…Bf während dieses Zeitraumes ebenfalls keinen Kostenbeitrag geleistet habe. Ab November 2023 beziehe der Bf Arbeitslosengeld, welches als Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ausbezahlt werde. Somit leiste der Bf selbst einen Beitrag zu seinen Unterhaltskosten und werde der Unterhalt nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln…
…der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit iSd § 3 Abs. 4 FLAG 1967 (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 3 Rz 280 ): Eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS…
…Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS 03.08.2010…
…der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit iSd § 3 Abs. 4 FLAG 1967 (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 3 Rz 280): Eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS…
…Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS 03.08.2010…
…Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des § 3 Abs. 4 FLAG…
…und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS 03.08.2010 … BFG 15…
…Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des § 3 Abs. 4 FLAG…
…Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des § 3 Abs. 4 FLAG…
…beigefügter Bestätigung des AMS sei er von 1. Jänner bis 26. Februar sowie ab 7. April 2018 bis laufend als Arbeit suchend ohne Leistungsanspruch nach dem AlSVG 1977 gemeldet. Im Zeitraum 27. Februar bis 6. April 2017 seien eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (Tagsatz…
…eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes sowie eine Beihilfe zu den pauschalierten Kursnebenkosten bezogen wird, das heißt kein gleichzeitiger Bezug einer Leistung aufgrund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss vorliegt, handelt es sich um einen reinen Unterhaltsersatz durch die öffentliche Hand, durch welchen…
…http://**** ist das Jugendprojekt wie folgt beschrieben: „ *** ist ein Jugendprojekt für 15 Jugendliche aus dem Großraum ******. Der Einstieg ist jederzeit möglich, sofern ein Kursplatz frei ist. Für die Dauer des Kurses kann die Behilfe „ Deckung des Lebensunterhalts" vom AMS bezogen werden. Die ganzheitliche Betreuungsform umfasst…
…wonach der Erhalt einer Beihilfe vom AMS zur Deckung des Lebensunterhalts iZm einem Schulbesuch (Lehrgang zur Nachholung eines Pflichtschulabschlusses) eines subsidiär Schutzberechtigten (Eigenantrag) keine Erwerbstätigkeit iSd § 3 Abs 4 FLAG 1967 darstellte und allein schon aus diesem Grund kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sei (vgl…
…Arbeitslosenversicherungsgesetz hatten noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhielten. In solchen Fällen wäre ein Beihilfenanspruch während der Zeit der Absolvierung von Assessement Centern im Zuge der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz denkbar gewesen; diese Bestimmung wurde allerdings durch das Budgetbegleitgesetz 2011 ab…
…September keine geeignete Lehrstelle anbieten konnte, kümmerte sich mein Sohn in Folge selbständig um weitere Bewerbungen (er wurde ja nicht einmal sozialversichert noch hatte er natürlich einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice…
…hatten noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhielten. Diese Bestimmung wurde aber durch das Budgetbegleitgesetz 2011 ab 1.3.2011 aufgehoben und vermittelt im gegenständlichen Fall daher für den Zeitraum August bzw. September 2013 keinen Beihilfenanspruch. Der in der Zeit vom…
…die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisteten, beim Arbeitsmarkservice (AMS) als Arbeitssuchende vorgemerkt waren und weder einen Anspruch nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz hatten noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhielten…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…
…regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen…