…des Rückstandes zurückgewiesen und das Begehren einer aufschiebende Wirkung der Beschwerde abgewiesen. Inhaltlich wird in der Stellungnahme ausgeführt, dass nach wie vor eine Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bestehe, zumal bei Zugrundelegung der angebotenen Monatsraten die Geldstrafe erst in neunzehneinhalb Jahren beglichen wäre, womit die beantragte Zahlungserleichterung…
…Bewilligung werde der gesamte Rückstand zu Grunde gelegt. Die Zahlungserleichterung erscheine den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen. Im Hinblick auf die noch nicht absehbare weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. sei die Zahlungserleichterung im genannten Ausmaß bewilligt worden. Die Laufzeit der Zahlungserleichterung sei unter Bedachtnahme auf…
…Rückstand minderten, aber weder in die zu leistenden Raten, noch auf die in die Zahlungserleichterung einbezogenen Abgaben angerechnet werden dürften, sei im Bescheid über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen an erster Stelle angeführt und somit nicht so einfach übersehbar. Daher sei der Antrag auf Abschreibung des…
…bleibt für eine Ermessensentscheidung kein Raum (Stoll, § 236 Rz 24 mit Judikaturnachweisen). Noch nicht entrichtete Abgaben können nur nachgesehen werden, wenn sie fällig sind. Abschreibungen iSd § 236 BAO setzen eine vorherige Lastschrift (Buchung eines die Abgabe festsetzenden Bescheides oder des Ergebnisses der Selbstberechnung) voraus (Ritz…
…hat im Rahmen des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens weder behauptet noch glaubhaft gemacht, dass bei einem monatlichen Nettoeinkommen von € 2.900,00 eine ratenweise Abstattung des Rückstandes am Abgabenkonto im Rahmen einer Zahlungserleichterung nicht möglich wäre. Auch hat sie nicht vorgebracht, die Abstattung des Abgabenrückstandes durch…
…2025 abgewiesen, da keine ausreichende Begründung vorgelegt wurde und die Ratenhöhe im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig ist. In den Anträgen vom 19.12.2024 sowie 30.12.2024 wurde ebenfalls die Abschreibung eines ersten Säumniszuschlages in Höhe von € 380,- gestellt. Der…
…dass nach Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens mit anderen andrängenden Gläubigern wie z.B. der SVA Ratenvereinbarungen getroffen wurden. Auf Grund dieser Tatsachen ist es laut Bf. wenig sinnvoll die sofortige Entrichtung des Rückstandes einzufordern und diese Forderung mit der Setzung weiterer Einbringungsmaßnahmen zu unterstreichen. Hinsichtlich der…
…Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein…
…noch eine persönliche Unbilligkeit erkennen, weshalb der Antrag als unbegründet abzuweisen war. Aufgrund der Höhe des Einkommens und der daraus resultierenden Abgabenvorschreibungen werden die Härten in der Abgabeneinhebung durch die Gewährung der bereits beantragten Zahlungserleichterung (Ratenzahlungen) begegnet, so dass es keiner Nachsicht bedarf. Im Weiteren…
…und protokolliert, weshalb es keinen Unterschied machen kann, ob die Anfrage die anfragende Behörde wie früher in Papierform tatsächlich physisch verlässt oder wie heute - durch den technischen Fortschritt gar nicht mehr anders möglich - auf elektronischem Weg. Da nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Amtshilfeersuchen, wie an…
…Finanzamt keine Verbindlichkeiten zu haben. Das Wohnbaudarlehen sei noch mit 24.772,72 € ausständig, die Rückzahlungen dafür seien bei Ermittlung der monatlichen Ausgaben berücksichtigt worden. Das Finanzamt gehe davon aus, dass der gemeine Wert der Liegenschaft bzw. des Hälfteanteils an der Liegenschaft die rückständigen…
…Ratenzahlung von 200 Euro monatlich gewährt wurde. Wie bereits die belangte Behörde festgehalten hat, bedarf es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keiner Abgabennachsicht, sofern Zahlungserleichterungen Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen können (VwGH 14.01.1991, 90/15/0060). Das gilt im vorliegenden Fall insbesondere für…
…Das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit sei nach gängiger Rechtsprechung auch nicht gegeben, wenn den Härten aus der Abgabeneinhebung durch Gewährung einer Zahlungserleichterung begegnet werden könnte, weshalb es keiner Nachsicht bedürfen würde. Aufgrund des vorhandenen Vermögens scheine die Bezahlung des aushaftenden Rückstandes in Raten zumutbar. Bislang…
…2005/15/0114). Der vorliegenden Aktenlage ist kein Bescheid über eine erfolgte Löschung der Abgabenschuldigkeiten (Geldstrafe) zu entnehmen und wurde aufgrund einer diesbezüglich telefonischen Rückfrage des Bundesfinanzgerichtes seitens der Finanzstrafbehörde auch bestätigt, dass im gegenständlichen Fall eine Löschung/Abschreibung der Abgabenschuldigkeiten lediglich finanzamtsintern erfolgt ist…
…abgewiesen und dazu ausgeführt: "Gem. § 236 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Eine steuerliche Auswirkung, die ausschließlich Folge einer generellen Norm, eines mit einem allgemeinen und umfassenden personellen Anwendungsbereich…
…der Bf kein weiteres Einkommen. Er verfügt über kein verwertbares Vermögen. II. Rechtslage und Erwägungen II.1. Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles…
…keinen Tilgungstatbestand gemäß § 211 BAO, wenn diese Gutschrift auf einem Abgabenkonto zu verbuchen ist, auf dem 1. ein Abgabenrückstand besteht, für den ein Ansuchen nach § 212 BAO im Verfahren FinanzOnline eingebracht oder eine Zahlungserleichterung mit Bescheid zuerkannt und 2. innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des…
… 235, Rz 4. Für eine nicht mehr existente Abgabenschuld kann keine Zahlungserleichterung gewährt werden, also keine stattgebende Entscheidung auf die gegenständliche Beschwerde erfolgen. Demzufolge war spruchgemäß abzuweisen. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…einer gemäß Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229…
…und 2009. Die Begründung des Finanzamtes im Rahmen einer Vorabentscheidung ist keine rechtzeitige und keine ausreichende Richtigstellung bzw. Anpassung. Das Finanzamt hat bis heute noch einen unrichtigen Rückstandsausweis und Vollstreckungsauftrag per 08.11.2010 verwendet - und zwar jedenfalls bis zum Rückstandausweis vom 10.06.2014 …