…einzubeziehen, deren Bezüge für sich allein noch zu keinem Steuerabzug geführt haben (vgl. Jakom/Peyerl, EStG 2019, § 41 Rz 10). Für das Bundesfinanzgericht hat die Bf. zweifelsohne im beschwerdeanhängigen Jahr von zwei Arbeitgebern gleichzeitig (und nicht hintereinander) lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen. Damit wurde der Tatbestand des …
…hierbei auch um lohnsteuerpflichtige Einkünfte handelt, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Berufungswerber hat somit im Jahr 2012 zumindest zeitweise zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte wird durch die…
…hierbei auch um lohnsteuerpflichtige Einkünfte handelt, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Bf hat somit im Jahr 2008 zumindest zeitweise zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte wird durch die…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013…
…unbillig, da de facto die (negativen) Auswirkungen der Pflichtverletzung des Arbeitgebers auf ihn überbunden werden. Das Gericht gelangt deshalb zu dem Schluss, dass im Falle einer zwingenden gemeinsamen Versteuerung der Tatbestand des "gleichzeitigen Zufließens zweier oder mehrerer lohnsteuerpflichtiger Pensionsbezüge" iSd § 41 Abs. 1 Z. 2…
…übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. […] Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erster Satz EStG 1988 werden die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, auf…
…gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Bezüge von der BUAK erhalten hat, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs 1 Z 2 EStG erfüllt. Der Bf hat unstrittig im Jahr 2019 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, welche beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden. Der gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte…
…sieben Tagen im Kalendermonat zurück. Zu dieser Sachverhaltsfeststellung gelangt das Bundesfinanzgericht aufgrund folgender Beweiswürdigung: Der nahezu im gesamten Streitzeitraum gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte ergibt sich aus den für den Beschwerdeführer übermittelten aktenkundigen Lohnzetteln. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Beschwerdeführers ist durch die sich in…
…Jahren gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hat (siehe oben in der Darstellung des Sachverhaltes). Da nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 im gegenständlichen Fall ein Pflichtveranlagungstatbestand (zumindest zeitweise zeitliche Überschneidung zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte…
…nach § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988, aufgrund gleichzeitigen Bezuges zweier oder mehrerer lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, ist nicht mehr einzugehen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere…
…lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Lösung der hier strittigen Rechtsfrage, ob beim gleichzeitigen Bezug einer Urlaubsersatzleistung aus einem vormaligen Dienstverhältnis und Einkünften aus einem anderen Dienstverhältnis der Tatbestand des § 41 Abs…
… BFG 18.11.2016, RV/7103950/2016). Im gegenständlichen Fall bezog der Bf, wie sich unstrittig aus der Aktenlage ergibt, im Zeitraum 01.09. bis 19.09.2012 gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte von zwei verschiedenen Arbeitgebern. Es war daher, wie auch in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung…
…bei Vorhandensein zumindest zeitweise gleichzeitig zweier Dienstgeber im Inland als nicht nachvollziehbar und unglaubwürdig zu qualifizieren ist.Als Schuldeingeständnis ist nach der Rechtsansicht des Finanzamtes Ihr Vorbringen dahingehend zu werten, Sie wären „der festen Überzeugung“ gewesen, dass im Zusammenhang mit den ausländischen Einkünften „genauso wie…
…Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 hat bei gleichzeitigem Bezug von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine Veranlagung stattzufinden, was Aufgabe der Abgabenbehörde ist. Dass eine Veranlagung stattzufinden hat, kann die Abgabenbehörde aus dem Vorliegen zweier Lohnzettel auch ohne Mitwirken des Steuerpflichtigen erkennen. Hinzu kommt…
…zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert würden, bezogen worden seien. Nach § 47 Abs 1 EStG sei Arbeitgeber, wer Arbeitslohn iSd § 25 EStG auszahle. Somit sei auch die BAUK Arbeitgeber iSd lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen. Die von der BAUK ausbezahlten Bezüge seien…
…Richters -siehe Berechnungsmethode in der Beschwerdevorentscheidung v. 24.05.2022). Innerstaatliche Rechtslage Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften § 41 EStG 1988 (1) Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1….. 2…… 3. im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Für die Beschwerdeführerin (Bf) erfolgte zunächst eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer, weil im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen wurden. Aufgrund einer…
…eingereicht. Für das Jahr 2008 wurde keine Erklärung abgegeben. Da in den Kalenderjahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorlagen, erfolgte eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988. Die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (L1…
…das Insolvenz-Entgelt, das durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt wird. Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige nach § 41 Abs 1 Z 3 EStG 1988 unter anderem dann zwingend zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs 6 leg. cit …