…an das Finanzamt für Großbetriebe (kurz FAG) übergegangen, da der länderbezogene Bericht (in der Folge als Country-by-Country-Report oder kurz CbCR) für 2020 Ende Juni 2022 an das Bundesministerium für Finanzen (kurz BMF) übermittelt worden und somit dort eingegangen sei. Bereits am 28…
…VPDG, BGBl. I Nr. 77/2016, davon abhängig, dass ein länderbezogener Bericht gemäß § 2 Z 6 VPDG übermittelt worden oder eingegangen ist, in dem dieser Abgabepflichtige angeführt ist. Diese Bestimmung verursachte in der Praxis in jenen Fällen Probleme, in denen die Berichte nicht rechtzeitig, nicht…
…jeweils mehr als 10 Millionen Euro überschritten haben - in diesem Fall ist das Finanzamt für Großbetriebe auch für sämtliche Betriebe gewerblicher Art dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig; 3. Abgabepflichtige, die in einem länderbezogenen Bericht gemäß § 2 Z 6 des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes - VPDG, BGBl. I Nr…
…jeweils mehr als 10 Millionen Euro überschritten haben - in diesem Fall ist das Finanzamt für Großbetriebe auch für sämtliche Betriebe gewerblicher Art dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig; 3. Abgabepflichtige, die in einem länderbezogenen Bericht gemäß § 2 Z 6 des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes - VPDG, BGBl. I Nr…
…technischen Laien unter Zuhilfenahme von Internet-Tutorials möglich sei, über einen Proxy-Server aus einem anderen Staat auf das Internet zuzugreifen, um länderbezogene Sperren von Websites, auf denen beispielsweise Sportübertragungen oder aktuelle Staffeln von TV-Serien abrufbar sind, zu umgehen. In diesen Fällen könne maximal…
…ausschließliche Ausüben einer bestimmten Tätigkeit. Auch der Anteil der einschlägigen Außendiensttätigkeit an der Gesamtarbeitszeit des Beschwerdeführers wurde vom Beschwerdeführer nicht ausreichend glaubhaft gemacht. So ist den vorgelegten länderbezogenen Reiseaufzeichnungen des Beschwerdeführers lediglich zu entnehmen, an wie vielen Tagen er sich in welchem Land aufgehalten hat…
…Tätigkeit. Auch der Anteil der einschlägigen Außendiensttätigkeit an der Gesamtarbeitszeit des Beschwerdeführers wurde vom Beschwerdeführer nicht ausreichend glaubhaft gemacht. So ist den vorgelegten länderbezogenen Reiseaufzeichnungen des Beschwerdeführers lediglich zu entnehmen, dass sich dieser im Kalenderjahr 2015 an 148 von 249 Arbeitstagen in Österreich aufgehalten hat…