…Diözesan-Caritas (AÖF 1975/221) zum Thema Betrieb gewerblicher Art im Zusammenhang mit der Personalgestellung Gültigkeit haben. Im angeführten Erlass lautet die Ziffer 3.2. wie folgt: "Die Gestellung von Ordensschwestern, (anderen Ordensangehörigen oder Priestern für Dienstleistungen in weltlichen und kirchlichen Einrichtungen (z. B. Kranken-…
…können gem. § 3 Abs. 1 Z 16 lit. c EStG steuerfrei behandelt werden, wenn sie von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO gewährt werden. Über die Beschwerden der ***R*** als Arbeitgeberin der Bf. hat das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 31.1.2024, RV…
…Zur Begründung wurde abermals ausgeführt, dass durch § 38 BAO nicht die gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften selbst wegen derFörderung kirchlicher Zwecke begünstigt werde, sondern nur Rechtsträger, die der anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft dienen.Der unentgeltliche Erwerb durch die Bf. als gesetzlich anerkannte Kirche sei kein…
…279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine rechtlich selbständige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ort, Deutschland. Gemäß …
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine kirchliche Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe umfasst insbesondere die außerschulische „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“. Hinsichtlich der durch die Bf. betriebenen Jugendherberge…
…Bestimmungen des § 6 UStG 1994 von einer Umsatzsteuerpflicht unecht befreit sein. Diesfalls steht kein Vorsteuerabzug zu. *Grundsätzlich wird bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 34 bis 38 BAO), davon ausgegangen, dass die im Rahmen von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 45…
…sondern auch die von ihnen ausgebildeten Trainer. Die Studios hätten durch mehr Komfort und durch zusätzliche Ausrüstung (Fitnessgeräte und Gewichte) einen enormen Wettbewerbsvorteil. Die gemeinnützigen Sportvereine wären in der Vergangenheit auf schulische oder kirchliche Räumlichkeiten angewiesen gewesen (Turnsäle, etc.), deren Ausstattung vergleichsweise notdürftig gewesen wäre…
…vorliegt. (4) Säumnisbeschwerden sind mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. (5) Das Verwaltungsgericht kann sein Erkenntnis vorerst auf die Entscheidung einzelner maßgeblicher Rechtsfragen beschränken und der Abgabenbehörde auftragen, den versäumten Bescheid unter Zugrundelegung der hiermit festgelegten…
…sondern auch die von ihnen ausgebildeten Trainer. Die Studios hätten durch mehr Komfort und durch zusätzliche Ausrüstung (Fitnessgeräte und Gewichte) einen enormen Wettbewerbsvorteil. Die gemeinnützigen Sportvereine wären in der Vergangenheit auf schulische oder kirchliche Räumlichkeiten angewiesen gewesen (Turnsäle, etc.), deren Ausstattung vergleichsweise notdürftig gewesen wäre…
…Moschee Betreuung der Muslime Schülerheim Schülerbetreuung Des Weiteren wurde festgehalten, welche Leistungen ein Mitglied für den Mitgliedsbeitrag erhält, nämlich: Kirchliche Betreuung Moscheenutzung (fast 24 h offen) Schülerbetreuung Es wurde ferner angegeben, dass beim Verein Mitarbeiter angestellt sind, und zwar Betreuer Seelsorger Imam Die Tätigkeit des…
… 34 Abs 1 BAO geknüpft seien, nicht gegeben gewesen seien (Statutenänderung vom 6.4.2016). Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 19.8.2023 brachte der beschwerdeführende Verein ergänzend im Wesentlichen…
…als pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gem. § 3 Abs 1 Z 16 c steuerfrei ausbezahlt. Im Zuge der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) sei festgestellt worden, dass die Bf die Voraussetzung "begünstigter Rechtsträger i S d §§ 34 ff BAO" nicht erfülle. Die Bf bringe vor, die Mängel seien…
……] (2) […] Bei Auflösung des Vereines ist das Vereinsvermögen für die aktiven Mitgliedsvereine, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind oder für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34ff Bundesabgabenordnung zu verwenden." Die Satzungsbestimmungen sind im Wesentlichen unverändert in Bestand (auf der Website…
…Verwendung des Vereinsvermögens bei Ausscheiden von Mitgliedern, bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 ff…
…im Sinne des § 5 Z 6 (KStG 1988) zu. Dies sind Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 (KStG 1988), die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Beim Verein Bf. liegt jedoch keine Gemeinnützigkeit vor, der Freibetrag gem. § 23 Abs. 1 (KStG 1988…
…Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder…
…Nach § 34 Abs 1 BAO ist Voraussetzung für das Einräumen von Steuerbegünstigungen, dass der Rechtsträger nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder seiner sonstigen Rechtsgrundlage und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung begünstigter Zwecke dient. Der Verein … wurde am XX.XX.XXXX gegründet…
…gemeinnützig iSd §§ 34 BAO. Zu den Voraussetzungen für die steuerlichen Begünstigungen gehöre die ausschließliche Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Der Umweltschutz, sowie die Förderung der Mobilität von Hilfsbedürftigen, seien im Zusammenhang mit dem E-Car-Sharing als grundsätzlich gemeinnützige Teilaspekte zu betrachten. Im Vordergrund…
…sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.“ Das Unmittelbarkeitsprinzip verlangt, dass der begünstigte Zweck direkt und nicht über einen anderen selbständigen Rechtsträger gefördert werden muss (vgl. Stoll, BAO, …
…13/2014 und Aufhebung der Textteile wegen Verfassungswidrigkeit stellen, welche darauf abzielen, dass freiwillige Zuwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gemäß § 4a lediglich an die in § 4a Abs. 5 EStG genannten Einrichtungen als Betriebsausgabe gelten. Die Beschwerde wurde dem BFG durch die belangte Behörde…