…Anmelderin gem. Art. 5 Nr. 15 UZK) im Feld 33 der Zollanmeldung handelte es sich bei diesen Erzeugnissen um Waren der Position 6208 9900 99 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - darunter fallen Slips und andere Unterhosen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus…
…die eine Einreihung dieser Ware als "Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial" unter die Position 7308 40 der Kombinierten Nomenklatur (KN) begehrt hatte, wies das Zollamt mit dieser VZTA das Schalungssystem der Position 8480 6000 00 der KN zu (darunter fallen "Formen für mineralische Stoffe"). Gegen diesen…
…der Ladefläche von 50% oder weniger des Radstandes des Fahrzeuges zulässig ist. Soll ein PKW der Position 8703 dermaßen umgebaut werden, sodass die Ladefläche die Voraussetzung für die Einreihung als LKW in die Position 8704 nach der Kombinierten Nomenklatur gerechtfertigt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden…
…Beschädigung entfernt werden kann, womit der Schrumpfschlauch der Ware sicherlich nicht den wesentlichen Charakter verleiht. Das Zollamt hat dazu erwogen: Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur kommt es bei der Einreihung auf das entscheidende Kriterium des transparenten Schrumpfschlauches, welcher die LED…
…Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren" bezeichnet). In Teil I (Einleitende Vorschriften) Titel I des Anhanges I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur normiert. Die Allgemeine Vorschrift 1 bestimmt…
…Präzisionsstahlrohr, mit einer Wanddicke von mehr als 2 mm, in die Codenummer 7306 3019 00 0 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen." Die von der Bf. begehrte Einreihung in die Position 8479 der KN scheidet demnach aus. Die Bf. ist mit ihrer im Rahmen der mündlichen Verhandlung…
…Untersuchungsbefund bestimme der Kunststoff den Charakter der LED Streifen. Die Ware sei nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und den Erläuterungen zum Harmonisierten System in die Warennummer "94050403990" mit einem Zollsatz von 4,7% einzureihen. Die unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben seien nachzuerheben…
…Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Bei der strittigen Ware handelte es sich um eine solche der Warennummer 9405 4099 90. Stütze findet die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 708/2013 der Kommission vom 23. Juli 2013 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur…
…es sich um Zubehör für die LED Beleuchtungssysteme gehandelt. Da bei der untersuchten Ware (LED Flexstreifen) die Kunststoffummantelung nach dem Umfang den stofflichen Charakter des Erzeugnisses bestimme, seien die LED Lichtbänder aufgrund der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur AV 1, AV 2b…
…Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren" bezeichnet). In Teil I (Einleitende Vorschriften) Titel I des Anhanges I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur normiert. Die Allgemeine Vorschrift 1 bestimmt…
…Nach Art. 4 Abs. 1 KN-VO bilden die Kombinierte Nomenklatur zusammen mit den Zollsätzen, den anderen Abgaben und den im TARIC oder anderen Gemeinschaftsregelungen enthaltenen zolltariflichen Maßnahmen den in Artikel 9 des EWG-Vertrags genannten Gemeinsamen Zolltarif, der bei der Einfuhr von Waren in…
…in der Höhe von € 1.503,07 fest. Mit der Begründung, die eingeführten Waren seien in der erwähnte Zollanmeldung unrichtig in die Kombinierte Nomenklatur eingereiht worden und die zutreffende Warennummer laute 4418 7200 00 (Zollsatz 0,00 %) beantragte die Bf. mit Schreiben vom 27…
…für die Einreihung der gegenständlichen Ware die VO 384/2004 verbindlich anzuwenden. Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Ware in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid…
…für die Einreihung der gegenständlichen Ware die VO 384/2004 verbindlich anzuwenden. Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Ware in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid…
…für die Einreihung der gegenständlichen Ware die VO 384/2004 verbindlich anzuwenden. Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Ware in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid…
…Art. 5 Nr. 15 UZK) im Feld 33 der beiden Zollanmeldungen handelte es sich bei diesen Erzeugnissen einerseits um Waren der Position 6108 2200 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - darunter fallen Slips und andere Unterhosen aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern…
…Zahl Zahl, als unbegründet ab. In seiner Begründung führte das Zollamt unter Hinweis auf die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 2a und 6 sowie den Erläuterungen zur KN zu den Unterpositionen 8528 7111 bis 8528 7119 aus, dass es sich bei…
…nnnnn/03/2015, als unbegründet ab. In seiner Begründung führte das Zollamt unter Hinweis auf die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 2a und 6 sowie den Erläuterungen zur KN zu den Unterpositionen 8528 7111 bis 8528 7119 aus, dass es sich…
…durch geeignete Unterlagen erbracht werden, z.B. durch Lexika oder Fachbücher oder durch Gutachten anerkannter Sachverständiger. Nationale Erläuterungen: Zu Position 9705: Für die Einreihung von Fahrzeugen in die Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur, als Fahrzeug mit geschichtlichem und völkerkundlichem Wert, ist ein Gutachten eines gerichtlich…
…er sich als Einzelhändler mit KFZ im Bereich der Normverbrauchsabgabe auskenne bzw. dass er sich als Unternehmer rechtzeitig und ausreichend über die Regelungen der Kombinierten Nomenklatur hätte erkundigen können. Gegen diese Bescheide richtet sich die Beschwerde vom 12.5.2016, in welcher begründend vorgebracht wurde…