…Euro fest. Als Begründung gab das Finanzamt an: „Da eine Bereicherungsabsicht oder das „Inkaufnehmen“ einer Bereicherung auf Grund des Sachverhaltes nicht vorliegt, sehr wohl aber ein inländisches Grundstück übertragen wird, liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor, bei dem eine Gegenleistung nicht vorhanden bzw. feststellbar ist. Bemessungsgrundlage…
…an die Käuferin (die Bf) kommt es zur Anteilsvereinigung. Da im Vermögen der x auch Liegenschaftsvermögen enthalten ist, liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor. Im Schreiben vom xxx führt der Notar aus, dass eine elektronische Abgabenerklärung via FinanzOnline nicht möglich sei, da keine taugliche Eingabemaske bestehe…
…sei nicht nötig gewesen. Die Grundstücksnutzungsvereinbarung sei damals mündlich geschlossen worden. Die Errichtung des Superädifikats sei kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang, da der Bf als Grundstücksnutzungsberechtigter Bauherr des zu errichtenden Wohnhauses gewesen sei. Der Bf habe die Anschaffungskosten für das Haus selbst getragen. 4. Mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…Liegenschaft. Aufgrund dieser Nachstiftung kam es zu einer Anteilsvereinigung aller Anteile. Es liegt somit ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang gem § 1 Abs 3 Z 2 GrEStG 1987 vor. Gem § 4 GrEStG 1987 ist die Steuer bei Vorgängen gem § 1 Abs 3 GrEStG 1987 immer vom Grundstückswert zu…
…Vorgänge stattgefunden haben (wegen der Finanzierung), dann kann kein Anwendungsbereich für § 17 GrEStG vorliegen. Wenn kein Rechtsgeschäft geschlossen wurde, kann ich es auch nicht aufheben. Das Finanzamt ist allerdings der Ansicht, dass Erwerbsvorgänge stattgefunden haben, Kaufvertrag und Baurechtsvertrag. Auch eine Sicherungsübereignung ist ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang…
…BFG 14.05.2019, RV/7102439/2019). Vorliegend ist ein Kaufvertrag/Bauträgervertrag, der den Anspruch auf ein inländisches Grundstück begründet, es ist somit ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd § 1 Abs 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) gegeben. Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert…
…BFG 14.05.2019, RV/7102439/2019). Vorliegend ist ein Kaufvertrag/Bauträgervertrag, der den Anspruch auf ein inländisches Grundstück begründet, es ist somit ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd § 1 Abs 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) gegeben. Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert…
…voraussetzt. Aber gerade das ist im beschwerdegegenständlichen Fall nicht gegeben. Wie bereits in der Bescheidbegründung und in der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt, liegen zwei Rechtsvorgänge vor: zum einen ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang, zum anderen die entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit. Das vereinbarte Wohnungsrecht ist - soweit dafür ein Entgelt vereinbart…
…Rechtliche Beurteilung 2.1 Zu Spruchpunkt I. (Beschwerdeabweisung) Gegenständlich liegt ein Kaufvertrag vor, der den Anspruch auf ein inländisches Grundstück begründet, es ist somit ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang iSd § 1 Abs 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) gegeben. Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG ist die Steuer vom…
…Vorgänge stattgefunden haben (wegen der Finanzierung), dann kann kein Anwendungsbereich für § 17 GrEStG vorliegen. Wenn kein Rechtsgeschäft geschlossen wurde, kann ich es auch nicht aufheben. Das Finanzamt ist allerdings der Ansicht, dass Erwerbsvorgänge stattgefunden haben, Kaufvertrag und Baurechtsvertrag. Auch eine Sicherungsübereignung ist ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang…
…entspricht. ..............................................." Dieser Wohnungseigentumsvertrag wurde mittels elektronischer Abgabenerklärung zu ERFNR. XY/2015 eingebracht. Die Abgabenbehörde vertrat die Auffassung, es handle sich um einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang. Bemessungsgrundlage sei der gemeine Wert der abgetretenen Anteile. Aus den im Wohnungseigentumsvertrag dokumentierten Verkäufen wurde ein (abgerundeter) Durchschnittswert in Höhe von…
…Grundeigentümer erlangt jedoch das Baurecht bei Erlöschen desselben nicht zurück. Aus seiner Sicht handelt es sich daher (in einer logischen Sekunde) um ein Gebäude auf fremdem Boden. UE ist daher dieser Vorgang grunderwerbsteuerbar. Als Bemessungsgrundlage ist die in § 9 BauRG genannte (oder eine hievon abweichende…
…Notar NOTAR dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (kurz FA) an, dass zwischen der GESELLSCHAFT und dem Bf. am 3. März 2010 ein grunderwerbsteuerbarer Rechtsvorgang, für den am 15. Dezember 2011 die Steuerschuld entstanden sei, verwirklicht worden sei. Bei den Daten zur Bemessungsgrundlage wurde…
…worden. Dadurch sei eine Verkürzung an Grunderwerbsteuer iHv € 1.260,00 eingetreten. Dieser Umstand sei durch die Feststellungen der Abgabenbehörde und dem daraus resultierenden rechtskräftigen Abgabenbescheid nachgewiesen. Hinsichtlich der objektiven Tatseite sei auszuführen, ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand sei gem. § 1 Abs.1 GrEStG dann verwirklicht…
…nach §15 Abs 3 GebG auch dann zu, wenn anlässlich der Ehescheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung über die Aufteilung von Liegenschaftsvermögen für den Fall der Ehescheidung abgeschlossen wird. Denn "obwohl noch kein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand verwirklicht wurde, fällt der Vorgang grundsätzlich unter das GrEStG, sodass die Befreiung nach …
…Rechtsgeschäft iSd § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 betrachtet werden. Der grunderwerbsteuerbare Erwerb wird diesfalls bereits mit der Erbantrittserklärung auf Grund des Testamentes getätigt und wird mit der Abgabe der Erbantrittserklärung somit ein grunderwerbsteuerpflichtiger Tatbestand verwirklicht (vgl VfGH 24.9.2003, B706/00; vgl…
…gegenständliche Liegenschaftsübertragung iSd Art 34 BudgetbegleitG unmittelbar durch die Übertragung der Aufgabe zur Entwicklung und Verwertung des in der Präambel näher bezeichneten Kaufgegenstandes veranlasst ist, sodass dieser Vorgang von der Grunderwerbsteuer, von Stempel- und Rechtsgebühren sowie Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit ist." Mit Anteilsabtretungsvertag vom 18…
…Ein grunderwerbsteuerbarer Rechtsvorgang ist nur dann befreit, wenn ein direkter Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung besteht. Die Entscheidung über die Verwirklichung eines verkehrsteuerbaren Vorganges muss gemeinsam mit der Entscheidung über die Übertragung der Aufgabe in einem einheitlichen Willensakt festgelegt werden. In der Sitzung des Gemeinderates vom…
…VwGH 19.01.1994, 93/16/0126 und VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563. Der Übergang der Liegenschaft stelle somit einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang dar, für den nach gängiger Rechtsprechung VwGH 29.01.2009, 2008/16/0126 die Steuer von der Gegenleistung zu berechnen sei…
…mehr muss auch für den Bereich der Grunderwerbsteuer gelten, dass sich die Amtshandlung auf konkrete grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge beziehen muss. Die Festlegung auf grunderwerbsteuerbare Vorgänge ab 1. Jänner 1987 lässt in keiner Weise den Rückschluss auf einen konkreten grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang zu (vgl. UFS 02.05.2005…