…10ObS227/03k), wonach Kosten für Heilmittel gegen Funktionsstörungen im Bereich der Erektionsfähigkeit des Mannes vom Versicherten selbst zu tragen seien, weil es sich dabei nach den herrschenden gesellschaftlichen Wertvorstellungen nicht um lebenswichtige persönliche Bedürfnisse handelt. Die gesetzliche Krankenversicherung sei nicht dazu berufen, generell soziales Wohlbefinden…
…und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Durch die Krankenbehandlung sollen die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden. Die Leistungen der Krankenbehandlung werden, soweit in diesem…
…eines ausschließlich für die Bedürfnisse einer behinderte Person konzipierten und daher einen nur eingeschränkten Verkehrswert besitzenden Wirtschaftsgutes musste hingegen verneint werden und konnten die Aufwendungen für die Balkonerrichtung daher nicht als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden. Ungeachtet der sicherlich äußerst schwierigen persönliche Lage des Beschwerdeführers und…
…2, dass durch eine Krankenbehandlung die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden sollen. Wenn das Finanzamt die ursprünglich gegebene wesentliche Beeinträchtigung des Bf durch seine Krankheit und den Erfolg der Behandlung…
…Belassung am Berufungsort), weil die Beschwerdeführerin alkoholisiert gewesen sei. Auf diese Entscheidung habe die Magistratsabteilung 70 keinen Einfluss, eine nochmalige (persönliche) Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger sei erforderlich. Die Beschwerdeführerin sei bereits mit Rechnung vom 20. Februar 2015 und Bescheid vom 27. April 2015 zur…
…untersuchten diese (Atemfrequenz, Puls). Die Beschwerdeführerin gab ihre persönliche Daten bekannt und - da sich der Zustand der Beschwerdeführerin unkritisch darstellte - verließen die Rettungskräfte den Einsatzort. Ein Transport der Beschwerdeführerin ins Krankenhaus fand nicht statt. Die Beschwerdeführerin ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse krankenversichert. Eine Übernahme der…
…als 72 Stunden aufgeschoben werden - meist könne der Zeitpunkt gar so gelegt werden, wie es dem Arzt/ Operateur/Krankenhaus sowie auch dem Patienten entgegenkomme (z.B.: Eingriffe wie z.B. nicht lebenswichtige Gelenkoperationen). Die meisten durchgeführten Operationen würden als elektiv gelten. Zur Österreichischen Gesellschaft für…
… 2. Personen wegen unmittelbarer Lebensgefahr sofortige erste notärztliche Hilfe zu leisten, die anders nicht gewährleistet ist; 3. den Transport von Personen durchzuführen, bei denen lebenswichtige Funktionen ständig überwacht oder aufrechterhalten werden müssen; 4. akute Blut-, Blutprodukte- oder Organtransporte durchzuführen; 5. Sanitätsdienste zur Behandlung von akuten…