BFG RV/2300007/20191. Durchführung einer Europäischen Ermittlungsanordnung;
2. Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen, die als Aufbewahrungsort der gesuchten Beweismittel in Frage kommen, wobei infolge gedrängter Zeit eine Sichtung im Detail noch vor Ort unterblieben ist;
3. keine Unverhältnismäßigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2021 …man habe eine Beschlagnahme von Aktenordnern durchgeführt, die nicht notwendig gewesen wäre. Gefahr im Verzug sei nicht vorgelegen. Die Mitnahme der Ordner wäre auch in keiner Weise, insbesondere mit Gefahr im Verzug, begründet worden. Die Durchführung der Hausdurchsuchung in der geschilderten Form wäre daher rechtswidrig…
BFG RV/7103493/20141. Hat die Aufhebung des Wortes „Poker“ in § 1 Abs. 2 GSpG durch VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua. die Auswirkung, dass keine Glücksspielabgaben zu erheben sind?
2. Liegt bei der ungleichen Besteuerung von Poker im Lebendspiel und Onlinepoker dieselbe Problematik wie bei der Werbeabgabe für Printmedien, aber nicht für Onlinewerbung, vor?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als der Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird?
4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden?
5. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2017Teil 4/5 …2 GSpG, sondern wie bei „Offlinepoker“ § 57 Abs. 1 GSpG die anzuwendende Besteuerungsnorm darstellen wird.
3. Keine Unverhältnismäßigkeit:
In etlichen Beschlüssen hat der Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass die Ausgestaltung der Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG (VfGH
26.9.1995, B 220…
BFG RV/7103493/20141. Hat die Aufhebung des Wortes „Poker“ in § 1 Abs. 2 GSpG durch VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua. die Auswirkung, dass keine Glücksspielabgaben zu erheben sind?
2. Liegt bei der ungleichen Besteuerung von Poker im Lebendspiel und Onlinepoker dieselbe Problematik wie bei der Werbeabgabe für Printmedien, aber nicht für Onlinewerbung, vor?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als der Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird?
4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden?
5. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2017Teil 5/5 …1756/2016
[zu
BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012]), weshalb keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.
Da die Bf. keinen grenzüberschreitenden Sachverhalt erfüllt, kann kein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet werden.
Weil die Beschlüsse gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG des Verfassungsgerichtshofes zur Glücksspielabgabe ein Indiz…
BFG RV/7103459/2012Keine Prävalenz des ordnungspolitischen Teiles des GSpG - die Besteuerung von Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 57 Abs. 3 GSpG über dezentrale Eingabeterminals, die sich mit Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland verbinden, knüpft nicht an den Ort, an dem der Glücksvertrag zustande kommt, sondern erfolgt für den geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt. („Elektronische Lotterien über Video –Lotterie- Terminals“ ohne Konzession nach § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung gemäß § 5 GSpG – Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 3 GSpG – Beschwerden betreffend Folgezeiträume zu BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2015Teil 5/7 …zumindest auch) vom EuGH anerkannte Gründe des Allgemeininteresses, sind geeignet diese zu erreichen und es ist im Verfahren darüber hinaus keine Unverhältnismäßigkeit hervorgekommen.“
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes stand bereits bei den Vorgängerbestimmungen des heutigen Glücksspielgesetzes der Spielerschutz im Vordergrund, fiskalische Zwecke traten immer weiter zurück…
BFG RM/7300001/2015Beschwerden gegen die Durchführung von Hausdurchsuchungen;
Rechtswidrigkeit auch einer Durchsuchung, wenn davon betroffenen anwesenden Verdächtigen in der diesbezüglichen Anordnung die Gründe der Durchsuchung nicht bekanntgegeben werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.05.2019Teil 3/3 16. Keine Unverhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes bestand auch darin, dass jeweils eine Mehrzahl an Fahndungsbeamten zum Einsatz gelangt ist, nämlich an der Wohnanschrift behauptete 9 und beim Nebenwohnsitz behauptete 4 Personen: Es bedarf einer ausreichenden Anzahl von Fahndungsorganen, um das zu durchsuchende Areal abzusichern und gleichzeitig…
BFG RV/7104046/2016Aussetzung der Einhebung von Glücksspielabgaben, Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die Grundlagenbescheide.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.04.2018Teil 4/4 …1756/2016
[zu
BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012]), weshalb keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.
Da die Bf. keinen grenzüberschreitenden Sachverhalt erfüllt, kann kein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet werden.
Weil die Beschlüsse gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG des Verfassungsgerichtshofes zur Glücksspielabgabe ein Indiz…
BFG RV/7104063/2016Aussetzung der Einhebung von Glücksspielabgaben, Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die Grundlagenbescheide.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.04.2018Teil 3/4 …2 GSpG, sondern wie bei „Offlinepoker“ § 57 Abs. 1 GSpG die anzuwendende Besteuerungsnorm darstellen wird.
3. Keine Unverhältnismäßigkeit:
In etlichen Beschlüssen hat der Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass die Ausgestaltung der Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG (VfGH
26.9.1995, B 220…
BFG RV/7104063/2016Aussetzung der Einhebung von Glücksspielabgaben, Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die Grundlagenbescheide.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.04.2018Teil 4/4 …1756/2016
[zu
BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012]), weshalb keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.
Da die Bf. keinen grenzüberschreitenden Sachverhalt erfüllt, kann kein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet werden.
Weil die Beschlüsse gemäß Art. 144 Abs. 2 B-VG des Verfassungsgerichtshofes zur Glücksspielabgabe ein Indiz…
BFG RV/7500463/2020Strafaufschub mit der Begründung, Vorabentscheidungsverfahren sei abzuwarten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2022 …Chmielewski, Rn. 23). Im gegenständlichen Fall kann diesbezüglich keine Unverhältnismäßigkeit der verhängten Strafen erblickt werden, da sich die Höhe der Strafen von € 600 unter Berücksichtigung zahlreicher Vorstrafen (als erschwerend wurden 40 zu den Tatzeitpunkten rechtskräftige Vorstrafen gewertet) keinesfalls als unangemessen erweisen, zumal nach § 4…
BFG RV/7104046/2016Aussetzung der Einhebung von Glücksspielabgaben, Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die Grundlagenbescheide.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.04.2018Teil 3/4 …2 GSpG, sondern wie bei „Offlinepoker“ § 57 Abs. 1 GSpG die anzuwendende Besteuerungsnorm darstellen wird.
3. Keine Unverhältnismäßigkeit:
In etlichen Beschlüssen hat der Verfassungsgerichtshof festgehalten, dass die Ausgestaltung der Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG (VfGH
26.9.1995, B 220…
BFG RV/1100924/2015Anspruch auf Erstattung einer Einmalzahlung (Abgeltungssteuer) gem. Art. 14 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2017 …die Bank zu ermächtigen seine Kontodaten der österreichischen Steuerbehörde zu melden. Da er dies –aus welchen Gründen auch immer – unterlassen hat, kann er keine Unverhältnismäßigkeit der Besteuerung geltend machen. Es wäre ihm ein Leichtes gewesen, sich im Vorfeld über die Rechtsfolgen einer Einmalzahlung einerseits und…
BFG AW/2100002/2014Aufschiebende Wirkung im Revisionsverfahren: Keine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mangels Konkretisierung der Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss28.11.2014 …Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre.
Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
BFG RV/7103493/20141. Hat die Aufhebung des Wortes „Poker“ in § 1 Abs. 2 GSpG durch VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua. die Auswirkung, dass keine Glücksspielabgaben zu erheben sind?
2. Liegt bei der ungleichen Besteuerung von Poker im Lebendspiel und Onlinepoker dieselbe Problematik wie bei der Werbeabgabe für Printmedien, aber nicht für Onlinewerbung, vor?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als der Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird?
4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden?
5. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2017Teil 1/5 …die Auswirkung, daß keine Glücksspielabgaben zu erheben sind?
2. Liegt bei der ungleichen Besteuerung von Poker im Lebendspiel und Onlinepoker dieselbe Problematik wie bei der Werbeabgabe für Printmedien, aber nicht für Onlinewerbung, vor?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele…
BFG RV/7103493/20141. Hat die Aufhebung des Wortes „Poker“ in § 1 Abs. 2 GSpG durch VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua. die Auswirkung, dass keine Glücksspielabgaben zu erheben sind?
2. Liegt bei der ungleichen Besteuerung von Poker im Lebendspiel und Onlinepoker dieselbe Problematik wie bei der Werbeabgabe für Printmedien, aber nicht für Onlinewerbung, vor?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als der Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird?
4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden?
5. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2017Teil 2/5 …Spiel in Höhe von Null gegenüber. Daher sei § 57 GSpG aufgrund des Anwendungsvorranges des Unionsrechtes nicht anzuwenden, weshalb für eine Abgabenpflicht keine Rechtsgrundlage mehr bestehe.
Sonstiges Vorbringen wie Punkt 2.1.2. Weiters beantragte die Bf. eine mündliche Verhandlung durchzuführen, und dass die Entscheidung durch…
BFG RV/7103493/20141. Hat die Aufhebung des Wortes „Poker“ in § 1 Abs. 2 GSpG durch VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua. die Auswirkung, dass keine Glücksspielabgaben zu erheben sind?
2. Liegt bei der ungleichen Besteuerung von Poker im Lebendspiel und Onlinepoker dieselbe Problematik wie bei der Werbeabgabe für Printmedien, aber nicht für Onlinewerbung, vor?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als der Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird?
4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden?
5. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2017Teil 3/5 …2016, 4 Ob 31/16m ua.
in mehreren Angelegenheiten „
Verstoß
gegen § 1 Abs. 1 Z 1 UWG, da die Vornahme von verbotenen Ausspielungen einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch schafft“ mit Inlandsbezug (kein grenzüberschreitender Sachverhalt) gefasst, den Antrag an den Verfassungsgerichtshof zu stellen, § 2 Abs. 2…
BFG RV/7101181/20131. Ist § 57 GSpG verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist? (Folgezeitraum, daher wie BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012)
2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird?
4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden (§ 57 Abs. 6 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017Teil 1/2 …das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist?
2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten…
BFG RV/7101181/20131. Ist § 57 GSpG verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist? (Folgezeitraum, daher wie BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012)
2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird?
4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden (§ 57 Abs. 6 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017Teil 2/2 …geregelten Steuern in den Entscheidungen BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012 und BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012 (beide abrufbar unter findok.bmf.gv.at) zu dem Schluss, dass kein Zusammenhang der Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG mit § 3 GSpG (Glücksspielmonopol) besteht…