…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Wenngleich VwGH-Judikatur zur Liebhaberei einer nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit und insbesondere zur Nichtgewährung von Anlaufverlusten besteht, so konnte ein dem vorliegenden…
…aufweist. Dies trifft nach der Rechtsprechung vor allem auf nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten zu (vgl. VwGH 30.7.2002, 96/14/0116, mit weiteren Hinweisen). Der Bf hat während der Ausübung der künstlerischen Tätigkeit und auch danach laufend Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit in einer Höhe erhalten…
…Fall nur nebenberuflich ausgeübt, wie er selbst auch im Schreiben vom 10.10.2016 der belangten Behörde mitteilte. Gerade eine künstlerische Betätigung entsteht in typisierender Betrachtung aus der persönlichen Neigung zu Kunst, dies umso mehr als der Lebensunterhalt tatsächlich über eine andere Tätigkeit bestritten wird…
…Lebensführung begründeten Neigung aufweist. Dies trifft nach der Rechtsprechung vor allem auf nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten zu (VwGH 30.07.2002, 96/14/0116). Ob eine Tätigkeit als typisch erwerbswirtschaftlich einzustufen ist oder typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, ist im Einzelfall anhand…
…Verluste auf, so ist Liebhaberei anzunehmen. Die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit (Segwayverleih) ergibt im Zeitraum 2013-2017 bei einem Gesamtumsatz iHv € 5.190 insgesamt einen Verlust iHv € 33.016. Allein die Anschaffung der Geräte im Jahr 2013 kostete EUR 25.000,-. Im Jahr 2018…
…Begründend führte die belangte Behörde aus, die vom Beschwerdeführer nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit stelle ab dem Jahr 2009 einkommensteuerrechtlich Liebhaberei dar. In den Jahren 2006 bis 2009 hätten sich ständig Verluste im Gesamtausmaß von EUR 36.864,22 ergeben und es sei keine Prognoserechnung vorgelegt worden…
…auf nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten zu (VwGH 30.7.2002, 96/14/0116). Die Lebens- und Sozialberatung sei als Betätigung einzuordnen, die in typisierender Betrachtung auf der persönlichen Neigung zur Krisenbewältigung beruhe. Dies gelte umso mehr als die Bf. ihren Lebensunterhalt tatsächlich durch die nichtselbständige Tätigkeit…
…daher die musikalische Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird und keine Einnahmen mehr anfielen und somit kein Gesamtgewinn in absehbarer Zeit erzielt werden kann. Es sei von "Beginn der Tätigkeit an" von Liebhaberei zu sprechen. Rechtliche Würdigung durch die Finanzbehörde Die Finanzbehörde geht im vorliegenden Falle…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat eine nebenberuflich ausgeübte schriftstellerische Tätigkeit eines Steuerberaters als nicht erwerbstypisch bezeichnet, da er mit dieser Betätigung kaum bis gar keine Einnahmen erzielte (UFS 8.7.2010, RV/0514-S/09). Ebenso übte ein nebenberuflich tätiger Reitlehrer eine Liebhabereitätigkeit im Sinne des…
…LVO vor. Das Auftreten von Verlusten in den Steuererklärungen der Jahre 2004 bis 2008 habe für sich genommen noch nicht die Feststellung erlaubt, dass die nebenberuflich ausgeübte gewerbliche Tätigkeit des Beschwerdeführers keine Einkunftsquelle darstelle. Das Finanzamt sei erst aufgrund der Außenprüfung zur Feststellung gelangt, dass…
…auch nur nebenberuflich ausgeübte - wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Art 2 und 4 dieser Richtlinie verwendet und soweit er diesen Teil des Gebäudes dem Unternehmensvermögen zuordnet. Im Fall der Bestellung eines Investitionsguts durch eine Ehegattengemeinschaft, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt und selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit im…
…Beschwerdeführerin negative Einkünfte aus dieser Tätigkeit iHv 15.085,55 Euro. Im Rahmen einer Nachschau für den Zeitraum "01/2012 - 12/2013" traf der Prüfer die Feststellungen, die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als Hochzeitsplanerin sei in den Jahren 2012 bis 2013 auf nebenberuflicher Basis ausgübt worden…
…habe sich immer genauestens an das gehalten, auch wenn es zu seinem Nachteil gewesen sei. Die ausgeübte Tätigkeit sei heute die gleiche wie damals. Der Bf. sei nebenberuflich als Versicherungsmakler tätig. Früher habe er dafür keinen Maklerschein benötigt, seit EU-Betritt sei dies zur Vertretung…
…Weitere Sachverhaltselemente, die erst nach den Streitjahren verwirklicht worden sind, stellen Schritte in die erst nach den Streitjahren erfolgte Professionalisierung der bis dahin nebenberuflich bzw hobbymäßig ausgeübten Tätigkeit dar. Als solche, das vorgefundene Gesamtbild abrundende Elemente sind zu nennen: Die Bf hat ihren Namen 2011…
…einem sehr geringen Tätigkeitsumfang auszugehen. Es seien ausschließlich Verluste erwirtschaftet worden. Ein weiterer Anhaltspunkt für die nichterwerbswirtschaftliche Betätigung sei, dass das Motorradfahren konkret seiner seit 42 Jahren bestehenden in der Lebensführung begründeten Neigung entspreche. Im vorliegenden Fall werde die Tätigkeit nebenberuflich in der Freizeit ausgeübt…
…freier Dienstvertrag, Werkvertrag, etc.) ankommt. Es genügt, wenn die ausgeübte Tätigkeit in ihrer äußeren Erscheinungsform dem "Tatbild" des § 47 Abs. 2 EStG 1988 entspricht (VwGH 23.3.1983, 82/13/0063). Die Bezeichnung der gegenständlichen vertraglichen Vereinbarungen als "freier Dienstvertrag" hat somit auf die Beurteilung…
…voraus. Diese Leidenschaft auszuleben ist nur möglich, in dem auch tatsächlich an Rennen teilgenommen wird. Bei einer nebenberuflich ausgeübten Renntätigkeit ist die Aussicht, aus dieser Tätigkeit einen Gesamtgewinn zu erzielen, angesichts der damit verbundenen Kosten aber von vornherein unwahrscheinlich. Sie ist daher auch nur möglich…
…ist und sich nach Art, Umfang und Intensität nicht wesentlich von einer erwerbstypisch ausgeübten Tätigkeit unterscheidet, dann fällt die Betätigung unter § 1 Abs. 1 LVO (UFS 2.3.2004, RV/1758-W/03, im Falle eines nebenberuflich künstlerisch tätigen akademischen Malers; UFS 24.3.2005…
…Weiters wurde diese Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und war es offensichtlich nicht die Absicht, durch diese Tätigkeit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Bw hat ihre Tätigkeit als Wünschelrutengeherin nur am Wochenende und in der Freizeit abgehalten, sodass die Tätigkeit bisher nicht das Ausmaß einer Freizeitbeschäftigung überschritten…
…10,00 je Stunde für sonstige unterstützende Personen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit. Ich war von 02.02.2021 bis 30.06.2021 sowie von 15.11.2021 bis 31.12.2021 nebenberuflich bei ***3*** GmbH als Personal für administrative Tätigkeiten bei den Teststraßen beschäftigt…