…Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren…
…steuerpflichtig sei, vermag der Bf für seine Beschwerde ebenso nichts zu gewinnen. Wie oben dargelegt genügt zum Einen bei ausländischen Staatsangehörigen/Drittstaatsangehörigen ein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht für den Anspruch auf FB, sondern müssen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen nach § 2…
…Da im Inland keine Beschäftigung im Sinne der EU-Verordnung 883/2004 vorhanden ist, sie im Ausland beschäftigt sind, besteht der Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe in l1. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung werden die ausländischen Familienleistungen für die Kinder den inländischen Familienleistungen für…
…Wäre dies der Fall und fiele der Sachverhalt tatsächlich auch unter Unionsrecht, so wäre der verwirklichte Sachverhalt, wenn nach dem Amtssitzabkommen kein Anspruch gegeben wäre, im Anschluss daran gesondert nach den Grundsätzen der VO (EG) 883/2004, VO (EG) 987/2009 und VO (EU) 1231…
…muss angenommen werden, dass im obengenannten Zeitraum kein Anspruch auf Ausgleichs/Differenzzahlung bestanden hat bzw. besteht." Am 06.06.2019 langte beim Finanzamt ein Schriftsatz nachstehenden Inhalts ein: "Ich erhebe innerhalb offener Frist gegen den Abweisungsbescheid auf Ausgleichzahlung für meine Tochter n ab Oktober 2018…
…in der Schweiz nach § 8a FLAG erfüllt; andererseits liegt dann jedoch keine nach § 2 Abs. 2 FLAG für den FB-Anspruch primär geforderte Haushaltszugehörigkeit (= tatsächliche Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft) bei Ihnen mehr vor. Ein FB-Anspruch bestünde daher nach § 2 Abs. 2 zweiter Satz FLAG…
…nachgehe und auch eine einer (inländischen) Beschäftigung gleichgestellte Situation (Bezug von Arbeitslosengeld; Notstandshilfe, …) vorliege, bestehe nach den Vorschriften der VO 883/04 (Art. 68 Abs. 1) bzw. der DVO 987/09 kein (berechtigter) Anspruch auf die Gewährung von Ausgleichszahlungen (für) Familienbeihilfe (FB). Mit persönlich…
…in Österreich nicht vor. Wenn aber keine Anzeichen vorliegen, dass der Bf eine sonstige selbständige/gewerbliche Tätigkeit von Österreich aus ausübte, kann der Art. 11 der VO, (siehe oben unter „Rechtsausführungen“) nicht zur Anwendung kommen. Somit hat der Bf im Streitzeitraum keinen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…die abverlangten Unterlagen nicht vorgelegt worden wären, sodass angenommen werden müsste, dass im Streitzeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Am 7.4.2014 legte der Bf das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte dazu aus, dass die angeforderten Unterlagen, im speziellen die Anmeldebescheinigungen für die…
…2005 zuerkannt wurde, voraussetzt, dass sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten. Es wurde darauf hingewiesen, dass darin der Gesetzgeber ausgedrückt habe, dass die Deckung der typischen Unterhaltsansprüche durch die öffentliche Hand den Anspruch auf FB ausschließe. Damit kam der VwGH zum Ergebnis, dass in…
…8 Abs. 5 FLAG 1967 erfüllt, der Anspruch auf Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages für dieses gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967 erheblich behinderte Kind aber dennoch verneint wird, weil in bezug auf dieses erheblich behinderte Kind keine der (Grund)Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit…
…gewährt. 3. In der Beschwerde vom 6. Mai 2021 brachte der Bf vor, der Bezug inländischer Familienbeihilfe sei für den Anspruch auf den Familienbonus Plus nicht zwingend; einen solchen habe der Bf, da er für sein in Deutschland lebendes Kind Unterhalt leiste. Der Beschwerde beigelegt…
…In Folge wurde dieser als "Schüler", zuletzt gültig bis 15.2.2023 bewilligt. Auf Grund der gegebenen Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern und des Aufenthaltstitels "Schüler/Student" besteht in Österreich kein Anspruch auf die Familienbeihilfe." Daraufhin stellte die Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde…
…12.2007, RV/2945-W/07). Bei ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen genügt ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland (s § 2 Abs. 1) sowie der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland (s § 2 Abs. 8) für den Anspruch auf die Familienbeihilfe nicht. Bei Fremden…
…Mai 2010 gültigen Fassung regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Da somit kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, war Ihre Beschwerde abzuweisen. Der Vorlageantrag wurde begründet wie folgt…
…Anspruch auf Familienleistungen, hg Beschluss vom 17.03.2023 (ON 37, 41 bis 44) Mit Schriftsatz vom 20.03.2023 legte die belangte Behörde auf den hg Beschluss vom 17.03.2023 (ON 41) die Mitteilung vom 28.11.2022 über den Bezug von FB…
…haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 5 FLAG 1967 lautet: (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht…
…zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, unter keinen Umständen einen Anspruch auf die Familienleistungen FB und KAB. Diesfalls hat die Haushaltszugehörigkeit absoluten Vorrang vor der überwiegenden Tragung der Unterhaltslasten. Die zuvor zitierte Rechtsprechung des VwGH zu unionsrechtlichen Sachverhalten ist demnach konträr zur Rechtsprechung des…
…ersten Personengruppe. 48 Sicherlich ist der in Art. 67 der Verordnung Nr. 883/2004 normierte Grundsatz der Gleichstellung insofern kein absoluter, als die Antikumulierungsvorschriften des Art. 68 dieser Verordnung Anwendung finden, wenn mehrere Ansprüche aufgrund unterschiedlicher Rechtsordnungen geschuldet werden (Urteil vom 18. September 2019, Moser…
…die FB auch die in § 3 festgelegten Bedingungen erfüllen (UFS 19.12.2007, RV/2945-W/07). Bei ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen genügt ein inländischer Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland sowie der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland für den Anspruch auf die FB…