…für eines der beiden minderjährigen Kinder aus (Beweis: Jugendwohlfahrtsbehörde X als gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Kinder). Daher bestehe gegen den geschiedenen Ehegatten kein Unterhaltsanspruch der Beschwerdeführerin. Aufgrund dessen bestehe ein Unterhaltsanspruch der Beschwerdeführerin gegen ihre Eltern, da ihr (geschiedener) Ehegatte nicht in der Lage sei…
…dass kein Unterhaltsanspruch gegenüber einer anderen Person besteht und das Kind somit die wirtschaftliche Belastung betreffend seinen Unterhalt im Wesentlichen selbst zu tragen hat. Dies bestätigt auch eine Zusammenschau mit den übrigen Bestimmungen des FLAG 1967: So ist ein Eigenanspruch von Vollwaisen auf Familienbeihilfe gem…
…Justizanstalt X. der einer Unterbringung in "Anstaltspflege" entspreche. Im letzten Satz der Begründung verweise das Finanzamt darauf, dass auf Grund der Unterhaltspflicht der Strafvollzugsanstalt kein Unterhaltsanspruch der Eltern und demnach auch kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe bestünde. Diese Feststellung widerspreche offensichtlich der wörtlichen, wie…
…der Unterhaltsabsetzbetrag und der FABO+ werden für sechs Monate berücksichtigt) Mit Eingabe vom 24.04.2023 wurde seitens des Beschwerdeführers im Wesentlichen ausgeführt, dass im fraglichen Beschluss des BG ***BG*** kein Unterhaltsanspruch von EUR 320,00 festgestellt worden sei. Vielmehr sei aus diesem Beschluss erkennbar…
…verheiratete oder geschiedene Kinder besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der (frühere) Ehepartner Unterhalt zu leisten hat (§ 5 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes hat bei unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der Ehegatten der Ehegatte mit niedrigerem Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden…
…für den Fall, dass der Frau Y bei einer Ehescheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung oder Auflösung der Ehe nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Unterhaltsanspruch zustehen sollte, diesfalls dennoch unter den darin näher angeführten Umständen zur Zahlung eines Unterhaltsbetrages von höchstens 1.500 €. Der Bf. seinerseits verzichtete…
…habe. Auf Grund dieser Unterhaltszahlungen sowie der vom Bf. geleisteten Naturalleistungen, ergebe sich bis August 2011 grundsätzlich kein Unterhaltsanspruch. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 am 20. Juni 2012 und gewährte in diesem weder den Alleinverdienerabsetzbetrag noch die Unterhaltsabsetzbeträge. Begründend wurde diesbezüglich ausgeführt, dass…
…2012, 29.04.2013, 13.05.2013, 27.05.2013) lauten auf den Ehegatten der Bf.. Da Krankheitskosten grundsätzlich vom erkrankten Ehegatten selbst zu tragen seien und kein Unterhaltsanspruch des Ehegatten besteht, wurden diese Kosten nicht berücksichtigt. Da bei der Rechnung des Institutes Dr. K…
…Zeitraum um die Jahre 2010-2014 handelt. In diesem Zeitraum konnte Dr. ***15*** keine Zuwendungen mehr aus der ***41*** Familienstiftung er halten, mit denen er die Unterhaltsansprüche seiner Tochter bedienen hätte können, weil er nicht mehr am Leben war. Bei nach dem Tod von Dr…
…beträgt EUR 19.822,74. Da ihr Einkommen (im zivilrechtlichen Sinn) diesen Anteil übersteigt, besteht kein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Beschwerdeführer. Mangels (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruches der Ehegattin gegenüber dem Beschwerdeführer sind diesem die geltend gemachten Belastungen nicht zwangsläufig im Sinn des § 34 Abs. 3 EStG erwachsen und…
…mit niedrigerem Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden Eheteil in der Höhe, die ihm die Deckung der den Lebensverhältnissen beider Eheleute angemessenen Bedürfnisse ermöglicht. Für den Anspruch des weniger verdienenden Teils wird auch bei überdurchschnittlich hohem Einkommen des anderen, wenn keine weiteren Sorgepflichten bestehen…
…der Kindesvater, Herr E C, zu irgendeinen Zeitpunkt freiwillig tatsächlich Unterhalt gezahlt hätte, dürften diese Beträge nicht berücksichtigt werden, weil daraus kein Unterhaltsanspruch abzuleiten wäre. Aus der Aufstellung der Lebenshaltungskosten ist zu entnehmen, dass nur für die Bedürfnisse von C D (Schule, Bekleidung, Brille, sportliche…
…15.918,22, welche dem Vater der Beschwerdeführerin im Jahr 2022 für die sonstige Lebensführung zur Verfügung gestanden ist. Gegenüber seiner Ehegattin bestand kein Unterhaltsanspruch oder keine Unterhaltsverpflichtung, da diese über ein nahezu gleich hohes Einkommen im Jahr 2022 verfügt hat. Die "Mindestpension", abgeleitet aus…
… 6 Abs. 1 lit. a FLAG 1967). Die Beschwerdeführerin ist und war nie verheiratet. Somit besteht kein Unterhaltsanspruch gegen einen derzeitigen oder früheren Ehegatten (§ 6 Abs. 1 lit. b FLAG 1967). Die Beschwerdeführerin erhält von ihren Eltern weder den laufenden Unterhalt noch sonstige finanzielle Unterstützung…
…des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland; kein Unterhaltsanspruch gegen (früheren) Ehegatten; keiner anderen Person ist für sie Familienbeihilfe zu gewähren) und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens…
…auf eine erfolgreiche Rückforderung der zu viel bezahlten Unterhaltsleistungen. Zu allem Überdruss bestehe zwar für seine Lebensgefährtin kein Unterhaltsanspruch, sie erhalte jedoch wegen der „hohen“ Bruttopension des Bf. keinerlei Leistungen mehr von der Arbeitslosenversicherung und habe keine Aussicht auf eine andere Sozialleistung, was darauf hinauslaufe…
…teils nachgewiesenen, teils behaupteten Leistungen betreffen Vermögensanlagen (Rentenversicherungen, Bausparverträge) und Geschenke (Moped). Die Vermögensbildung zu Sparzwecken stellt (jedenfalls bei unbestimmter Verwendung oder mit längerfristigem Ansparziel) kein den Unterhaltsanspruch erhöhendes Bedürfnis des Kindes dar. Im Regelfall sind Maßnahmen der Vermögensbildung auch nicht als Naturalunterhaltsleistung anrechenbar, da…
…Einkommensverhältnissen der beiden Ehegatten kein gegenseitiger Unterhaltsanspruch bestehen würde, sich künftighin - zB bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit bei einem der Ehegatten - im Vermögen der Ehegatten auswirken kann. Es schafft auch ein derartiger Unterhaltsverzicht für beide Ehegatten Sicherheit darüber, nicht in Zukunft mit Unterhaltsansprüchen des Expartners konfrontiert…
…Verhältnisse, Not und Krankheit sowie Änderung der Rechtslage so, als ob sie nie miteinander verheiratet gewesen wären. Beide Ehegatten erklären aus dem bewusst nicht geprüften Verschulden keine Unterhaltsansprüche ableiten zu wollen. 2. Die Ehegatten sind zu gleichen Teilen Miteigentümer an der Liegenschaft EZ***, KG***, Bezirksgericht…
…Laut dem Erkenntnis 6Ob50/20a entspricht es der ständigen Rechtsprechung des OGH, dass die Vermögensbildung zu Sparzwecken kein den Unterhaltsanspruch erhöhendes Bedürfnis des Kindes darstellt. Unter Berufung auf diese höchstgerichtliche, jüngste Entscheidung des OGH geht das BFG in seiner Entscheidung vom 3.2.2021 (GZ…