…604,67 €. Würde - entsprechend dem Begehren der Beschwerdeführerin - für die beiden minderjährigen Kinder die liechtensteinische und für das volljährige Kind die österreichische Familienbeihilfe bezogen werden, ergäbe sich insgesamt ein Betrag von 740,87 € monatlich. Läge die Anknüpfung für alle drei Kinder in Österreich…
…bzw. eine Ausgleichs-/Differenzzahlung) für die Kinder nach dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 gewährt wurde, sei der Familienbonus Plus nicht zu berücksichtigen gewesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass der Bf für seine in Deutschland bei der Kindesmutter lebenden minderjährigen Söhne (geb. 2010…
…angeführten Argumente, der eigenbewirtschafteten Landwirtschaft, der minderjährigen Kinder sowie der ständig wechselnden Arbeitsstätten lag daher eine steuerlich beachtliche Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vor, sodaß eine Abwägung der weiteren Einwände des Bf., wonach eine solche unter Bedachtnahme des (im Vergleich zu Polen) hohen heimischen Preisniveaus betreffend die…
…Rz 344). Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist ua unzumutbar, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder wohnen oder wenn eine Verlegung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist; die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem…
…RV) die Ehegattin nunmehr eine Landwirtschaft betreibe und in Zusammenschau mit den minderjährigen Kindern aus wirtschaftlichen Gründen eine Wohnsitzverlegung nicht zumutbar und die beantragten Kosten daher dem Grunde nach anzuerkennen seien. Die Kosten der doppelten Haushaltführung wurden außer Streit gestellt. Hinsichtlich der Familienheimfahrten wurde dargelegt…
… 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das Kind weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wird." Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder sind somit grundsätzlich durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag bzw. den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Der Verfassungsgerichtshof hat…
…Beschwerdeführer bis 28.07.2017 im gemeinsamen Haushalt mit seinen Kindern gemeldet. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Gemäß …
…einen groben Mangel im Bereich der Sachverhaltsfeststellung darstellt. Ab September 2015 besuchte der Sohn der Beschwerdeführerin eine Kinderkrippe am Wohnort der Beschwerdeführerin in Österreich. 3. Rechtslage: a) Nationale Rechtslage: Nach § 2 Abs 1 lit a FLAG 1967 haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder…
…Jahres 2024 die Familienbeihilfe für vier minderjährige Kinder bezogen hatte, einen Sozialversicherungsdatenauszug vom 31. Juli 2025, wonach die Bf. im Streitjahr 2024: - vom 1. bis 31. Jänner aufgrund der bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Krankenversicherung pflichtversichert war, - vom 1. Jänner bis 20. April pauschales Kinderbetreuungsgeld bezog, -…
…des Kindermehrbetrages ersucht. Mit Bericht vom 07. April 2025 legte die belangte Behörde die oa Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte die Abweisung der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf. lebt in einer Partnerschaft und hat zwei minderjährige Kinder…
… 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, … (8) Personen haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer…
… 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, … (8) Personen haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer…
…Dauer und die Höhe des child benefit (Kindergeld) im Vereinigten Königreich. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Nach …
…Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe lit. a für minderjährige Kinder -------- Die Norm des § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG 1967 sieht vor, dass Anspruch auf Familienbeihilfe für ein in Abs. 1…
…2013 von der Kindesmutter getrennt habe, respektive von einer Beantragung bzw. Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld keine Kenntnis gehabt habe. Darüber hinaus habe er der Kindesmutter bis zum Zeitpunkt der im Juli 2013 erfolgten gerichtlichen Feststellung seiner monatlichen Unterhaltsverpflichtung (600 Euro für zwei minderjährige Kinder) monatlich rund…
…wie folgt: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, ---------- (2) Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind hat die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person…
…1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Die Familienbeihilfe wird nach § 10 Abs…
…haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen für volljährige Kinder. Gemäß § 2 Abs 2 FLAG 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs 1 genanntes Kind die Person, zu…
…rechtliche Würdigung obliegt dem BFG. Rechtslage / Erwägungen § 2 FLAG 1967 (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, …. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind hat die Person…
…dass die beiden Kinder ihren Hauptwohnsitz in Zagreb und damit in der EU hätten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. …