…Abgabenansprüchen und schließt nur jede auf Realisierung des Abgabenanspruches gerichtete behördliche Maßnahme aus (vgl. VwGH 2011/17/0285). Von dieser Bestimmung ist eine nachträgliche Abänderung bzw. rückwirkende Aufhebung des Abgabenbescheides im Sinne des § 295a BAO - vor allem wenn dies mittels eines Antrages des Abgabenschuldners erfolgt…
…die steuerliche Behandlung nachträglich anders zu gestalten. Eine solche Änderung stellt jedoch keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Da somit weder die Voraussetzungen des § 295a BAO noch jene des § 303 BAO erfüllt sind, besteht keine gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche Abänderung des bereits in Rechtskraft erwachsenen Bescheides…
…Im Übrigen sind auch nachträgliche Abänderungen von Bescheiden über die Feststellung von Einkünften keine rückwirkenden Ereignisse im Sinne des § 295a BAO. Die Anpassung abgeleiteter Bescheide hat vielmehr nach § 295 Abs. 1 BAO zu erfolgen. Da somit die Voraussetzungen für eine Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2000 nach…
…gemäß § 295 Abs. 1 BAO vom 26. Februar 2016 seien die Körperschaftsteuerbescheide 2012 und 2013 an die nachträgliche Abänderung der Grundlagenbescheide (Feststellungsverfahren) angepasst worden. Bescheidbegründend sei ausgeführt worden, dass sich die Änderungen aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung im Verfahren zur Steuernummer xxx/xxxx vom 30…
…dem Fahrzeug unternommenen Fahrten Rechenschaft abzulegen. Diese Anforderung wird grundsätzlich durch eine fortlaufende und zeitnahe Erfassung in einem geschlossenen Verzeichnis erfüllt. Nachträgliche Abänderungen, Streichungen und Ergänzungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten müssen daher technisch ausgeschlossen sein, oder es müssen derartige Eingriffe in…
…Der Bf. als Mieter sei daher hinsichtlich der in Rede Einfuhren als Warenempfänger im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften anzusehen. Eine nachträgliche Abänderung des Warenempfängers auf den Leasinggeber sei im Zusammenhang mit den verfahrensgegenständlichen Zollanmeldungen daher nicht zulässig. Gemäß Artikel 173 Abs. 3 UZK könne auf…
…von der Beschwerdevorentscheidung vom 8.9.2016 ab. Mit Abfertigung der Beschwerdevorentscheidung vom 8.9.2016 sei diese für die Behörde bindend geworden. Die nachträgliche Abänderung eines bereits abgefertigten Bescheides sei selbst dann nicht mehr zulässig, wenn dieser abgefertigte Bescheid noch nicht zugestellt worden sei…
…Es war somit auch keine Ungewissheit gegeben, die eine nachträgliche Abänderung meines Einkommenssteuerbescheids rechtfertigt. Daher ersuche ich, meiner Beschwerde vom 02.02.2018 vollinhaltlich stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen (…)" Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses vom 29.01.2024 wurde die gegenständliche Beschwerde mit 01.02.2024…
…auf, dass die Beschwerdevorentscheidung vom 08.09.2016 mit ihrer Abfertigung für die Behörde bindend geworden sei, weshalb die nachträgliche Abänderung durch die Beschwerdevorentscheidung vom 31.03.2017 nicht zulässig gewesen sei, selbst wenn die Beschwerdevorentscheidung vom 08.09.2016 noch nicht zugestellt sei. Allerdings…
…mit Blick auf § 295a BAO erstattete Vorbringen der Bf. im Vorlageantrag geht schon deshalb ins Leere, weil diese Bestimmung nicht im Festsetzungsverfahren Anwendung findet, sondern die nachträgliche Abänderung eines im abgabenbehördlichen Verfahren ergangenen Bescheides ermöglicht. (vgl. VwGH 20.2.2014, 2013/07/0117; 23.5…
…führt die nachträgliche Abänderung des Feststellungsbescheides nun aber von Amts wegen zum entsprechenden Ersatz des abgeleiteten Bescheides durch einen neuen Bescheid. Kommt es daher im Streitfall zur Beseitigung der Ungewissheit im erbrechtlichen Verfahren und werden die vorläufig ergangenen Feststellungsbescheide auf dieser Grundlage abgeändert und in…
…im Feststellungsverfahren ergangene abweisende BFG-Erkenntnis vom 13.4.2017 die außerordentliche Revision eingebracht wurde, so vermag dies der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen. Sollte infolge der Revision eine nachträgliche Abänderung des maßgeblichen Grundlagenbescheides für 2005 erfolgen, so wird darauf gemäß der Bestimmung des …
…im Feststellungsverfahren ergangene abweisende BFG-Erkenntnis vom 13.4.2017 die außerordentliche Revision eingebracht wurde, so vermag dies der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen. Sollte infolge der Revision eine nachträgliche Abänderung des maßgeblichen Grundlagenbescheides für 2005 erfolgen, so wird darauf gemäß der Bestimmung des …
…betreffenden verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen, wenn auf dem Zahlungsbeleg ausdrücklich eine diesbezügliche Widmung verfügt wurde. Soweit sich durch nachträgliche Abänderung oder Aufhebung eines maßgeblichen Abgaben- oder Haftungsbescheides erweist, dass die für Rechnung eines Gesamtschuldners zu verrechnen gewesenen Beträge die Abgaben übersteigen, für die er in…
…verfassungskonforme Interpretation der verfahrensgegenständlichen Fristenregelung nur dazu führen, dass die Frist für einen mit Neuerungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung begründeten Wiederaufnahmeantrag nicht früher zu laufen beginnt als beim zuständigen Finanzamt die Verständigung über die nachträgliche Abänderung, die Aufhebung oder die Feststellung der Unwirksamkeit…
…es daher nur folgende Frist geben: "Die Frist für den Antrag auf Wiederaufnahme beginnt nicht früher zu laufen, als beim zuständigen Finanzamt die Verständigung über die nachträgliche Abänderung, die Aufhebung oder die Feststellung der Unwirksamkeit des Feststellungsbescheides einlangt und nach außenhin erkennbar in Erscheinung tritt…
…begründeten Wiederaufnahmeantrag nur folgende Frist ergeben: Die Frist für den Antrag auf Wiederaufnahme beginne nicht früher zu laufen, als beim zuständigen Finanzamt die Verständigung über die nachträgliche Abänderung, die Aufhebung oder die Feststellung der Unwirksamkeit des Feststellungsbescheides einlange und nach außen erkennbar in Erscheinung trete…
…Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das auf Grund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Abänderungen, Streichungen oder Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen. Nach diesen Maßstäben ist eine mittels eines Computerprogramms erzeugte Datei kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Dies gilt auch dann…
…zu führen. Überdies ist ein mit Hilfe von Microsoft Excel erstelltes Fahrtenbuch grundsätzlich kein formell ordnungsgemäß geführtes, weil Microsoft Excel eine nachträgliche Abänderung bereits erfasster Daten ermöglicht, ohne dass der ursprüngliche Datenbestand und die erfolgten Änderungen nachvollzogen werden können (BFG 13.6.2014, RV/6100593…
…BF auch nichts Gegenteiliges vorgebracht hat, wurden auch die gegenständlich angefochtenen Anspruchszinsenbescheide rechtmäßig erlassen. Eine nachträgliche Abänderung oder Aufhebung der Einkommensteuerbescheide ist durch die Erlassung eines weiteren Anspruchszinsenbescheides zu berücksichtigen. Die Beschwerde war sohin in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt II…