…5 Jahren oder 60 Monaten einem Mietausfall oder einer Leerstehung von nur 1,8 Monaten je Wohnung entspricht und dass in der Prognoserechnung aus 2025 während der Zeit, als 2021 und 2022 keine Vermietung stattgefunden hat, die Mieteinnahmen dennoch in voller Höhe angesetzt worden sind…
…bei den gegenständlichen Vermietungen sogenannte "kleine Vermietungen" vorgelegen haben besteht eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt auch diesbezüglich nicht vor. Dass bei einer "kleinen Vermietung" eine Betätigung…
…Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt. Die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum ("kleine Vermietung") unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht, es steht auch kein Vorsteuerabzug zu (ständige Rechtsprechung des VwGH, zuletzt VwGH 21.4.2023…
…durchgeführten mündlichen Verhandlung, und den im Abgabeninformationssystem, dem Zentralen Melderegister und in der Grundstücksdatenbank gespeicherten Daten. Strittig ist im vorliegend Fall allein die Rechtsfrage, ob eine sogenannte "große" oder "kleine" Vermietung vorliegt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Unternehmer ist, wer eine…
…in Zukunft keine getrennte Gewinnermittlung der verschiedenen Einkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) - wie dies umsatzsteuerrechtlich üblich sei - bei der Berechnung der Einkommensteuer zuzulassen. Die personen-/objektbezogene Zusammenfassung der Umsätze aus allen Einkunftsarten und deren gemeinsame Besteuerung ist nicht Grundlage der Einkommensteuer…
…weshalb das Bundesfinanzgericht über die Beschwerde ohne vorherige Beschwerdevorentscheidung durch die Abgabenbehörde zu entscheiden hat. 2. Wurde festgestellt (Punkt III.9.), dass aus der gegenständlichen kleinen Vermietung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO innerhalb des Beobachtungszeitraumes - hier von 21 Jahren - ein Einnahmenüberschuss…
…verkauft wurde. Wohnung Top 1 war bis August 2005 vermietet. Von September 2005 bis Juni 2012 lukriert die Bf. daraus keine Einnahmen aus Vermietung. Ab Juni 2012 bis Ende August 2016 vermietet die Bf. die Wohnung Top 1 an ihren Sohn für 401,20 Euro…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht. Das angesprochene Erkenntnis des Finanzgerichtes missachtet die einschlägige, richtlinienkonforme Interpretation des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der sogenannten „kleinen Vermietung“ (vgl. VwGH vom 16.2.2006, 2004/14/0082). Zumal…
…0107, in die vom Finanzamt zitierte frühere Rechtsprechung einordnet. Insbesondere ist es nach Überzeugung des Senates unklar, ob und mit welcher Begründung eine kleine Vermietung, die grundsätzlich markt- und gesetzeskonform gestaltet ist, nicht auch unter Berufung auf Gemeinschaftsrecht als umsatzsteuerlich relevant zu beurteilen ist. Diese…
…75.387,40 €. In ihrer F-Erklärung 2009 vom selben Tage erklärte die Bf einen Verlust aus Vermietung von -2.530,83 € in Höhe ihrer Finanzierungskosten. Das Finanzamt hatte vor Erlassung der Erstbescheide keine Kenntnis vom Aussehen der Rechnungen, die der Bf im…
… 3, § 6 Verwaltungs- und Managementvertrag mit der ersten Betreiberin), aber nie auch nur einen kleinen Teil davon bezahlt hat, hat die zweite Betreiberin der Bf keinen konkreten Ertrag zugesagt, aber für die Bf Erträge erwirtschaftet. Die zweite Betreiberin vermietete im Einvernehmen mit der Bf das…
…Bei der ab 2005 beteiligten Y ist ein Beobachtungszeitraum von 2005 bis 2025 zu untersuchen (keine zusätzlichen 3 Jahre, da Vermietung bereits laufend). Für beide Beteiligten ergibt sich aus der Berechnung ein Gesamtverlust (die Ergebnisse 1999 bis 2022 ergeben – unter Einbeziehung der bekanntgegebenen Prognosezahlen – einen…
…da keine Zahlungen aufgrund der Insolvenz geleistet worden seien. Forderungsanmeldungen, andere Zahlungsaufforderungen und Inkassomaßnahmen oder Abrechnungen bzw. Belege konnten aber der Betriebsprüfung nicht vorgelegt werden. Auf Rückfrage der Betriebsprüfung teilte der Steuerpflichtige mit, dass nach der Insolvenz der K-Touristik GmbH die Vermietung auf die…
…zufolge hatte der Bf. keine Möglichkeit die Einnahmenerzielung zu beeinflussen (s. zB Berufung S. 4). Die Pacht richtete sich gemäß Punkt IV. des Vertrages allein nach der Höhe der Erlöse, die von der Pächterin aus der touristischen Vermietung des Ferienappartements erzielt wurden. Der Betrieb der…
…zweifelsohne eine Betätigung iSd. § 1 Abs. 2 Z 3 LVO (Bewirtschaftung von Eigentumswohnungen) vor (so genannte „kleine Vermietung“). Die auf Grund der erzielten Verluste von Gesetzes wegen bestehende Liebhabereivermutung könnte sohin nur durch eine geeignete Prognoserechnung widerlegt werden. Dies ist den Bf. mit der von…
…Berg Schulden übrigbleiben, für den sie keine Gegenwerte zu bieten hätte und der Restkredit würde fällig gestellt werden. Dennoch nehme sie einen weiteren Anlauf und versuche, ca. 200.000 € für die Wohnung zu lukrieren. Bis dahin sei die Vermietung die einzige Chance, die monatlich…
… 209a Abs. 5 BAO verwiesen. Zur Nichtzulassung der Revision: Dass für die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft einer „kleinen Vermietung“ – auch im Falle der vorzeitigen Beendigung – die objektive Ertragsfähigkeit der Betätigung (und nicht der tatsächliche Erfolg) maßgeblich ist, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des VwGH (s…
…Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten entstehen. Die in der genannten Bestimmung angeführten "Eigenheime, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten" ("kleine Vermietung") sind Wirtschaftsgüter, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für die Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (VwGH 23.9.2010…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht. Das angesprochene Erkenntnis des Finanzgerichtes missachtet die einschlägige, richtlinienkonforme Interpretation des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der sogenannten „kleinen Vermietung“ (vgl. VwGH vom 16.2.2006, 2004/14/0082). Zumal…
…zurück, wonach das Tatbestandsmerkmal der kleinen Vermietung die entgeltliche Überlassung von "nicht mehr als zwei Wohnungen je Eigenheim" war. Ein Mietobjekt mit fünf bis sechs abgeschlossenen Wohnungen übersteige "deutlich jenes Ausmaß, das in § 1 Abs. 2 Z. 3 LVO angesprochen ist, sodass eine Vermietung nach …