…unbegründet abgewiesen. Die Begründung des Finanzamtes lautet: "Es wurden weder im Erstverfahren 2014 noch in der Beschwerde entscheidungsrelevante neue Tatsachen hinsichtlich der beantragten Werbungskosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorgelegt. Es wurde weder ein konkreter Zusammenhand der Bildungsmaßnahmen mit geplanten nachfolgenden Einnahmen noch Umstände nachgewiesen, die…
…Steuererklärungen und deren Beilagen für die Jahre 2015, 2016, 2017 nicht offengelegt war, die Rechercheergebnisse der Abgabenbehörde entscheidungsrelevante neue Tatsachen waren, die zu im Spruch anders lautenden Bescheiden von nicht nur geringer Abweichung führten, war die Abgabenbehörde berechtigt, die angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide 2015 und 2016 und…
…b idF FVwGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist (vgl. Ritz/Koran, BAO-Kommentar7, § 303, Rz 46). Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig…
…fordere, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint sei in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen sei (Ritz/Koran, § 303 Rz 46). Ein Wiederaufnahmsgrund nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO könne nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden…
…angeführten Beweismittel stützt. Die Voraussetzungen nach § 303 Abs. 2 BAO sind daher erfüllt. Neue Tatsachen oder Beweismittel Der Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 lit b BAO fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch…
…dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Nach bisheriger Judikatur (zu § 303 Abs. 4 BAO aF) ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen…
…2010, 2010/10/0213; 26.6.2012, 2009/11/0059). Der Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 lit b BAO fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist (vgl. Ritz/Koran, BAO…
…0030 und VwGH 30.06.2021, Ra 2019/15/0125). Der Neuerungstatbestand (§ 303 Abs. 1 lit b idF FVwGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist (vgl. Ritz/Koran…
…dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Nach bisheriger Judikatur (zu § 303 Abs. 4 BAO aF) ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen…
…ersichtlich. Es liegen nunmehr neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 BAO vor, sodass eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist. Ein Verschulden der Partei an der behördlichen Unkenntnis entscheidungsrelevanter Umstände (zB an der Nichtgeltendmachung von Betriebsausgaben in der Abgabenerklärung) stellt idR keinen Grund dar, eine…
…303 Abs 1 lit b idF FV wGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Weder der neue Wortlaut des § 303 noch die Gesetzesmaterialien zum FV wGG 2012 deuten…
…303 Abs 1 lit b idF FV wGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Weder der neue Wortlaut des § 303 noch die Gesetzesmaterialien zum FVwGG 2012 deuten darauf…
…Der Neuerungstatbestand (§ 303 Abs 1 lit b idF FVwGG 2012) fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen. Maßgebend ist der Wissensstand der Abgabenbehörde, bezogen auf die…
…Auswirkung zeigten. Zu dem Zeitpunkt hatte Herr B. allerdings seine Arbeitnehmerveranlagung eben bereits eingereicht. Demnach lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung sehr wohl neue Tatsachen vor, die erst nach der ursprünglichen Einreichung zur Arbeitnehmerveranlagung hervorgekommen sind und daher war unserer Ansicht nach dem Antrag bzw. der…
…weil entscheidungsrelevante Tatsachen erst im Zuge der Außenprüfung hervorgekommen seien. Mit Vorlagebericht vom 14.06.2011 wurde die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat Außenstelle Wien zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss des BFG vom 03.02.2022 wurde die Bf zur Stellungnahme aufgefordert. Die Beantwortung erfolgte am…
…Anspruch nehmen werde. Dass die Bf die Begünstigungen nunmehr rechtswidrig doch in Anspruch genommen habe, seien in jedem Fall für die Abgabenbehörde neu hervorgekommene entscheidungsrelevante Tatsachen. Es seien somit auch die Gründe für eine Wiederaufnahme vorgelegen. Zu den Voraussetzungen des NeuFöG wird ausgeführt, dass die…
…dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Nach der Judikatur (zu § 303 Abs 4 a.F.) ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen…
…fordert, dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist also jenes Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen wurde - der Einkommensteuerbescheid 2016 vom 23. März 2017. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen (vgl…
…dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen) Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist, in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Nach bisheriger Judikatur (zu § 303 Abs 4 aF) ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen (vgl…
…dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Nach bisheriger Judikatur (zu § 303 Abs. 4 BAO aF) ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen…