…fallen unter das "Zugehör" nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes der Zuwachs, die Bestandteile bei zusammengesetzten Sachen und das Zubehör und gehört folglich ein für diese Sachen aufgewendeter Teil des Kaufpreises zur Gegenleistung iSd § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 (vgl auch Hofmann in…
…Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Voraussetzung für die Einbeziehung der Kosten der Sanierung/Errichtung ist, dass die Sanierung/Errichtung des Gebäudes mit dem Erwerb der…
…= Gesamtgegenleistung : x Diese Proportion in Zahlen: 553.602,28 € : 287.943,48 € = 553.089,57 € : x Die anteilige Gegenleistung (x) für das Superädifikat beträgt daher 287.676,81 €. Davon 3,5 % stellt die Höhe der Grunderwerbsteuer dar. 2.6…
…des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt…
…und Finanzierungskonzept im Wege eines Vertragsgeflechtes eingebunden werden (vgl. VwGH 6.11.2002, 99/16/0204). Bei Vorliegen eines derartigen Vertragsgeflechtes sind auch die das Baukonzept betreffenden Verträge in den grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerbsvorgang einzubeziehen (vgl. VwGH 30.4.1994, 92/16/0144). Unter Bedachtnahme auf diese…
…des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt…
…des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt…
…des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt…
…des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers, die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt…
…Besteht zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur Gegenleistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG gehören alle Leistungen…
…Besteht zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur Gegenleistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG gehören alle Leistungen…
…Besteht zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur Gegenleistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG gehören alle Leistungen…
…Besteht zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur Gegenleistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG gehören alle Leistungen…
…Besteht zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur Gegenleistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG gehören alle Leistungen…
…Besteht zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten ein sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur Gegenleistung iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG gehören alle Leistungen…
…Verträgen mit Dritten sachlicher Zusammenhang, so ist maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung das Grundstück in bebautem Zustand. Zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage) gehören in diesen Fällen alle Leistungen des Erwerbers‚ die dieser an den Grundstücksveräußerer und an Dritte gewährt, um das Eigentum an…
…Reihenhaus anzubieten und ließ sich der Bf. durch den gesonderten Abschluss des Kaufvertrages und des Generalunternehmervertrages in ein derartiges Vertragsgeflecht einbinden, dann bezieht sich der gegenständliche grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang entgegen der Auffassung des Bf. nicht auf zwei getrennt zu versteuernde Steuerfälle, sondern auf diesen einheitlichen Erwerbsvorgang…
…Abgabenbehörde aus, dass ein teilentgeltlicher Vorgang vorliege, da die Gegenleistung (Heimfallspreis iHv EUR 6.678.757,40) lediglich einen Teil des Grundstückswertes (EUR 13.487.623,43) abdecke. Gegen diesen Bescheid erhob die ***A-KG*** am 30. Dezember 2019 Beschwerde und führte aus, dass mangels…
…von 55.000 Euro, entsprechend den ideellen Miteigentumsanteilen der beschwerdeführenden Partei, wurde die Hälfte der Baukosten auf Basis des Bauwerkvertrages vom ttmm 2019 für ein noch zu errichtendes Gebäude in Höhe von 145.000 Euro als Gegenleistung iSd § 5 GrEStG 1987 angesetzt. Insgesamt wurde somit…
…von 55.000 Euro, entsprechend den ideellen Miteigentumsanteilen der beschwerdeführenden Partei, wurde die Hälfte der Baukosten auf Basis eines Bauwerkvertrages vom ttmm 2019 für ein noch zu errichtendes Gebäude in Höhe von 145.000 Euro als Gegenleistung iSd § 5 GrEStG 1987 angesetzt. Insgesamt wurde somit…