgabenordnung (BAO) kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren ua von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen und Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein…
…gekommen sei, dass die Absetzung für Substanzverringerung bisher nicht richtig berechnet worden sei (nämlich pauschal und losgelöst von der jährlichen Abbaumenge) und die Berechnungsmethode korrigiere, stelle dies keine neue Tatsache, sondern eine (neue) rechtliche Beurteilung dar. Wie aus dem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 19. Jänner…
…die Festsetzungsgründe nur in rechtlicher Hinsicht eingegangen. Es lässt sich bloß erahnen, dass die belangte Behörde von einem Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel ausgeht. Keinesfalls ergibt sich dies jedoch konkret aus dem Text der Beilage zur Niederschrift. Aus dem hier zu beurteilenden Text lässt sich…
…der auf einen da oder dort bestehenden "Rechtsirrtum" schließen lässt, kann die im Wiederaufnahmsantrag bekanntgegebene neue rechtliche Beurteilung in Bezug auf die Umsatzsteuer weder eine Vorfrage noch eine neu hervorgekommene Tatsache darstellen, weshalb die aus diesen Gründen beantragte Wiederaufnahme der 75 Gesellschaftsteuerverfahren zu Recht abgewiesen…
… dies nicht zuletzt aufgrund der eingereichten Jahresabschlüsse. Es handle sich daher lediglich um eine neue rechtliche Beurteilung der Verteidigungsaufwendungen durch die belangte Behörde und nicht um neu hervorgekommene Tatsachen, weshalb kein Wiederaufnahmsgrund vorliege. Im Rahmen der am 23.11.2022 am Bundesfinanzgericht abgehaltenen mündlichen Verhandlung…
…nunmehr angefochtene Wiederaufnahmebescheid. Es sei somit nicht vom Vorliegen neuer Tatsachen auszugehen. Die Abänderung der Textziffern 3 und 4 des Betriebsprüfungsberichtes würden die Wideraufnahme nicht rechtfertigen, weil es sich dabei lediglich um eine neue rechtliche Beurteilung des bereits ursprünglich bekannten Sachverhaltes handeln würde. Zudem entspreche…
…die bisherige steuerliche Behandlung der Pensionsabfindung, sondern bestätige die bisherige Rechtsprechung des BFG. Auch die Begründung, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Tatsachen oder Beweismittel seien, die neu hervorkommen, sei im vorliegenden Fall verfehlt, da bei Erlassung des Erstbescheides…
…15/0201). Genau eine derartige neue rechtliche Beurteilung wurde aber durch das Urteil des EuGH geschaffen – stellt allerdings keinen Wiederaufnahmegrund dar. Dass von der Existenz dieses Urteils erst spät Kenntnis erlangt wurde, ändert auch nichts an dieser klaren Beurteilung – dies ist auch nicht nach dem…
…Bescheiderlassung bekannt. Es handelt sich somit aus Sicht der Bf. (Antragstellerin) um keine neu hervorgekommene Tatsache. Nachträglich (nach Erlassung bzw. Rechtskraft des Bescheids) bekannt gewordene neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung sind keine Tatsachen und stellen somit keine Wiederaufnahmegründe dar (vgl. Ritz, BAO8…
…Ich beantrage, den Einkommensteuerbescheid ... Aufzuheben und unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.12.2019 einen neuen Einkommensteuerbescheid zu erlassen. Ich beantrage die Wiederaufnahme des Arbeitnehmerveranlagungsverfahrens ... bzw. rege eine Wiederaufnahme von Amts wegen an." 2.1 Rechtliche Beurteilung zu Spruchpunkt I. - Abweisung Gemäß § 303…
…Die Bf nenne keine Tatsachen, die als neu hervorgekommene Tatsachen iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO zu qualifizieren seien. Sie führe ausschließlich rechtliche Beurteilungen und vermeintliche Rechtsirrtümer an, die den Wiederaufnahmetatbestand nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung nicht erfüllen. Die Überprüfung des Zustandekommens…
…dem neu erlassenen Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes ein solcher Sachbezugswert einberechnet worden sei. Da es aber nicht Aufgabe des Bf. sei, eine fehlende oder unzureichende Begründung der Abgabenbehörde durch Mutmaßungen oder Spekulationen zu ergänzen, möchte der Bf. dazu lediglich ausführen, dass eine neue rechtliche Beurteilung eines…
…bei früheren Steuerprüfungen des BMin für ***27*** - als Arbeitgeber für ***28*** Beamte und Vertragsbedienstete - keine Kenntnis von den Dienstwohnungen erlangt hätten. Neu sei daher lediglich die offenbar erstmalig 2019 vorgenommene rechtliche Beurteilung des Finanzamtes, dass durch die Verrechnung einer begünstigten Miete ein lohnwerter Sachbezug vorläge…
…späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offen gelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung…
…sondern lediglich eine neue rechtliche Beurteilung seitens des Finanzamtes vorgenommen wurde. Dies in Form der Nichtanerkennung eines Teiles der geltend gemachten Unterhaltskosten aufgrund der Begrenzung von höchstens € 50,00 pro Kind und Monat als außergewöhnliche Belastung. Eine neue rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen ist aber…
…Ausschlaggebend ist, dass - zumal der Umstand der Refinanzierung unstrittig von Anfang an offengelegt wurde - keine neuen Tatsachen oder Beweismittel gemäß § 303 Abs. 4 BAO idF BGBl. I Nr. 97/2002 hervorgekommen sind. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen sind aber, gleichgültig…