…Gründe durch den behandelnden Arzt und den Gutachter hinreichend und im dort angefochtenen Bescheid unwiderlegt aufgezeigt). Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen medizinischen Betreuung stellen noch keine triftigen…
…Die triftigen medizinischen Gründe für die Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen müssten in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden, ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden. Auch dem von der Beschwerdeführerin vorgelegten fachärztlichen Befundbericht sei kein expliziter…
…zur Entscheidung vorgelegt. Mit der abgabenbehördlichen Stellungnahme zum Vorlageantrag als Bestandteil des Vorlageberichts wurde die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde mit der Begründung, dass dem Antwortschreiben vom 13.11.2023 keine triftigen medizinischen Gründe für das Vorliegen der Zwangsläufigkeit im Sinn des § 34 Abs. 1 EStG…
…15/0116). Auch Aufwendungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, können dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen, wenn sie aus triftigen Gründen medizinisch geboten sind. Keine außergewöhnlichen Belastungen sind daher Aufwendungen, die (1) freiwillig geleistet werden (z.B. VwGH 29.11.1988, 87/14/0198); …
…und Therapeuten letztlich erfolgreich waren, ist ebenso kein Beleg dafür, dass die Behandlungen durch Wahlärzte zwingend notwendig waren. Die Entscheidung, sich nicht von Kassenärzten, sondern von Wahlärzten behandeln zu lassen, hat die Beschwerdeführerin freiwillig getroffen. Triftige medizinische Gründe für jene Aufwendungen, welche die durch die…
…das öffentliche Gesundheitssystem sei deshalb verloren gegangen. Bloße Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung durch einen bestimmten Arzt ("freie Arztwahl") sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen medizinischen Betreuung stellten jedoch keine triftigen medizinischen Gründe dar…
…BFG 23.06.2021, RV/2100352/2020, Renner in BFGjournal 172/2015) Im gegenständlichen Fall sind keine triftigen medizinischen Gründe (zB bereits bestehende schwerwiegende medizinische Gründe, die die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlte und vorgesehene Therapieform oder Behandlung unmöglich machen würden, oder zu erwartende medizinische…
…Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12. Dezember 2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Weiterhin seien keine triftigen medizinischen Gründe für die Operation in einem Privatspital nachgewiesen worden. Am 10. Jänner 2025 brachte die Bf einen Fristverlängerungsansuchen zur Stellung eines Vorlageantrages bis zum 12. März 2025 ein…
…Belastung abzugsfähig. Als triftige medizinische Gründe für eine bestimmte Behandlungsart können auch Aussichten auf ein geringeres Risiko von Folgewirkungen der Operation gelten. Unstrittig ist, dass die Aufwendungen der Beschwerdeführerin dem Grunde nach zwangsläufig erwachsen sind. Fest steht jedoch, dass keine triftigen medizinischen Gründe vorliegen, die…
…nicht eine Zwangsläufigkeit im oa. Sinne und damit auch nicht die steuerliche Abzugsfähigkeit der mit der Wahl eines Einzelzimmers verbundenen Mehrkosten zu begründen. Denn - siehe oben - Wünsche und Befürchtungen des Betroffenen stellen keine triftigen medizinischen Gründe dar, die es rechtfertigen würden, die hier in Frage…
…Beschwerdeführer habe trotz Ersuchens kein ärztliches Gutachten vorgelegt, aus dem Gründe für die Behandlung außerhalb der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses ersichtlich seien. Aus den Unterlagen sei erkennbar, dass der Beschwerdeführer auf eigenen Wunsch die Sonderleistungen in Anspruch genommen habe. Triftige medizinische Gründe seien nicht nachgewiesen…
…allgemeinen Gebührenklasse durchgeführt worden wäre. Mit ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen wäre bei Durchführung der Operation in einem öffentlichen Krankenhaus natürlich nicht zu rechnen gewesen. Es liegen daher keine triftigen medizinischen Gründe für die höheren als die von der Sozialversicherung finanzierten Aufwendungen vor, sodass deren Zwangsläufigkeit zu…
…1986, 85/14/0181). Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist in Bezug auf den vorliegenden Beschwerdefall auszuführen, dass für die Vornahme der Operation in der ***Privatklinik*** anstatt in einer öffentlichen Krankenanstalt keine triftigen medizinischen Gründe vorlagen, sondern terminliche Überlegungen der beschwerdeführenden Partei für den Entschluss…
…konkreter medizinischer Nachteil angesehen werden kann. Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen über eine bestimmte medizinische Betreuung (in einer Privatklinik) sowie allgemein gehaltene Befürchtungen bezüglich der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen medizinischen Betreuung sind im Sinne dieser Judikaturlinie noch keine triftigen medizinischen Gründe für Aufwendungen…
…März 2024 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab, da terminliche Überlegungen für die Operation in der Privatklinik anstatt in einer öffentlichen Krankenanstalt ausschlaggebend gewesen seien und somit keine triftigen medizinischen Gründe vorliegen würden. Mit Eingabe vom 21. Mai 2024 beantragte der Bf…
…abzugsfähig. Als triftige medizinische Gründe für eine bestimmte Behandlungsart können auch Aussichten auf ein geringeres Risiko von Folgewirkungen der Operation gelten. Unstrittig ist, dass die Aufwendungen dem Beschwerdeführer dem Grunde nach zwangsläufig erwachsen sind. Fest steht jedoch auch, dass keine triftigen medizinischen Gründe nachgewiesen wurden…
…Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ist jedoch notwendig, dass durch das Zuwarten gesundheitliche Nachteile eingetreten wären, was sich aus den vorgelegten Unterlagen - wie schon ausgeführt - nicht ergibt. Zusammengefasst lagen keine triftigen medizinischen Gründe vor, die die Zwangsläufigkeit der OP in einem Privatklinikum, anstatt einem öffentlichen Krankenhaus…
…dadurch aber keine Änderung in der Besteuerung eintrat, da die außergewöhnlichen Belastungen laut Berufungsvorentscheidung den Selbstbehalt nicht überstiegen. Begründend führte die Behörde aus, bloße Vorstellungen oder Befürchtungen des Betroffenen im Zusammenhang mit der von der Krankenversicherung übernommenen medizinischen Betreuung würden keine triftigen medizinischen Gründe im…
…jedoch keine triftigen Gründe, aus denen ihm die Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich gewesen wäre, vor. Insbesondere wurde nicht behauptet, dass ihm keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären. Für eine völlige Vermögenslosigkeit der Primärschuldnerin ergeben sich auch nach Aktenlage keine…
…jedoch keine triftigen Gründe, aus denen ihm die Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich gewesen wäre, vor. Insbesondere wurde nicht behauptet, dass ihm keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären oder dass sämtliche Gläubiger gleichbehandelt worden seien. Für eine völlige Vermögenslosigkeit der…