…€ 44.986,86 + € 34.031,35) bewirkt [, indem er in den steuerlichen Rechenwerken der GmbH ein fiktives selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut im Form eines Rechtes an der Marke "C" fingiert und zu Unrecht gewinnmindernd abgeschrieben worden habe,] und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…der H in der Schlussbilanz bzw. in der Einbringungsbilanz über das Bestehen eines Aktivpostens in Form eines immateriellen Wirtschaftsgutes in Höhe von € 4 Millionen Angaben haben daher nicht der herrschenden Rechtsansicht entsprochen und waren ohne weitere Erläuterung geeignet, die Abgabenbehörden in die Irre zu…
…betriebsgewöhnliche Nutzung eines Gebäudes. Für diese funktionale Zurechnung sei es auch nicht hinderlich, dass einzelne Gebäudeteile wie die Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Netzen immateriell seien und per se gar nicht abschreibbar wären, denn auch andere Bestandteile hätten in isolierter Betrachtung unterschiedliche Lebensdauern. Das Gebäude sei als…
…dieser Angabe nicht auseinandergesetzt, insbesondere keine Ermittlungen zur Haushaltszugehörigkeit unternommen. Der Begriff der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes wird von Merkmalen verschiedenster Art geprägt. Die Haushaltszugehörigkeit leitet sich aus dem Zusammenwirken örtlicher Gegebenheiten sowie materieller und immaterieller Faktoren ab. Ein Kind gilt als haushaltszugehörig, wenn es in…
…GmbH, als Käuferin und die Firma V GmbH als Verkäuferin einen Unternehmenskaufvertrag ab. Kaufgegenstand waren die im Vertrag beschriebenen und zum Geschäftsbetrieb der Unternehmen gehörenden und erforderlichen Rechte, Wirtschaftsgüter, immaterielle Vermögenswerte, Dienstnehmer und Verbindlichkeiten, welche in den Beilagen zum Kaufvertrag angeführt sind. Laut Punkt 3…
…Firma V GmbH als Verkäuferin einen Unternehmenskaufvertrag ab. Kaufgegenstand waren die im Vertrag beschriebenen und zum Geschäftsbetrieb der Unternehmen gehörenden und erforderlichen Rechte, Wirtschaftsgüter, immaterielle Vermögenswerte, Dienstnehmer und Verbindlichkeiten, welche in den Beilagen zum Kaufvertrag angeführt sind. Laut Punkt 3.1 des Kaufvertrages sollten die…
…Firmenwert Übernahme Betrieb 2003: ... Vom Firmenwert sind die sogenannten firmenwertähnlichen Wirtschaftsgüter zu unterscheiden. Darunter fallen im betrieblichen Gefüge für den Unternehmenswert bedeutsame immaterielle Wirtschaftsgüter, die aber neben dem Firmenwert selbständig bewertbar sind. Sie sind nach den allgemeinen Bewertungsregeln entweder als abnutzbar oder als nicht abnutzbar…
…oder der Wert eines Endproduktes im Vordergrund steht, sondern eine von einer natürlichen oder juristischen Person zu einem Zeitpunkt erbrachte Leistung zur Deckung eines Bedarfes. Die Dienstleistungen sind in ihrem Ergebnis vorwiegend immateriell, können aber auch materielle Bestandteile enthalten (vgl. UFS vom 23.01.2013…
…die Vergabe von Stipendien; Zusammenarbeit mit sowie Unterstützung von anderen gemeinnützigen, religiösen oder mildtätigen Vereinen jeweils in materieller und immaterieller Hinsicht." Zur tatsächlichen Vereinstätigkeit wurde von Seiten der Betriebsprüfung Folgendes festgestellt: ""Nach den zu Prüfungsbeginn gesprächsweise erfolgten Erklärungen (2.9.2019, Obmann), die in einer…
…wurde auch der zunächst anerkannte Betrag von € 100,- nicht (mehr) zum Abzug zugelassen. Im Vorlageantrag vom 25.8.2021 wird im Wesentlichen argumentiert, die im Rahmen der Ausbildungen erworbenen Fähigkeiten würden wertvolle immaterielle Werkzeuge für die tägliche Arbeit der Bf. an deren Arbeitsplatz darstellen…
…Marke*** nicht um eine Veräußerung aus dem Betriebsvermögen und um eine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern um die Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen von ***B*** außerhalb der Spekulationsfrist handle. Die Markenrechte seien nicht der Beschwerdeführerin zuzurechnen, da ***B*** die Marke bereits in seinem 1992 aufgegebenen…
…Zustellung (***6***) zuzurechnen sind, sind unserer Ansicht nach die Verlustvorträge im Zuge der Umgründung gemeinsam mit den immateriellen Wirtschaftsgütern auf die ***Bf1*** und nicht auf die ***1*** übergegangen. Begründung Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob (i) die vorhandenen Verlustvorträge gemeinsam mit dem übertragenen…
…Verkehrswert (Mittelwert) von € 2.709.886,24 auf. Die Einbringungsbilanz (Beilage ./1 zum Einbringungsvertrag) stellt sich wie folgt dar (Beträge in Euro): | AKTIVA | | | A) Anlagevermögen | | | I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Datenverarbeitungsprogramme | 10.400,61 | | II…
…im Finanzamt ein. 3. In der Beschwerde vom 21.12.2012 brachte die Bf. im Wesentlichen vor, die Wortbildmarke "***3***" sei ein im Privatvermögen von ***2*** gehaltenes immaterielles Wirtschaftsgut, das ***2*** außerhalb der Spekulationsfrist veräußert habe, weshalb die Bf. den Verkaufserlös nicht verdeckt ausgeschüttet habe…
…vom 8.6.2011 habe das deutsche BMF klargestellt, dass die Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern ebenfalls eine sonstige Leistung darstelle. Die Vertragspartnerin des Bf habe daher folgerichtig die Verbuchung/Versteuerung als sonstige Leistung vorgenommen. Das BFG Linz habe am 31.3.2016, RV/5100368/2016…
…jeder Wert des Betriebes, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden könne, sondern sich als Mehrwert über dem Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus ergebe und durch das Unternehmen als Ganzes vermittelt werde. Dieser ergebe sich u.a. aus dem guten Ruf…
…ob es sich bei den getätigten Aufwendungen, die zur Erweiterung bereits bestehender Abbauflächen geführt haben und die beschwerdeführende Partei zum Abbau auf diesen (neuen) Flächen ermächtigt hat, ob es sich bei dieser Berechtigung um ein eigenes immaterielles Wirtschaftsgut handelt, das der Absetzung für Substanzverringerung gem. …
…Seitens der Bf. hätten zu keinem Zeitpunkt eine revolvierende Anschaffung und/oder Verkäufe stattgefunden, wie dies in VfGH B 553/1998 beschrieben ist. Überhaupt habe es bisher keinerlei materielles oder immaterielles Vermögen gegeben, welches verwaltet hätte werden können. Die Bf. verwalte keine Rechte an Forschungsergebnissen…
…anwendbar, weil kein neuer Betrieb geschaffen werde, sondern die wesentlichen materiellen und/oder immateriellen Komponenten der jeweiligen betrieblichen Leistung bereits vom Vorbesitzer durch seine unternehmerische Tätigkeit geschaffen worden seien. Gegen diese Vorschreibung wandte sich der Beschwerdeführer. Er und Frau X seien noch nie Bewirtschafter, Pächter…
…anwendbar, weil kein neuer Betrieb geschaffen werde, sondern die wesentlichen materiellen und/oder immateriellen Komponenten der jeweiligen betrieblichen Leistung bereits vom Vorbesitzer durch seine unternehmerische Tätigkeit geschaffen worden seien. Gegen diese Vorschreibung wandte sich die Beschwerdeführerin. Sie und Herr X seien noch nie Bewirtschafter, Pächter…