…unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein (wie nach § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG) grundstücksgleiches Recht. Auch nach § 51 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 gilt das Baurecht als Grundstück und zählt daher zum Grundvermögen. Nach § 56 Abs. 1…
…UStG 1994 im Sinne des Gemeinschaftsrechtlich zu interpretieren sind, kommt diese Steuerbefreiung wie oben ausgeführt im Beschwerdefall nicht zur Anwendung. Dass ein Jagdrecht auch kein grundstücksgleiches Recht ist, wurde ebenfalls schon weiter oben ausgeführt. Die Verpachtung der Jagdpacht unterliegt daher dem Normalsteuersatz. Schadenersatz? Die Frage…
…Verzicht auf ein Wohnungsrecht grundsätzlich zu Einkünften aus Leistungen führe, da es sich bei dem im Grundbuch eingetragenen Recht um ein höchstpersönliches Recht und kein Wirtschaftsgut handle. Das Wohnungsgebrauchsrecht sei kein grundstücksgleiches Recht im Sinne des § 30 EStG und sei damit nicht von diesen Tatbeständen…
…November 2013 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab: "Gemäß § 56 BewG sind Grundstücke, die mit Baurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten belastet sind, wie bebaute oder unbebaute Grundstücke zu bewerten. Beträgt die Dauer des Baurechtes in dem für die Bewertung maßgebenden Zeitpunkt noch 50…
…Rahmen einer Grundstücksveräußerung erfolgte Verkauf des Wasserrechts mit dem begünstigten Steuersatz nach § 30a EStG 1988 zu besteuern ist. Das Finanzamt X (FA) beurteilt das Wasserrecht nicht als "grundstücksgleiches Recht" iSd zivilrechtlichen Grundstücksbegriffs, sondern ordnet den Verkauf des Wasserrechts den gewerblichen Einkünften des Bf aus dem…
…unterschiedliche Rechtspersonen handelt und die Ablösezahlung in keinem innerlichen Zusammenhang mit der Begründung des Baurechts steht! Es ist an dieser Stelle insbesondere auch die Rechtsprechung zum § 26 Abs. 3 ZI GGG anzuführen und zu beachten, wonach es sich bei einem Pachtrecht um kein grundstücksgleiches Recht…
…Juli 2009), dass die Umsätze aus der Überlassung der Rechte zur Ausübung der Fischerei und der Bewirtschaftung der Fischgewässer umsatzsteuerfrei belassen worden seien. Jagd- und Fischereirechte würden jedoch nicht zu den grundstücksgleichen Rechten zählen, weshalb die Erlöse mit dem Normalsteuersatz zu versteuern seien. Siehe Anhang…
…§ 21 BAO: Für die Beurteilung des Sachverhalts ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt maßgebend. Notwendiges Betriebsvermögen Ein entgeltlich erworbenes Mietrecht (das auch vom Vormieter eingeräumt werden kann) ist ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut, aber kein grundstücksgleiches Recht im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988…
…(siehe auch BFG RV 3100146/2018). Ein Baurecht wird somit gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 grunderwerbsteuerlich als grundstücksgleiches Recht behandelt, wenn es eigenständig übertragbar ist, im Grundbuch eingetragen werden kann und abnutzbar ist. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei der Einräumung eines…
…würden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 19.01.2021 wies die Abgabenbehörde die Beschwerde als unbegründet ab. Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft zählen nicht zum Grund und Boden und seien auch keine grundstücksgleichen Rechte. Zum Einwand der Bindungswirkung der Finanzverwaltung an Bescheide der Agrarbehörde wurde unter Berufung auf…
…Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem öffentlichen Hafenbetrieb dienen." Gemäß § 9 Abs. 1 GrStG ist Schuldner der Grundsteuer: "1. Der Eigentümer oder, wenn der Steuergegenstand ein grundstücksgleiches Recht ist, der Berechtigte. Dies gilt nicht hinsichtlich jenes Miteigentümers, dessen Anteil am Steuergegenstand gemäß § 2a Abs. 2…
…Jänner 2018 entstanden. Gemäß § 9 Abs 1 Z 1 GrStG 1955 ist Schuldner der Grundsteuer der Eigentümer oder, wenn der Steuergegenstand ein grundstücksgleiches Recht ist, der Berechtigte. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung der Steuermesszahl auf den…
…die durch die Leitung betroffen bzw. beeinträchtigt seien. Die Leitungsrechte seien als Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Es handle sich dabei aber nicht um ein grundstücksgleiches Recht. Eine Verletzung des Legalitätsprinzips liege nicht vor, da § 107 EStG und damit auch die entsprechenden Rz in den EStR…
…die rechtliche Beurteilung des gegenständlichen Sachverhaltes ist einzig und allein entscheidend, ob die BF eine von der Einräumung eines Leitungsrechtes unmittelbar betroffene Grundstückseigentümerin oder Grundstücksbewirtschafterin ist und die erhaltene Zahlung somit unter § 107 EStG 1988 subsumiert werden kann. 4. Ablehnung der Anerkennung als grundstücksgleiches Recht…
…Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein (wie nach § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG) grundstücksgleiches Recht. Nach § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 idF BGBl I 2014/36, anzuwenden auf alle ab dem 1.6.2014 (bis 1.1.2016…
…Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein (wie nach § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG) grundstücksgleiches Recht. Nach § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 idF BGBl I 2014/36, anzuwenden auf alle ab dem 1.6.2014 (bis 1.1.2016…
…Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein (wie nach § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG) grundstücksgleiches Recht. Nach § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 idF BGBl I 2014/36, anzuwenden auf alle ab dem 1.6.2014 (bis 1.1.2016…
…Grundstück übertragen werden, weshalb eine Qualifikation als "grundstücksgleiches Recht" iSd Bestimmung des § 30 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 111/2010 ausscheidet (in diesem Sinne auch die Entscheidung des VwGH vom 19.10.2020, Ra 2019/15/0066, zur Rechtslage nach dem 1. StabG 2012…
…werden. Optionsrechte seien als Wirtschaftsgüter selbständig verwertbar und bewertbar (siehe auch VwGH 26.7.2000, 95/14/0161), wobei im Falle einer Veräußerung - nachdem es sich bei einem solchen Recht nicht um ein Grundstück bzw. ein grundstücksgleiches Recht handelt - die "kurze" Spekulationsfrist gem. § 30 Abs…
…als unbewegliche Sache. Das Baurecht steht damit als solches dem Grundstück gleich bzw. ist ein (wie nach § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG) grundstücksgleiches Recht. Auch nach § 51 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 gilt das Baurecht als Grundstück und zählt daher zum Grundvermögen. Nach § 56 Abs…