… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 - zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug zweier oder mehrere lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden - nicht gegeben ist, da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013…
…um Einkünfte handelt, von denen grundsätzlich ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen ist. Nicht entscheidend ist, ob im Einzelfall tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wurde (vgl. Jakom/Peyerl, EStG 2019, § 41 Rz 3). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt…
… 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut Lohnzettel war der Bf…
…Gemäß § 41 Abs. 1 Z. 2 EStG liege ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert werden, bezogen worden wären. Da sich die Zeiträume der Lohnzettel der Fa. Fa GmbH (02.06. bis 21…
…es nachträglich eine oder mehrere der folgenden Änderungen gegeben hat: Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt Eine Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurde berichtigt oder neu übermittelt. Die nähere Begründung finden Sie im neuen Einkommensteuerbescheid." Die gleichzeitig erlassenen neuen Sachbescheide enthielten…
…1988 ist durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt erhalten hat. Zweck dieses Pflichtveranlagungstatbestandes ist, dass die gemeinsame Erfassung aller Bezüge im Rahmen der Veranlagung unter Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge erfolgt (UFS 10.6.2009, RV/1907…
…oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften ist schon erfüllt, wenn ein gleichzeitiger Bezug auch nur über einen kurzen Zeitraum – hiefür genügt schon ein Tag – gegeben ist (siehe UFS 16.10.2009, RV/3398-W/09; BFG 18.11.2016, RV/7103950/2016). Im gegenständlichen Fall bezog der…
…Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Aktenkundig ist, dass der…
…übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. […] Gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 erster Satz EStG 1988 werden die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen, auf…
…das Vorliegen von (dem Grunde nach) steuerpflichtigen Einkünfte ab, indem der zumindest zeitweise gleichzeitige Bezug von zwei oder mehreren LOHNSTEUERPFLICHTIGEN Einkünften als Voraussetzung normiert wird. Bereits der eindeutige Gesetzeswortlaut erhellt somit, dass steuerfreie Bezüge, die gleichzeitig mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften bezogen werden - ebenso wie nach der…
…geführt haben. Im Falle mehrerer Dienstverhältnisse hat jeder Arbeitgeber so vorzugehen, als ob nur dieses Arbeitsverhältnis vorläge (Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar III C, Tz. 2 zu § 66). Fest steht im gegenständlichen Fall, dass die beschwerdeführende Partei in den streitgegenständlichen Jahren gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte…
…Einkünfte bezogen, so erfolgt eine Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 vorliegen. § 41 Abs. 1 EStG 1988 lautet: "Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. … 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere…
…Bezugszeitraumes von Bildungsteilzeitgeld erzielten nichtselbständigen Einkünfte nicht zu erfolgen habe. 2. Hierzu ist Folgendes auszuführen: Dem Bf ist grundsätzlich zuzugestehen, dass in vereinzelten Entscheidungen von UFS und BFG eine Umrechnung in Fällen, in denen während des Bezuges steuerfreier Einnahmen niedrigere lohnsteuerpflichtige Bezüge zugeflossen waren…
…Einkünfte enthalten, so ist gemäß § 41 EStG 1988 der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag € 730 übersteigt, im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, im Kalenderjahr Bezüge…
…sieben Tagen im Kalendermonat zurück. Zu dieser Sachverhaltsfeststellung gelangt das Bundesfinanzgericht aufgrund folgender Beweiswürdigung: Der nahezu im gesamten Streitzeitraum gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte ergibt sich aus den für den Beschwerdeführer übermittelten aktenkundigen Lohnzetteln. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Beschwerdeführers ist durch die sich in…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Für die Beschwerdeführerin (Bf) erfolgte zunächst eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer, weil im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen wurden. Aufgrund einer…
…EStG 1988 anzuerkennen sind. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Die Veranlagung hat in diesem Fall von Amts wegen…
…lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt, 2. im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. 3. im Kalenderjahr Bezüge…
…unbillig, da de facto die (negativen) Auswirkungen der Pflichtverletzung des Arbeitgebers auf ihn überbunden werden. Das Gericht gelangt deshalb zu dem Schluss, dass im Falle einer zwingenden gemeinsamen Versteuerung der Tatbestand des "gleichzeitigen Zufließens zweier oder mehrerer lohnsteuerpflichtiger Pensionsbezüge" iSd § 41 Abs. 1 Z. 2…
…den Sachbescheiden fand, enthielten diese auch keine weiteren Begründungsausführungen bezüglich der Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Begründung bezog sich jeweils nur auf die Ermittlung des Steuersatzes wegen zeitweiligen Bezuges von Arbeitslosengeld bzw. gleichzeitigen Bezuges lohnsteuerpflichtiger Einkünfte von mehreren bezugauszahlenden Stellen. Es ergaben sich…