…Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 7 des Aktiengesetzes 1965…
…1988 ist bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (bzw. diesen vergleichbaren ausländischen Körperschaften) für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in der Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten. Bei ausländischen Körperschaften ist mindestens auf die…
…€ 2.890,00 festgesetzt. Der geltend gemachte Verlustvortrag sei storniert worden, da der ursprüngliche Verlust aus dem Jahr 2007 bereits zur Gänze in den Vorjahren aufgebraucht worden sei. Mindeststeuern der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 24 Abs. 4 KStG 1988, die bis zum Umwandlungsstichtag…
…90/16/0097; 25.06.1992, 91/16/0045;) Laut Erkenntnis des VfGH vom 24.09.2003, Zl B 706/00 darf die Mindeststeuer nach § 8 Abs.5 ErbStG 1955 dann nicht angefordert werden, wenn, im Falle eines Nachlasskonkurses, die Einantwortung an den erbserklärten Erben…
…2007: Diesem Beschwerdepunkt ist ebenfalls stattzugeben, da es sich lediglich um Korrekturen der in den Abgabenerklärungen der A-AG irrtümlich berücksichtigten Dollar-Beträge handelt. 4) Mindeststeuer: Noch nicht verrechnete Mindeststeuerbeträge der A-AG sowie der B-AG sind bei der Bf. anrechenbar. Die angefochtenen Bescheide…
…gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 7 des Aktiengesetzes 1965…
…am Beginn des Kalendervierteljahres bestehende Rechtsform maßgeblich. Mit dem Abgabenänderungsgesetz BGBl. I 2005/161 ab 1.2.2006 wurden die mit inländischen Kapitalgesellschaften vergleichbare unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften in die Mindeststeuer einbezogen. Laut den erläuternden Bemerkungen zum Abgabenänderungsgesetz 2005 liegt der Änderung des § 24 Abs…
…beachten, dass das bloße Vorhandensein des Betriebes ausreicht, wodurch weder eine sinngemäße „Vergleichbarkeitsprüfung“ im Sinne des § 4 Z 1 lit c UmgrStG noch eine Zuordnung der Mindeststeuern zu allfälligen Teilbetrieben vorzunehmen ist (ErlRV zum BBG 2012, 1494 BlgNR XXIV. GP). Bei Anrechnung offener Mindestkörperschaftsteuer ist …
- die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2. Das Ergebnis des Gruppenträgers (§ 9 Abs. 3) oder des Hauptbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger ist mit…
(4) Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 7 des Aktiengesetzes…
… 26c Z 51 KStG 1988 die Mindeststeuer bei nach dem 30.6.2013 gegründeten unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung für die ersten fünf Jahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr 125 € und in den folgenden fünf Jahren für jedes…
… 8 fortzuführen. § 8 Abs. 3 gilt für die Rechtsnachfolger mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages. (…) (8) Mindeststeuern der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 24 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988, die bis zum Umwandlungsstichtag entstanden und noch nicht verrechnet sind, sind den Rechtsnachfolgern ab…
… 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 6 des GmbH-Gesetzes) zu entrichten…
…Beilage zum Bericht) Damit fällt gem. § 24 Abs. 4 KStG 1988 die Mindeststeuer iHv. 1.750,00 Euro an, da der Beginn und das Ende der Mindest-KSt-Pflicht an den Beginn und das Ende der unbeschränkten KSt-Pflicht nach § 4 anknüpft (Bieber in Bergmann…
…hierfür ein fremdübliches Entgelt, welches die entstehenden Kosten abdecken wird und sei nach der mittlerweile erfolgten Fertigstellung zukünftig von positiven Betriebsergebnissen auszugehen. Mit Bescheid vom 27.11.2023 setzte die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin die Körperschaftssteuer 2021 mit € 1.750,00 (Mindeststeuer gem. …
… 26c Z 51 KStG die Mindeststeuer bei nach dem 30.6.2013 gegründeten unbeschränkt steuerpflichtigen GmbH für die ersten fünf Jahre ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr 125 Euro betrage. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde vom 23.6.2021 beantragte…
…84/13/0069). Gemäß § 24 Abs 4 Z 1 KStG ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer zu entrichten. Diese beträgt in den ersten fünf Jahren ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht für jedes volle Kalendervierteljahr 125 Euro (Z 3…
…Mit Beschwerdevorentscheidung vom 13.03.2019 wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen und darin - zusammengefasst - festgehalten, dass die Bf. als unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaft eine jährliche Mindeststeuer gemäß § 24 Abs. 4 KStG 1988 zu entrichten habe. Im Schreiben vom 03.04.2019 begehrte Herr C…
… 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 sei bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten. 2. Gegen die genannten Bescheide wurde (am…
…gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden dürfe. Schließlich wird unter Hinweis auf verschiedene Literaturmeinungen die Zulässigkeit der Vollanrechnung der Mindeststeuer argumentiert. Die belangte Behörde legte die Berufung am 26.04.2013 gemäß § 276 Abs 6 BAO dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung…