…entgegen der Ansicht des Finanzamts - für die steuerliche Beurteilung nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nicht maßgebend. In den Jahren 2015 und 2016 ist folglich kein Zufluss der streitgegenständlichen Vertreterentschädigungen beim Beschwerdeführer erfolgt, der einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen gewesen wäre. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zu…
…entgegen der Ansicht des Finanzamts - für die steuerliche Beurteilung nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nicht maßgebend. In den Jahren 2015 und 2016 ist folglich kein Zufluss der streitgegenständlichen Vertreterentschädigungen beim Beschwerdeführer erfolgt, der einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen gewesen wäre. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zu…
…soweit damit Forderungen nach dem IESG geltend gemacht wurden." 2) Kontoauszüge des Beschwerdeführers des Jahres 2009, in denen keine Zuflüsse der ***1*** GmbH aufscheinen, jedoch Bareinzahlungen bis zur Konkurseröffnung von insgesamt 37.400 €. In der Stellungnahme vom 05.08.2021 führte das Finanzamt ergänzend…
…hat, ist - entgegen der Ansicht des Finanzamts - für die steuerliche Beurteilung nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nicht maßgebend. Im Jahr 2013 ist folglich kein Zufluss der streitgegenständlichen Vertreterentschädigungen beim Beschwerdeführer erfolgt, der einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen gewesen wäre. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.2…
…GmbH 'stehen' und zwar in beträchtlicher Höhe. Der Abgabepflichtige ist Geschäftsführer der [X] GmbH und zu 91,42 % an der GmbH beteiligt. Die Bp ist der Ansicht, dass es für den Zufluss beim Mehrheitsgesellschafter darauf ankommt, ob ein Betrag fällig und die Gesellschaft zahlungsfähig ist…
…keine rechtlichen Schritte unternommen habe. Dazu komme, dass der Bf. für 2009 geringfügige Jahresumsätze in Höhe von ca. € 6.000,00erklärte, die keineswegs seine Lebenshaltungskosten gedeckt hätten, sodass auch aus diesem Grund die Prüferin angesichts der außer Streit stehenden Erbringung der Dienstleistungen, einen Zufluss…
…also die Beteiligungshöhe, für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung, grundsätzlich keine Bedeutung hat." In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Beilage II verwiesen, in welcher der Geschäftsführer K J bestätigt, dass es zu keinem Zufluss an Herrn A B kam. 5. Zusammenfassung Der § 95 EStG…
…S GmbH tätig noch sind ihm Ausschüttungen der GmbH zugeflossen. Insbesondere erhielt A B keine verdeckten Ausschüttungen in Zusammenhang mit den festgestellten Abgabenhinterziehungen bei der S GmbH erhalten. Das Gericht gelangt zu diesen Feststellungen auf Grund der aktenkundigen Unterlagen, insbesondere des Urteils des Landesgerichts St…
…vom 11. Oktober 2021 zu verweisen. Demgegenüber wurde von der belangten Abgabenbehörde außer dem nach der GPLA Prüfung eingespielten Lohnzettel kein Nachweis eines tatsächlichen Zuflusses der in diesem Lohnzettel ausgewiesenen Einkünfte erbracht. Das Bundesfinanzgericht gelangt daher in Ausübung der freien Beweiswürdigung zur Feststellung, dass die…
…sei, die einen Zufluss (vorab im Jahr 2014) voraussetze, wird seitens des Bundesfinanzgerichts nicht geteilt. Auch aus dem bloßen Umstand allein, dass der obligatorische Anteil dem Bf. im Jahr 2015 während des Arbeitslosengeldbezuges bar ausbezahlt wurde, kann kein Zufluss im Kalenderjahr 2014 abgeleitet werden. Das…
…dass der Geschäftsführer am Stammkapitel zu 100% beteiligt war. Es besteht aus diesen Gründen keine Veranlassung, am Zufluss der auf dem Verrechnungskonto des Geschäftsführers verbuchten Beträge in der von der Betriebsprüfung festgestellten Höhe zu zweifeln. Dem Vorbringen der Bf in ihrem E-Mail vom 15…
…im Voraus verfügt und diese vereinbarungsgemäß der Bürgerliste, zu einem bestimmten Verwendungszweck, überlassen. Auf dieser Grundlage ist auch kein Rechtsanspruch der Bürgerliste gegenüber der Gemeindeverwaltung, sondern nur gegenüber den jeweiligen Gemeinderäten anzunehmen, weshalb von einem Zufluss der Kostenersätze gem. § 19 EStG 1988 an die Bf…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Zuflussprinzip, noch fehlt es an einer diesbezüglichen Rechtsprechung (vgl. VwGH vom 6.7.2006, 2003/15/0128). Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Ebenfalls liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche…
…noch kein Zufluss eines Vorteiles erfolgt sei, würden die bezahlten Prämien noch nicht als Arbeitslohn zählen. In diesem Fall würden erst die Leistungen im Versicherungsfall an den Arbeitnehmer zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis führen. Aus den gegenständlichen Versicherungsverträgen und aufgrund des Umstandes, dass keine…
…dazu führt, dass im gegenständlichen Fall keine Einkünfte aus dieser Tätigkeit angesetzt werden können, oder ob vielmehr von einem Zufluss dieser Einkünfte auszugehen ist bzw aufgrund der für diese Gesellschaften erbrachten Leistungen zwingend angemessene Einkünfte anzusetzen sind. Wie in der Beschwerde zutreffend ausgeführt wurde, ist…
…steht ihm auch kein Vorsteuerabzug nach der Bestimmung § 12 leg. cit. zu. Der Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid 2017 war sohin der Erfolg zu versagen. Nachdem die belangte Behörde zu Unrecht von einem Zufluss des Betrages gemäß Rechnung vom 30.6.2018 per 31.07.2018…
…die Geschäftsführerbezüge für die beiden Jahre wegen Bilanzverlusten rückwirkend zu kürzen. Aufgrund der Verbuchung der Verbindlichkeiten (Geschäftsführerbezüge) am Verrechnungskonto "Löhne und Gehälter" und nicht am eigenen Verrechnungskonto des Geschäftsführers könne kein Zufluss unterstellt werden. Des weiteren wäre der Geschäftsführerbezug des Jahres 2014 auch deswegen nicht…
…im Kalenderjahr 2012 über den vertraglich vereinbarten Kaufpreis weder rechtlich noch tatsächlich verfügen. Mangels Zuflusses des Kaufpreises im Kalenderjahr 2012 und Bereicherung des Gesellschafters liegen in diesem Jahr keine Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Titel der verdeckten Ausschüttung wegen eines allfällig überhöhten Kaufpreises aus dem…
…2012/13/0048). Im Übrigen fließen etwa einem Alleingesellschafter bzw. einem beherrschenden Gesellschafter auch Gewinnansprüche bereits mit der Beschlussfassung über die Gewinnverteilung zu (VwGH 30.11.1993, 93/14/0155). Erfolgt kein Zufluss einer Geschäftsführervergütung gem. § 19 Abs. 1 EStG 1988 an einen an einer…
…verfüge über kein eigenes Bankkonto mehr. Auf Grund dessen sei die Abwicklung des Gehaltes über das Bankkonto der C-GmbH durchgeführt worden. Ein Zufluss der Honorarnote der C-GmbH sei daraus aber nicht gegeben. Die Verbuchung am Verrechnungskonto der C-GmbH sei die Aufnahme in…