…217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Anträge gemäß § 217…
…BAO entrichtet wurde und laut Aktenlage kein Aufschiebungsgrund nach § 217 Abs. 4 lit. a bis d BAO vorlag und auch keine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO gegeben war, musste mit Bescheid vom 10.02.2014 ein erster Säumniszuschlag vorgeschrieben werden. In…
…7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im Fall der nachträglichen rückwirkenden…
…217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen oder gegebenenfalls nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Bei Überweisung und bei Gutschrift auf Grund eines Schecks im Verrechnungsweg steht dem Abgabepflichtigen eine Respirofrist von drei Tagen zu (§…
…erledigen. Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende, am 16.08.2013 fällig gewordene Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2013 erst am 04.09.2013 beglichen wurde. Unstrittig ist weiters, dass auch keine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des § 217 Abs…
…verspäteten Entrichtung kein grobes Verschulden treffe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.08.2014 wies das Finanzamt die Beschwerde mit nachstehender Begründung ab: In der verspäteten Entrichtung der Körperschaftsteuernachzahlung 2012 liege entgegen den Ausführungen der Bf. keine einmalige ausnahmsweise Säumnis. Bereits die Körperschaftsteuervorauszahlung für das erste Quartal…
…dass ein derartiges Ansuchen bei einer nur kurzfristigen Zahlungsverzögerung unter verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten wenig zweckmäßig erscheine (siehe auch UFS 03.07.2007, RV/0496-L/06). Im Sinne obiger Ausführungen würde es dem Sinn des Säumniszuschlages zuwiderlaufen, den Tatbestand der ausnahmsweisen Säumnis im vorliegenden Fall als…
…ein erster Säumniszuschlag i.H.v. 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihm an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei Nachabgabenvorschriften selbst zu…
…3 erster Satz zu laufen. (7) Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8…
…3 erster Satz zu laufen. (7) Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8…
…liegt eine ausnahmsweise Säumnis der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuer 08/2021 somit nicht vor. Grobes Verschulden Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst…
…Säumnis eingetreten ist, liegt bei neuerlicher Nichtentrichtung von Abgabenschuldigkeiten ein Wiederholungsfall vor, weswegen die Ausnahmebestimmung des § 217 Abs. 5 BAO nicht anzuwenden und ein Säumniszuschlag zu verhängen ist (UFS 21.2.2003, RV/4408-W/02). Dabei ist es für das Vorliegen einer ausnahmsweisen Säumnis…
…nachträgliche Verlängerung der Zahlungsfrist in Form des Bescheids vom 2.9.2022 über die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung) keine Säumnis entstanden ist. Ich ersuche daher um Aufhebung des Bescheides vom 9.9.2022 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages wegen rechtswidrigen Inhalts und unrichtiger Ermessensübung…
…der erste Säumniszuschlag 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes…
…3 erster Satz zu laufen. (7) Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. (8…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Laut Aktenlage wurden die am…
…sodass ein erster Säumniszuschlag verwirkt sei. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien grundsätzlich unbeachtlich. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO seien jedoch Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Bei Begünstigungstatbeständen wie…
…ein erster Säumniszuschlag i.H.v. 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihm an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst…
…Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an…