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BFG RV/3100258/2017Tauschvertrag zwecks "besserer Gestaltung von Bauland": Der Vertrag wurde freiwillig iSd § 33 TROG abgeschlossen, daher liegt keine Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt und keine "behördliche Maßnahme" gem. § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2018

…1987. Eine solche läge nur in Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, weshalb der Erwerbsvorgang nicht unmittelbare Folge hoheitlichen Handelns bzw. einer behördlichen Verfügung oder Zwangsmaßnahme war. Die begehrte Steuerbefreiung war daher zu Recht zu versagen. Der angefochtene Bescheid blieb im Übrigen der Höhe nach…

BFG RV/3100257/2017Tauschvertrag iSd § 33 Tiroler Raumordnungsgesetz: Handelt es sich um eine "behördliche Maßnahme" iSd Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2018

…1987. Eine solche läge nur in Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, weshalb der Erwerbsvorgang nicht unmittelbare Folge hoheitlichen Handelns bzw. einer behördlichen Verfügung oder Zwangsmaßnahme war. Die begehrte Steuerbefreiung war daher zu Recht zu versagen. Der angefochtene Bescheid blieb im Übrigen der Höhe nach…

BFG RV/3100256/2017Tauschvertrag "zur besseren Gestaltung von Bauland": es liegt keine "behördliche" Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2018

…1987. Eine solche läge nur in Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt vor, weshalb der Erwerbsvorgang nicht unmittelbare Folge hoheitlichen Handelns bzw. einer behördlichen Verfügung oder Zwangsmaßnahme war. Die begehrte Steuerbefreiung war daher zu Recht zu versagen. Der angefochtene Bescheid blieb im Übrigen der Höhe nach…

BFG RV/5300003/2021Abweisung von Beschwerden gegen Bescheide der Finanzstrafbehörde, mit welchen Beschwerden gegen deren Informationsschreiben über die Konkretisierung der Verdachtslage gegen einen Beschuldigten (nach einer Unzuständigkeitsentscheidung einer Staatsanwaltschaft) samt allgemeiner Rechtsbelehrung und Aufforderung zur Rechtfertigung als unzulässig zurückgewiesen worden sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2021

…finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder wegen Verletzung der Entscheidungspflicht eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Beschwerde nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Fraglich könnte wohl sein, ob in Fällen, in welchen Beschwerden in anderen Fällen, etwa gegen bloße Wissensmitteilungen, Rechtsbelehrungen oder…

BFG RV/5300002/2021Zurückweisung von Beschwerden eines belangten Verbandes gegen Informationsschreiben der Finanzstrafbehörde, mit welchem die Verdachtslage gegen diesen konkretisiert bzw. modifiziert wurde, samt Begründung derselben, allgemeiner Belehrung über die Rechte eines belangten Verbandes und Aufforderung zur Rechtfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.07.2021

…finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt oder wegen Verletzung der Entscheidungspflicht eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Beschwerde nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Fraglich könnte wohl sein, ob in Fällen, in welchen Beschwerden in anderen Fällen, etwa gegen bloße Wissensmitteilungen, Rechtsbelehrungen oder…

BFG RV/1100538/2012Geschäftsführerin einer öffentlich rechtlichen Stiftung, der die staatliche Kulturförderung obliegt, übt keine hoheitliche Funktion aus.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2016

…Auszeichnungen, Durchführung von Wettbewerben und den Abschluss von privatrechtlichen Leistungsvereinbarungen. Die Bf wiederum ist selbst nicht befugt, staatliche Befehls- und Zwangsgewalt in irgend einer Form (direkt) auszuüben. Als Geschäftsführerin ist sie für die operative Führung der Stiftung verantwortlich. Sie nimmt an den Sitzungen des Stiftungsrates…

BFG AW/7300001/2023Aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine vorläufige Beschlagnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 1/5

…vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 10, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Finanzpolizei im Wirkungsbereich des Amts für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei FPT52, 5020 Salzburg, Aigner Straße 10 (belangte Behörde) durch die vorläufige…

BFG RM/7300007/2022Maßnahmenbeschwerde betreffend vorläufige Beschlagnahme von Pokertischen und Pokerchips
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 4/5

…mithin die Finanzpolizei - gehören. Die Befugnisse dieser Organe sind in § 50 Abs. 4 GSpG geregelt, wobei die Durchsetzung der Überwachungsaufgaben mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in den letzten Sätzen des § 50 Abs. 4 GSpG erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 118/2015 hinzugefügt wurde…

BFG AW/7300001/2023Aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine vorläufige Beschlagnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 4/5

…mithin die Finanzpolizei - gehören. Die Befugnisse dieser Organe sind in § 50 Abs. 4 GSpG geregelt, wobei die Durchsetzung der Überwachungsaufgaben mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt in den letzten Sätzen des § 50 Abs. 4 GSpG erst mit der Novelle BGBl. I Nr. 118/2015 hinzugefügt wurde…

BFG RM/7300007/2022Maßnahmenbeschwerde betreffend vorläufige Beschlagnahme von Pokertischen und Pokerchips
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Beschluss14.02.2023Teil 1/5

…vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 10, wegen behaupteter Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Finanzpolizei im Wirkungsbereich des Amts für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei FPT52, 5020 Salzburg, Aigner Straße 10 (belangte Behörde) durch die vorläufige…

BFG RV/7400029/2023Weiterverwendung alter Parkscheine
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2025

…sei. In Folge wurde die Frage diskutiert, ob die Stadt Wien die Parkometerabgabe im Rahmen der Hoheits- oder Privatwirtschaftsverwaltung einhebe. Hoheitliche Verwaltung liegt vor, wenn die Verwaltungsorgane mit "imperium", also unter Einsatz spezifischer staatlicher Befehls- und Zwangsgewalt auftreten. Sie handeln dabei in jenen Rechtssatzformen, die…

BFG RV/7102366/2015Parzellierungsübereinkommen über Initiative der Gemeinde ist keine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2017Teil 1/2

…stellen keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG dar. Zum Erwerb der Liegenschaften wurde kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Das Parzellierungsübereinkommen ist ein freiwillig abgeschlossenes Rechtsgeschäft." 8. Ermittlungen des BFG 8.1. Akteneinsicht und Abfragen bei FINANZONLINE…

BFG RV/7102360/20151. Abtretung ins öffentliche Gut nach § 12 der NÖ Bauordnung 2. rechtsgeschäftliche Parzellierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2017Teil 1/2

…stellen keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG dar. Zum Erwerb der Liegenschaften wurde kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Das Parzellierungsübereinkommen ist ein freiwillig abgeschlossenes Rechtsgeschäft." 8. Ermittlungen des BFG 8.1. Akteneinsicht und Abfragen bei FINANZONLINE…

BFG RV/1100340/2019Befreiung des § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG ist nur bei behördlichen Maßnahmen anwendbar, nicht aber bei Kaufverträgen im Zusammenhang mit Grundstücksumlegungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2022

…geartet, dass man sich ihr nicht entziehen kann. Eine freiwillig vereinbarte ist keine solche Maßnahme. Bei einem ausdrücklich freiwillig vereinbarten und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Vertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG vor. Bemerkt wird…

BFG RV/7103846/2017Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2019

…ihr auszuweichen (vgl. BFG vom 28.06.2017, RV/7102366/2015, Rechtssatz) Bei einem ausdrücklich freiwillig und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Tauschvertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor. Die Befreiung ist daher zu…

BFG RV/7103849/2017Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2019

…ihr auszuweichen (vgl. BFG vom 28.06.2017, RV/7102366/2015, Rechtssatz) Bei einem ausdrücklich freiwillig und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Tauschvertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor. Die Befreiung ist daher zu…

BFG RV/7103848/2017Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2019

…ihr auszuweichen (vgl. BFG vom 28.06.2017, RV/7102366/2015, Rechtssatz) Bei einem ausdrücklich freiwillig und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Tauschvertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor. Die Befreiung ist daher zu…

BFG RV/7104563/2020Grunderwerbsteuer Realteilungsvertrag - weder Anwendung des § 201 BAO noch des § 240 Abs. 3 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2026Teil 1/2

…nahezu wortident das Vorbringen in ihrem Antrag wiederholte. Der ausführlichen Stellungnahme der belangten Behörde im Vorlagebericht (welcher ebenfalls Vorhaltecharakter zukommt) und in welchem diese nochmals darlegte, dass der gegenständliche Vertrag nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt, sondern ausdrücklich freiwillig geschlossen wurde, trat die Bf…

BFG RM/7100016/2018Glücksspielkontrolle - Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) durch Abkleben der Videokameras, Abbau der Reizgasanlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2019Teil 1/2

…die Organe der Finanzpolizei zwar berechtigt, ihre Überwachungsaufgaben mit unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durchzusetzen. Die Ausübung sei dem Betroffenen aber anzudrohen und haben die Organe deren Ausübung zu beenden, sobald der angestrebte Erfolg entweder erreicht wurde oder sich zeige, dass er auf diesem Wege…

BFG RM/7100016/2018Glücksspielkontrolle - Keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) durch Abkleben der Videokameras, Abbau der Reizgasanlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenMaßnahmenbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2019Teil 2/2

…130 Abs. 1 Z 2 B-VG erkennen Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (idF AuvBZ) wegen Rechtswidrigkeit. Ist im Verfahren wegen AuvBZ gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG eine Beschwerde nicht zurückzuweisen oder abzuweisen, so hat…