…197,52 € | 2009 | -21.466,27 € | -14.992,92 € | -6.473,35 € | +48.081,78 € | +63.074,70 € Die Aufstellung verdeutlicht: Die konkreten Wiederaufnahmsgründe ändern die Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Einkommensteuer maßgeblich…
…Berufungserlecligung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Somit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung vor, da eine abschließende Erledigung der maßgeblichen Berufungssache noch nicht erfolgt ist. Da laut § 212a BAO eine Aussetzung der Einhebung der Abgabe bis zur Erledigung der Beschwerde möglich ist und…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
H) Im vorliegenden Fall könnte der, weil als solcher tatbestandsmäßig umschrieben, notwendig abstrakte Anspruchsgrund in den §§ 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 lit. d sowie 8 Abs. 4 bis 6 und Abs. 7 FLAG nur durch ein solches Faktum verwirklicht worden sein, welches…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Ein Anspruch auf Durchführung einer Verhandlung im Sinne des Art 6 MRK ist gegeben, wenn die Entscheidung in den Bereich der unionsrechtlich harmonisierten Steuern fällt (allen voran Mehrwertsteuer) oder bei Sachverhalten mit Unionsrechtbezug vor allem hinsichtlich der europarechtlichen Grundfreiheiten. Da im vorliegenden Fall weder europarechtliche…
…50 | Umsatzsteuer 02/2011 | 49.375,94 | 493,76 | Umsatzsteuer 12/2011 | 11.652,94 | 116,53 | | | 3.757,94 In der Beschwerde vom 19.12.2012 wurde auf das bisherige Vorbringen in der Berufungssache verwiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des B, unvertreten, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 10.07.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 05.07.2013, vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 10.07.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 4/5/10 vom 11.06.2013, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 26. November 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 22. Oktober 2008, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache der Berufungswerberin B, über die Berufung vom 9. Juni 2011 in der Fassung des Vorlageantrages vom 22. September 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA ****** vom 6. Juni 2011, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, diese vertreten durch CONSULTATIO Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH, diese vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers, vertreten durch ****, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 13. Mai 2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde, FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg, jeweils vom 6. April…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, vertreten durch BKS Steuerberatungs GmbH, Untere Hauptstraße 10, 3150 Wilhelmsburg, diese vertreten durch Mag. Werner Steinwendner, über die Berufung vom 05.10.2013 idF des Ergänzungsschriftsatzes vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers, AdresseBw, über die Berufung vom 21. Juli 2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009, vom 21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Bf, vertreten durch Consultatio Revisions-u Treuhand GmbH und Co KG, Karl Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien, diese vertreten durch Mag. Julius Stangel, über die Beschwerde vom 16.05.2012…
…Erkenntnis des Unabhängigen Finanzsenats vom 11.05.2010, RV/1092-L/08, ist insofern nicht auf den gegenständlichen Fall anzuwenden, als hier zum maßgeblichen Zeitpunkt der Berufungserstellung durch die Buchhaltungs-KEG die Bf. überhaupt nicht steuerlich vertreten war, also keine Vollmacht gemäß § 83 BAO vorlag…
…Bf. zu gelangen. Damit ist § 3 Abs 8 UStG 1994 für die Bestimmung des Ortes der Lieferung maßgeblich. Eine Lieferung gilt bei Beginn der Versendung in einem anderen Mitgliedstaat als dort ausgeführt, wenn der Gegenstand der Lieferung und die Person des Abnehmers fest stehen. Die…
…Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass gegen die zitierte Berufungsentscheidung eine Amtsbeschwerde eingebracht wurde. Im Übrigen handelt es sich bei der Beurteilung des Berufungssachverhaltes um eine reine Rechtsfrage, die vom Rechtsmittelbearbeiter zu entscheiden ist. Das FA legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat…