…2. Natürliche Ertragsbedingungen Die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse) werden beim landwirtschaftlichen Vermögen im Wege der Bodenschätzung ermittelt. Die Ergebnisse der Bodenschätzung bilden gemäß § 11 Abs. 6 BoSchätzG 1970 einen gesonderten Feststellungsbescheid. Der Einheitswertbescheid ist ein von den Bodenschätzungsergebnissen abgeleiteter Bescheid, dem…
… 1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße. … § 34 Hauptvergleichsbetrieb, Vergleichsbetriebe, Betriebszahl (1) Für…
…zum Ausdruck, dass sich im jeweiligen Erhebungsblatt, genauso wie im Erhebungsblatt betreffend den Vergleichsbetrieb Nr 198 Höchst, unter dem Punkt "Klimatische Verhältnisse" der Passus "Seehöhe Hof 0" findet. Festzuhalten ist, dass bei diesen Vergleichsbetrieben keine Abschläge für fehlenden Gebäudebestand oder fehlende Betriebsmittel angesetzt wurden. Unter…
…Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) äußere Verkehrslage (Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktung der Erzeugnisse und die Versorgung mit Betriebsmitteln; Verhältnisse des Arbeitsmarktes), b) innere Verkehrslage (Lage bzw. Entfernung der Betriebsflächen zum Hof), c) Betriebsgröße. (4) Die Gebäude…
…Beschaffenheit die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen - dazu zählen Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse - zu umfassen hat. Gemäß § 11 Abs 1 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die Ergebnisse der Bodenschätzung einschließlich der gemäß § 2 Abs 2 und 3 durchgeführten Überprüfungen und der gemäß …
… 1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße. (4) Die Gebäude, Betriebsmittel, Nebenbetriebe, Sonder- und…
…Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) sowie die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (wie a)äußere Verkehrslage -regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes-‚ b) innere Verkehrslage-Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße) zu berücksichtigen. Bei der Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird…
…Ertragswerten. Gemäß § 32 Abs 3 BewG sind bei der Beurteilung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) und die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und Betriebsgröße) zu berücksichtigen. Gemäß § 34…
…(Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) sowie die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen (wie a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße) zu berücksichtigen. Bei der Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes wird von einem Hauptvergleichsbetrieb…
…dass die Bodenschätzung neben der Untersuchung des Bodens auf seine Beschaffenheit die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen - dazu zählen Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse - zu umfassen hat. Gemäß § 11 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970 sind die Ergebnisse der Bodenschätzung einschließlich der gemäß …
…Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße." § 34 Abs. 2 BewG 1955 idF BGBl. I…
… 32, Rz 16f). Die natürlichen Ertragsbedingungen umfassen die Bodenbeschaffenheit, die Geländegestaltung, die klimatischen Verhältnisse und die Wasserverhältnisse. Die Beurteilung der Auswirkung dieser Faktoren auf die Ertragsfähigkeit erfolgt im Zuge der Bodenschätzung. Diese wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Die Rechtsgrundlage hiefür bildet das Bundesgesetz vom 9…
… 1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße. … § 34 Hauptvergleichsbetrieb, Vergleichsbetriebe, Betriebszahl (1) Für…
…des § 1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße. … § 34 Hauptvergleichsbetrieb, Vergleichsbetriebe, Betriebszahl…
…1 Abs. 2 Z 2 des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); 2. die folgenden wirtschaftlichen Ertragsbedingungen: a) regionalwirtschaftliche Verhältnisse des Standortes, b) Entfernung der Betriebsflächen zum Hof, c) Größe und Hangneigung der Betriebsflächen und d) Betriebsgröße. § 38. (1) Für die Betriebszahl 100, das…
…BGBI. Nr. 233 (Bodenbeschaffenheit, Gelände-Gestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse). Diese wurden in den betroffenen Katastralgemeinden überprüft und sind zum 01.01.2011 (KG ***4***), 01.01.1991 (KG ***5***) und zum 01.01.1993 (KG ***3***) in Rechtswirksamkeit erwachsen. Gemäß § 2 BoSchatzG 1970 Abs. 1…
…umfaßt: 1. die Untersuchung des Bodens auf seine Beschaffenheit und die kartenmäßige Darstellung des Untersuchungsergebnisses (Bestandsaufnahme), 2. die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen, das sind Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse (§ 32 Abs. 3 Z 1 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148) und Wasserverhältnisse…
…Bodenschätzung: 1. die Untersuchung des Bodens auf seine Beschaffenheit und die kartenmäßige Darstellung des Untersuchungsergebnisses (Bestandsaufnahme), 2. die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen, das sind Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse (§ 32 Abs. 3 Z 1 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl. Nr. 148) und Wasserverhältnisse…
… 32 Abs. 3 Z 1 (= folgend Bodenschätzungsgesetz 1970 Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse) aufweist und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend (= § 32 Abs. 3 Z 2) auswirken. Durch die bloße Fortschreibung der Einheitswerte auf veralteten Grundlagen…
…oder von denen die Verwertung der gewonnenen Erzeugnisse abhängig ist. Demgemäß sind insbesondere zu berücksichtigen: a. Die natürlichen Ertragsbedingungen im Sinne des Bodenschätzungsgesetzes 1970 (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse, Wasserverhältnisse); b. Die im Rahmen der Hauptfeststellung neu errechneten wirtschaftlichen Ertragsbedingungen; - Beim landwirtschaftlichen Vermögen werden die natürlichen…