…von Kilometergeld geschätzt werden kann, wenn nicht mehr als 30.000 Kilometer pro KFZ und Jahr zurückgelegt worden sind. Die Obergrenze für 3 Monate beträgt daher 7500 km. Ist die Anzahl der gefahrenen Kilometer höher als 7.500 für drei Monate , weicht der tatsächliche KFZ…
…Fahrtaufwendungen sind an sich in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei bei KfZ-Kosten eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in aller Regel zu einem zutreffenden Ergebnis führt (lt. LStR bei Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Jahr). Der Nachweis von…
…befindlichen (also überwiegend privat genutzten) Fahrzeuges sind grundsätzlich die Aufwendungen in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Nach der Verwaltungspraxis bestehen aber keine Bedenken, bei betrieblichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Jahr das amtliche Kilometergeld anstelle der tatsächlichen Kosten anzusetzen (vgl…
…Die diesbezügliche Schätzung seitens der Bf. laut Beantwortung des Ergänzungsersuchens ist plausibel. Die Fahrtkosten wurden erkennbar nach der in Rz 289 der Lohnsteuerrichtlinien für mehr als 30.000 km pro Jahr vorgesehenen Schätzungsmethode (Alternative zu den tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten) ermittelt. Die Plausibilität des Schätzungsergebnisses ist…
…eigenes Fahrzeug, sind bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Kalenderjahr die amtlichen Kilometer-gelder im Schätzungsweg als tatsächliche Kosten anzusetzen. Gemäß § 26 Z 4 lit a EStG 1988 sind als Kilometergelder höchstens die den Bundesbediensteten zustehenden Sätze zu berücksichtigen. Gemäß…
…tatsächlich angefallenen Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden (VwGH 8.10.1998, 97/15/0073). Bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 km im Kalenderjahr können als Werbungskosten nach den LStR 2002 Rz 371 entweder das amtlichen Kilometergeld für 30.000 km oder die…
…Als Werbungskosten seien Fahrtkosten grundsätzlich – also auch bei Verwendung eines eigenen Kraftfahrzeuges – in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen. Würde der Arbeitnehmer ein privates Kraftfahrzeug benützen, stehe ihm hierfür bei beruflichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 Kilometern im Kalenderjahr das amtliche Kilometergeld zu…
…Nach der Verwaltungspraxis bestehen keine Bedenken, bei betrieblichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Jahr das amtliche Kilometergeld anzusetzen (VwGH 11.12.2013, 2013/08/0030). Eine Schätzung der Fahrtkosten in Höhe des amtlichen Kilometergeldes wird vorliegend somit für zulässig erachtet. Da…
…Bf. seien mehr als zwei Jahre verstrichen. Wie viele Kilometer während dieser Zeit für Probe- und Überstellungsfahrten zurückgelegt worden seien, sei nicht bekannt. Die zum Stichtag 2. November 2010 angenommene Fahrleistung von 4.000 km sei nicht erklärbar und finde möglicherweise darin eine Begründung, dass…
…Nach der Verwaltungspraxis bestehen keine Bedenken, bei betrieblichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Jahr das amtliche Kilometergeld anzusetzen (VwGH 11.12.2013, 2013/08/0030). Dementsprechend erfolgt eine Schätzung der anzuerkennenden Fahrtkosten in Höhe des amtlichen Kilometergeldes und sind Aufwendungen für…
…Veranstaltungen, an denen er in seiner politischen Funktion teilnahm, entfielen 1.064,6 km. Mit dem betreffenden Pkw legte der Bf. im Beschwerdejahr für berufliche Zwecke nicht mehr als 30.000 km zurück. Der Bf. nahm im Streitjahr an einer Vielzahl geselliger Veranstaltungen (z.B…
…nicht mehr als insgesamt 30.000 km mit ihrem eigenen Kfz zurücklegte, kann eine Kostenschätzung anhand des amtlichen Kilometergeldes von EUR 0,42/km erfolgen. Da die Bf. von ihrer Dienstgeberin für die beruflich zurückgelegten 1.637 km einen Kostenersatz von EUR 0,30/km…
…Dass die vom Bf im Jahr 2017 mit dem ***F*** zurückgelegten Kilometer mehr als 30.000 Kilometer betragen, ergibt sich aus nachfolgend angeführten Überlegungen, die sowohl dem Bf als auch der belangten Behörde vorgehalten wurden: Der Bf hat die Fahrtkostenaufstellung nicht nur für den gegenständlichen…
…Fahrtaufwendungen sind an sich in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten anzusetzen, wobei bei KfZ-Kosten eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in aller Regel zu einem zutreffenden Ergebnis führt (lt. LStR bei Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Jahr). Der Nachweis von…
…zu berücksichtigen, dass sich die tatsächlichen Kosten bei höheren Kilometerleistungen degressiv entwickeln, weshalb ab einer gewissen Kilometerleistung (nach den LStR 2002, Rz 371, bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 km im Kalenderjahr) der Ansatz der tatsächlichen Aufwendungen erforderlich sein wird (vgl. Doralt, EStG13, §…
…EStG 1988 nicht abgezogen werden; einer fehlenden Steuerpflicht der Einnahmen steht somit das Abzugsverbot der Ausgaben gegenüber. Bei als Betriebsausgaben geltend gemachten betrieblichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Kalenderjahr bestehen nach der Verwaltungspraxis grundsätzlich keine Bedenken, das amtliche Kilometergeld an Stelle…
…Rz 1613) bestehen keine Bedenken, bei betrieblichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Kalenderjahr das amtliche Kilometergeld an Stelle der tatsächlichen Kosten anzusetzen. Der Beschwerdeführer hat von Jahresbeginn bis Oktober 2006 den Mazda für betriebliche Fahrten verwendet, wobei sich das Fahrzeug nicht…
…Kosten als Fahrtkosten heranzuziehen. Ist dies nicht möglich oder untunlich, führt eine Schätzung in Höhe des amtlichen Kilometergeldes in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis (vgl. VwGH 8.03.2000, 97/14/0103). Nach der Verwaltungspraxis stehen Fahrtkosten für mehr als 30.000 km nur…
…Bedenken, bei betrieblichen Fahrten von nicht mehr als 30.000 km im Jahr das amtliche Kilometergeld anzusetzen (VwGH 11.12.2013, 2013/08/0030). Bei der Annahme wöchentlichen Familienheimfahrten des Beschwerdeführers ergibt sich eine Anzahl von 23.816 km (229*2*52) im Jahr. Da…
…mehr als 30.000 km als berufliche Fahrleistung erbracht worden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die beschwerdeführende Partei war Mitarbeiter der ***Firma*** Leasing GmbH. Sein Aufgabengebiet umfasste vor allem die geografischen Gebiete Kärnten und Steiermark. Er war für die Betreuung der Mitarbeiter, als…