…1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 VStG, BGBl. Nr. 52/1991 in der geltenden Fassung, ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach…
…zu machen. Mit Vorhalt vom 13.1.2014 wurde dem steuerlichen Vertreter mitgeteilt, dass juristische Personen (Kapitalgesellschaften) keinen Gewinnfreibetrag geltend machn können. In der Eingabe vom 16.1.2014 wurde mitgeteilt, dass der irrtümlich bei der GesmbH angesetzte Gewinnanteil dem Gewinn wieder zuzurechen ist und…
…seiner Geschäftsführung zu zweifeln (vgl. Z.B. VwGH vS 18.10.1995, 91/13/0037). Wäre ein (mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betrauter) Prokurist eine zur Vertretung juristischer Personen berufene Person im Sinne des § 80 Abs. 1 BAO, so bestünde diesbezüglich keine laufende Überwachungspflicht…
…Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist. Gemäß § 9 Abs. 7 leg. cit. haften juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften sowie die…
…sämtliche Amtshandlungen als Berichterstatterin vorzunehmen. Rechtliche Würdigung: Die Parteien und ihre gesetzlichen Vertreter können sich, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch natürliche voll handlungsfähige Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben (§ 83 Abs…
…seiner Geschäftsführung zu zweifeln (vgl. Z.B. VwGH vS 18.10.1995, 91/13/0037). Wäre ein (mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betrauter) Prokurist eine zur Vertretung juristischer Personen berufene Person im Sinne des § 80 Abs. 1 BAO, so bestünde diesbezüglich keine laufende Überwachungspflicht…
…die Art des Gebrauches im angeschlossenen Tarif (Sondernutzung) angegeben ist. Nach § 9 Abs. 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene Erwerbsgesellschaften, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind…
… 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 sowohl vor dem Ergehen als auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils unverändert nur für juristische Personen angewandt werden kann, da bis dato eine diesbezügliche gesetzliche Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 nicht erfolgte. Aus diesem Grunde hat sich die…
…Gesellschafters aufgelöst. Eine Analogie zu § 131 Z 4 greift auch Platz, wenn Gesellschafter wegfallen, die juristische Personen sind. Die Auflösung der juristischen Person ist nach herrschender Lehre dem "Tod" iSd § 131 Z 4 UGB gleichzuhalten (vgl Straube/Ratka/Rauter, UGB - Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch UGB, …
…Gesellschafters aufgelöst. Eine Analogie zu § 131 Z 4 greift auch Platz, wenn Gesellschafter wegfallen, die juristische Personen sind. Die Auflösung der juristischen Person ist nach herrschender Lehre dem "Tod" iSd § 131 Z 4 UGB gleichzuhalten (vgl Straube/Ratka/Rauter, UGB - Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch UGB, …
…Gesellschafters aufgelöst. Eine Analogie zu § 131 Z 4 greift auch Platz, wenn Gesellschafter wegfallen, die juristische Personen sind. Die Auflösung der juristischen Person ist nach herrschender Lehre dem "Tod" iSd § 131 Z 4 UGB gleichzuhalten (vgl Straube/Ratka/Rauter, UGB - Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch UGB, …
…Beurteilung vor: Zur Bf.: Das Finanzamt ging davon aus, dass im Beschwerdezeitraum die Bf. von in Russland ansässigen (physischen und juristischen) Personen beherrscht worden sei und die KESt-Rückerstattung nicht zustehe. Dafür spreche: Die Mitteilung an die Übernahmekommission vom 19.10.2010, dass die Bf…
…um Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft nur eine natürliche Person (mit voller Geschäftsfähigkeit) bestellt werden [könne]. Ausgeschlossen von der Vorstandstätigkeit [seien] gemäß § 75 Abs. 2 AktG juristische Personen sowie Personengesellschaften. Nach dem Gesetz [sei] das Amt daher höchstpersönlich und unübertragbar (Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht, Seite 631…
…ebenfalls die ***Y Privatstiftung*** und "***Z Privatstiftung*** zu je 50%. Selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer der ***C GmbH*** waren seit 31. März 2004 ebenfalls die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***. Am 8. Februar 2007 erfolgte die Eintragung der Löschung der Firma im Firmenbuch gemäß dem am 29…
…sowie Fälle, in denen eine Betrauung ausgegliederter Rechtsträger (juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts) mit Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgt (Anm: Im letzteren Fall handelt es sich begrifflich nicht mehr um staatliche Verwaltung vgl dazu zB OGH 27.2.2017, 1 Ob 201/16i…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 12. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 22. März 2021 betreffend Glücksspielabgabe 01/2012 - 11/2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
…für deren Unterhalt sie zu sorgen hat, zu einer einfachen Lebensführung benötigt. (3) Einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die Verfahrenshilfe insoweit zu bewilligen, 1. als die zur Führung des Verfahrens erforderlichen Mittel weder von ihr noch von den an…
…Einkünfte (Personenvereinigungen) sowie andere Gebilde, welche nichtbetriebliche Einkünfte erzielen oder keine Einkünfte erzielen (Personengemeinschaften). OG und KG sind gemäß § 105 und § 161 Abs. 2 UGB allgemein rechtsfähig, werden aber nicht als juristische Personen angesehen (Kraus in Torggler, UGB2, § 105 Rz 9). Die hier relevante Personengemeinschaft…
…wenn Versicherungsnehmer eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. § 1 Abs 2 Z 4b VersStG betrifft sämtliche Rechtsgebilde, die von einer natürlichen Person verschieden sind, und somit sowohl juristische Personen als auch Personengesellschaften, Vermögensmassen, Erbengemeinschaften etc., wobei die Rechtsfähigkeit des Versicherungsnehmers keine Voraussetzung für die Zuordnung bildet…
…Tochter-Richtlinie keine Verpflichtung zur Erstattung der Quellensteuer abgeleitet werden. Im Beschwerdefall stehe außer Streit, dass die Mitbeteiligte von in Russland ansässigen (physischen und juristischen) Personen beherrscht werde. Diese haben die streitgegenständlichen Aktien nicht selbst erworben, sondern im Wege einer EU-Gesellschaft als Subholding (Ltd…