…260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist etwa nicht zulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Eine solche mangelnde Befugnis ist gegeben, wenn sie der Einschreiter in eigenem Namen einbringt. 3. Die Prüfung, ob eine…
…auszuweisen. Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden Frist…
…260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist etwa nicht zulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Eine solche mangelnde Befugnis ist gegeben, wenn sie der Einschreiter in eigenem Namen einbringt. 3. Die Prüfung, ob eine…
…Gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO ist für Vorlageanträge § 260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Unzulässig ist ein Vorlageantrag insbesondere bei mangelnder Aktivlegitimation des Antragstellers sowie bei Einbringung, obwohl keine Beschwerdevorentscheidung zugestellt wurde (vgl. Ritz, BAO5, § 264 Tz 17). Gemäß …
…FinStrG eingetreten ist. Naheliegend ist, dass dem einschreitenden Rechtsanwalt das Verfahrensinstrument der Berufungsanmeldung in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht bekannt gewesen war, weshalb er auch die Anmeldung der Berufungen versehentlich unterlassen hatte. In diesem Sinn auch die Erinnerung des Amtsbeauftragten, wonach er nach Zugehen der schriftlichen Erkenntnisausfertigung…
…mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Eine solche liegt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise vor, wenn sie der Vertreter der Partei im eigenen Namen einbringt (VwGH 27.8.1990, 90/15/0078). Unzulässig ist eine Beschwerde aber jedenfalls, wenn der Einschreiter in keiner Weise Adressat des…
…die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist nicht zulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Eine mangelnde Befugnis ist gegeben, wenn sie der Einschreiter in eigenem Namen einbringt. Grundsätzlich muss, der nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter eines anderen…
…§ 260 Tz 5, vor allem mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters genannt. Der im gegenständlichen Fall in Beschwerde gezogene Bescheid über die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag richtete sich ausdrücklich an die Mutter der die Beschwerde einbringenden Tochter. An wen der Bescheid zu ergehen hat, ergibt sich…
…der sich bei seinem Einschreiten für den Beschuldigten auf eine Bevollmächtigung beruft, die nicht das betreffende Finanzstrafverfahren umfasst. In einem solchen Fall ist die (von einer "anderen Person" erhobene) Beschwerde mangels ausreichender Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurückzuweisen. Im vorliegenden Fall beruft sich die im…
…der sich bei seinem Einschreiten für den Beschuldigten auf eine Bevollmächtigung beruft, die nicht das betreffende Finanzstrafverfahren umfasst. In einem solchen Fall ist die (von einer "anderen Person" erhobene) Beschwerde mangels ausreichender Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurückzuweisen. Im vorliegenden Fall beruft sich die im…
…4 lit. e BAO). Eine Beschwerde ist etwa bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (VwGH 16.12.2010, 2009/16/0091). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs hat sich die Prüfung, ob eine Beschwerde oder ein Vorlageantrag von einem hiezu Berechtigten erhoben wurde, am äußeren Tatbestand…
…ging er ins Leere. Damit gibt es hier schon aus diesem Grund keine Aktivlegitimation. Dazu kommt, dass die falsche Bezeichnung des Einschreiters kein bloßes Formgebrechen darstellt. Anbringen einer dazu nicht legitimierten Person sind vielmehr vom BFG sofort zurückzuweisen. Eine Vertreterin kann immer nur als Vertreter…
…mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen ist, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig. Da die angefochtenen Bescheide nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ergangen sind, war diese auch nicht berechtigt, dagegen Beschwerde zu…
…lit. a BAO ist eine Beschwerde zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Beschwerde ist zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (s. Ritz, aaO, § 260 Tz 5). Da der Bf. der Aufforderung des BFG, seine Vollmacht durch Vorlage der Originalurkunde nachzuweisen, nicht nachgekommen ist…
…Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) zurückzuweisen ist, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig. Da der angefochtene Bescheid nicht gegenüber der X-GmbH ergangen ist, war diese auch nicht berechtigt, dagegen Beschwerde zu…
…die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung oder mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem unzulässig bei mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters. Da der angefochtene Bescheid (Festsetzung von Umsatzsteuer für 09/2017) nicht an die Bf. ergangen ist, ist ihre Bescheidbeschwerde - wie das…
…nicht vertretungsbefugt sei. Die Begründung des angefochtenen Bescheides und die Beschwerdevorentscheidung lassen erkennen, dass das Wort "Abweisungsbescheid" und "abzuweisen" als ein Vergreifen im Ausdruck zu werten ist. Es handelt sich bei dem angefochtenen Bescheid um eine Zurückweisung eines Antrages wegen mangelnder Aktivlegitimation. Auch die Tatsache…
…eine Abgabenschuldigkeit hinsichtlich einer Kammerumlage für den Zeitraum 10-12/08 in Höhe von EUR 101,56. Es wird hiebei die mangelnde Aktivlegitimation des Finanzamtes Waldviertels geltend gemacht, da es sich bei der Kammerumlage um eine von der Wirtschaftskammer einzuhebende Gebühr und nicht vom Finanzamt…
…ist Gründe für eine Unzulässigkeit der Bescheidbeschwerde iSd § 260 Abs 1 lit a BAO sind vor allem (vgl Ritz, BAO6 § 260 Rz 5): Mangelnde Aktivlegitimation des Einschreiters, mangelnde Bescheidqualität, Beseitigung des angefochtenen Bescheides aus dem Rechtsbestand vor Erledigung der Beschwerde, Rechtsmittelausschluss (vgl § 244 BAO), Rechtsmittelverzicht (…
…zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem - wie im konkreten Fall - bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig und daher zurückzuweisen. Durch die Anwendung der Formulierung in der Beschwerde vom 12.08.2021 "wenn…dann" erklärte die Beschwerdeführerin ihr Beschwerdebegehren unter einer auflösenden Bedingung. "Derartige…