…der nicht im Bereich Buchhaltung eingesetzt werden konnte, was zu einer Überlastung des Beschuldigten geführt habe. Es habe zwar immer einen Steuerberater gegeben, weil das Bestreben da gewesen sei, sich ordnungsgemäß um buchhalterische Belange zu kümmern, dieser habe aber aufgrund mangelnder Übermittlung vom Buchhaltungsunterlagen nicht…
…unschuldig ist. (3) Jeder Angeklagte hat mindestens (englischer Text) insbesondere (französischer Text) die folgenden Rechte: a) in möglichst kurzer Frist in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden…
…die Kenntnis der tatsächlich erst im Jahr 2014 erfolgten Umwidmung. Dabei handelt es sich jedoch um keine neu hervorgekommene Tatsache mit Relevanz für die steuerliche Beurteilung des Sachverhaltes. Strittig ist im konkreten Fall ob eine in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Umwidmung mit der…
…worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch andres lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. In diesem Falle kann lediglich die Bestimmung lit. b) zu einer möglichen Wiederaufnahme der Bescheide 2010 -2014) führen, da keine…
…unschuldig ist. (3) Jeder Angeklagte hat mindestens (englischer Text) insbesondere (französischer Text) die folgenden Rechte: a) in möglichst kurzer Frist in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden…
…vor, wenn ein Fehler begangen wird, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch macht. Der Wiedereinsetzungswerber darf nicht auffallend sorglos gehandelt haben. Beispielweise stellen mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache, Arbeitsüberlastung und familiäre Probleme keine Wiedereinsetzungsgründe dar (Tannert in Tannert/Kotschnigg FinStrG § 167). Auffallend sorglos handelt, wer…
…Bratislava und deren mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache werden vom Finanzamt ebenfalls nicht bestritten. Die Fortsetzung des Studiums im Studienjahr 2019/2020 ist außerdem durch eine Bestätigung in slowakischer Sprache belegt. Die vom Bf im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2016 vorgenommene Schätzung der Entfernung zwischen Berufswohnsitz…
…Sache der Beschwerdeführerin gewesen, entsprechende Erkundigungen über die Rechtslage in Österreich einzuholen; die Beschwerdeführerin bringt im Übrigen selbst vor, dass sie innerhalb kürzester Zeit einen lokalen Steuerberater habe beauftragen müssen. Soweit sich die Beschwerdeführerin auf mangelnde Kenntnisse der Besonderheiten des Bilanz- und Steuerrechtes der einzelnen…
…das Wissen um die mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache muss in Bezug auf die Einhaltung von Fristen zu besonderer Sorgfalt veranlassen (vgl. VwGH vom 19.9.2007, 2007/08/0097). Die Bf. hat nicht nur die mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache als Grund für die…
…in dieser Form so nicht akzeptiert werden. Sind doch diese Fehlinterpretationen auf mangelnde IT-Kenntnisse der Behörde zurückzuführen. Es ist als widersprüchlich anzusehen, wenn in der Bescheidbegründung der BVE für das Jahr 2016 Installationslisten aus dem Jahre 2017, denen ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde lag…
…mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) dürfen für die Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Behinderung (als Folge der allenfalls schon länger…
…08.2012, RV/2157-W/12). Schlüssig ist vielmehr, den Beginn der Erkrankung unter Heranziehung der vorliegenden Befunde und/oder anderer geeigneter Nachweise zu bestimmen. Für die Beurteilung dürfen andere als behinderungskausale Gründe (wie z.B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ…
…B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) für die Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres. Im Erkenntnis vom 20.11.2014, Ra 2014/16/0010 stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass…
…§ 8 Tz 20). Andere als behinderungskausale Gründe (wie zB mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitswilligkeit oÄ - siehe zu einer vergleichbaren Rechtslage im Bereich der Invaliditätspension OGH 19.9.2000, 10ObS240/00t) dürfen für die Beurteilung ebensowenig herangezogen werden, wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes…
…mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) ebenso wenig herangezogen werden wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa auch durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Behinderung (als Folge der allenfalls schon länger bestehenden Krankheit) eine Erwerbsunfähigkeit…
…entspricht viel mehr dem Allgemeinwissen und der Lebenserfahrung, dass Personen, die über keine besonderen steuerlichen Kenntnisse verfügen, für gewöhnlich den Steuerabzug im Quellen-/Tätigkeitsstaat annehmen und dass damit jegliche Steuerpflicht im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Einkünften erfüllt ist. Mangelnde Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht seien ihm…
…B. mangelnde oder nicht spezifische Ausbildung, die Arbeitsplatzsituation, Arbeitsunwilligkeit, oÄ) für die Beurteilung ebenso wenig herangezogen werden wie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch Folgeschäden) nach Vollendung des 21. Lebensjahres. Im Erkenntnis vom 20.11.2014, Ra 2014/16/0010 stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass…
…begangen, sie habe im Jahr des Ankaufs der Liegenschaft die Kalkulation der geplanten Bauführung nicht ausreichend dokumentiert. Dies sei erst im Jahr 2010 erfolgt, aber durchaus auch auf das Jahr 2008 zu beziehen. Die mangelnde Sachverhaltsermittlung durch die belangte Behörde werde auch dadurch unterstrichen, dass…
…sie Pflichtverletzungen des Prüfungsorgans (mangelnde Sachverhaltsermittlung, missbräuchliche abgabenrechtliche Qualifikation eines Geschäftsführerdarlehens als verdeckte Gewinnausschüttung) moniert, sich auf neue Umstände bezieht, die zur Einstellung des gegen den verantwortlichen Geschäftsführer geführten Finanzstrafverfahrens geführt hätten, nämlich, dass die näheren Umstände, die die Hingabe des dem Geschäftsführer der Bf…
…ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Zuschreibungsrücklage im Feststellungsbescheid Gruppenträger für 2016. 2. Zur Wiederaufnahme: a. Gem. § 303(4) BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, und die Kenntnis dieser Umstände allein…