…soweit sie nachweisbar bestand, unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Zulässigkeit, grundsätzlich nicht geeignet sein könne, ein Verschulden des danach mit Abgabenangelegenheiten nicht betrauten Geschäftsführers an der Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten auszuschließen. Werden von dem, der nach der internen Geschäftsverteilung nicht mit der Besorgung der abgabenrechtlichen Belange betraut…
…Bei dieser bestehe eine Abgabenschuld von 24.017,36 Euro. Mit Beschluss vom Datum sei das Konkursverfahren über das Vermögen der Primärschuldnerin nach Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben stünde damit fest. Dem Vertreter obliege der Nachweis, dass ihn kein Verschulden an der Nichtentrichtung…
…den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten…
…nach § 9 BAO sei eine Ausfallshaftung. Sie setze die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen voraus. Aus der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereines alleine ergebe sich noch nicht zwingend die Uneinbringlichkeit (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049…
…Abgabenfestsetzung kann auch nicht im Rahmen der Ermessensübung zur Geltendmachung der Haftung Berücksichtigung finden (VwGH 03.03.2023, Ra 2020/13/0071). Zur Frage, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt hat, vorliegt, ist zunächst Folgendes auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…ist gegeben. Die Außenstände können bei der Primärschuldnerin nicht mehr eingebracht werden und sämtliche im Haftungsbescheid angeführte Abgaben fallen in den Zeitraum der handelsrechtlichen Geschäftsführung der Bf. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB…
…angesichts der übrigen aushaftenden Verbindlichkeiten auch nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, dass der erwartete Kaufpreisanteil ausschließlich für die Entrichtung der Abgabenschulden verwendet worden wäre. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…2010 rechtskräftig bestätigt. Als handelsrechtlicher Geschäftsführer war der Bf. daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…im Haftungsverfahren von dem für die Entscheidung über die Haftung zuständigen Organ zu entscheiden (VwGH 17.12.1996, 94/14/0148 und auch VwGH 30.3.2006, 2003/15/0125). Schuldhafte Pflichtverletzung: Zur Frage, ob nun eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt…
…Handelsgerichtes Wien AZ ***4*** erfolgte gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch. Der Rückstand ist daher bei der Primärschuldnerin uneinbringlich. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt…
…einer Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht sprechen, als in einem Insolvenzverfahren ein bereits rechtskräftiger Beschluss darüber vorliege, in welchem Ausmaß angemeldete Forderungen berichtigt werden, ist auszuführen: Im angeführten Erkenntnis sah der VwGH insbesondere den Vorwurf des damaligen Bf. als berechtigt an, die Abgabenbehörde habe keine…
…Konkurseröffnung handelsrechtliche Geschäftsführerin. Als handelsrechtliche Geschäftsführerin war die Bf. daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum ihrer Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…der Bf. im Zeitraum seiner Geschäftsführung grundsätzlich verpflichtet war, für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Zur Frage, ob nun eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt hat, vorliegt ist zunächst Folgendes auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der vorgibt, dass…
…sich, dass er im Zeitraum Ihrer Geschäftsführung grundsätzlich verpflichtet gewesen sei, für die Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Zur Frage, ob nun eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bewirkt habe, vorliege, sei zunächst Folgendes auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliege dem, der…
…2003/13/0153). Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen voraus (zB VwGH 27.4.2000, 98/15/0129; VwGH 29.5.2001, 99/14/0277; VwGH 19.6.2002, 2002/15/0018). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Einbringungsmaßnahmen erfolglos…
…von einer Haftungsinanspruchnahme Abstand zu nehmen. Da eben auch Körperschaftsteuervorauszahlungen aushaften und somit eine unrichtige Bezeichnung im Haftungsbescheid angeführt ist, war auch dazu mit Aufhebung vorzugehen. Die Abgabenbescheide waren dem Haftungsbescheid nicht beigelegt. Zur Frage, ob nun eine schuldhafte Pflichtverletzung, welche eine Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten…
…somit auch zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit hatte, die entsprechende Umsatzsteuerbescheide zu bekämpfen. Wie im fortgesetzten und aufrechten Verfahren im Zusammenhang mit der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 noch nachgewiesen werden wird, ist die Vorschreibung von Kapitalertragsteuer für die angeblich verdeckten…
…2005 handelsrechtlicher Geschäftsführer. Als handelsrechtlicher Geschäftsführer war der Bf. daher grundsätzlich verpflichtet für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Zeitraum seiner Geschäftsführung Sorge zu tragen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem…
…Bescheide vorliegen. Einwendungen gegen den Abgabenanspruch sind erst - für den Fall der Bestätigung der Haftungsinanspruchnahme - in einem abgesonderten Verfahren nach § 248 BAO zu prüfen. Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung und der dadurch bewirkten Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten ist generell auszuführen: Gemäß § 1298 ABGB obliegt dem, der…
…gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit sei. Was die Frage der Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten bei der Primärschuldnerin betreffe, werde ausgeführt, dass über diese…