…2013, Zl. 2009/13/0031) keine Bedenken hat, bezieht sich diese Bestimmung bei sogenannten "Passivleistungen" auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, nicht jedoch auf die Personalüberlassung im Konzern, bei der– wie oben dargestellt – der Gehalt des BF von der österreichischen Gesellschaft bezahlt wurde…
…0011, die Sondervorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland im Sinne des bestehenden Einvernehmens zwischen Deutschland und Österreich eng auszulegen und nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung zu beziehen ist (vgl. dazu - aus deutscher Sicht - das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Juli 2013…
…BF eine Beschwerde gegen den angeführten Bescheid vom 17.12.2021 bei der belangten Behörde eingebracht. Im Rahmen der Beschwerde hat der BF eine Optionserklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht abgegeben und Unterlagen betreffend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung durch die ungarische Fa. B (Überlasserin) an die österreichische Fa…
…Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland nichts. Denn Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland findet nur auf „gewerbliche“ Arbeitskräfteüberlassung Anwendung, nicht jedoch auf jene im Konzern (vgl. Waser in Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), DBA-Kommentar2 (2019) Art 15 Rn 133; VwGH 22.02.2017, Ra…
…13/0011), wonach die Sondervorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA-Österreich/Deutschland eng auszulegen und nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung zu beziehen ist (vgl. dazu Seite 4 von 7 – aus deutscher Sicht – das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Juli 2013, 5 K…
…erwähnten Erkenntnisses vom 22. Mai 2013 die Sondervorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland 2002 eng auszulegen und nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung zu beziehen (vgl. dazu - aus deutscher Sicht - das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Juli 2013, 5 K 4110/10…
…dass die Sondervorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland eng auszulegen und nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung zu beziehen ist. Der Bf hat nachgewiesen, dass sein in Österreich ansässiger Arbeitgeber den Teil des Arbeitslohnes, der rechnerisch auf seine Arbeitszeit in Deutschland und China entfiel…
…1 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) vorgelegt, die ein weiteres Indiz für eine tatsächliche Arbeitskräfteüberlassung liefern. Das Gericht geht daher zu Recht davon aus, dass es sich um eine gewerbliche grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung handelt. Auch seitens des Finanzamts wurde die Tätigkeit der Bf. immer als "grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung" angesehen und…
…1 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) vorgelegt, die ein weiteres Indiz für eine tatsächliche Arbeitskräfteüberlassung liefern. Das Gericht geht daher zu Recht davon aus, dass es sich um eine gewerbliche grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung handelt. Auch seitens des Finanzamts wurde die Tätigkeit der Bf. immer als "grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung" angesehen und…
…Gewerbe "Dienstleistungen für LKW-Fahrten" in Österreich nicht gibt. Der Bf. hat seine gewerbliche Tätigkeit nicht bei seinem zuständigen Finanzamt in Österreich gemeldet und deshalb gab es in Österreich für diesen Zeitraum keine steuerliche Erfassung. Sein Hauptauftraggeber war die Fa. ***3*** GmbH. In den Zeiträumen…
…der Beschwerdeführerin (Bf), einer GmbH, sind die Vermietung von Räumlichkeiten, Liegenschaften, Kraftfahrzeugen und Maschinen, ferner die Arbeitskräfteüberlassung (am 16.4.2010 ausgefüllter Fragebogen Verf 15; mit Fotos versehene Werbebotschaft der Bf mit u.a. den Schlagworten „Gästehaus, Autovermietung, Personal“= Dauerbelege). Gesellschafter der Bf während…
…Arbeitnehmer an die ***Gesellschaft [neu]*** (vormals: ***Gesellschaft [alt]***) überlässt, eine Tätigkeit i.S.d. § 1 GewO (Arbeitskräfteüberlassung) ausübt. Daher sei die Beschwerdeführerin gem. § 2 WKG (Pflicht-) Mitglied der Wirtschaftskammer und als solches zur Zahlung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag verpflichtet. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom…
…an die ***Gesellschaft [alt]*** (sowie an weitere ausgegliederte Betriebe der vormals gemeindeeigenen Wiener Stadtwerke) überlässt, eine Tätigkeit i.S.d. § 1 GewO (Arbeitskräfteüberlassung) ausübt. Daher sei die Beschwerdeführerin gem. § 2 WKG (Pflicht-) Mitglied der Wirtschaftskammer und als solches zur Zahlung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag verpflichtet…
…GmbH (nunmehrige Erstbeschwerdeführerin) für den Zeitraum der Jahre 1997 bis 2000 sowie 2002 bis 2004. Die E GmbH, die im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung tätig sei, habe in den angeführten Jahren zu wenig Kommunalsteuer an die Mitbeteiligte entrichtet und dies mit der Abfuhr von Kommunalsteuer an…
…Beschwerdeführerin für Abzugsteuer) handelte. I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist eine gewerbliche Tischlerei und beschäftigt sich mit der Erzeugung von Fenstern und Türen sowie mit dem Handel von Zubehör. Im Zuge einer im Jahre 2018 durchgeführten Außenprüfung wurde festgestellt, dass von dem polnischen Unternehmen regelmäßig Montagetätigkeiten…
…Z. 5 EStG wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch Steuerabzug erhoben. Da es sich im Falle der durch Bf. übernommenen Arbeitskräfte um kurzfristige und gewerbliche Personalgestellung handelte, wären diese Leistungen als inbound Passivleistungen einzustufen gewesen…
…Arbeitgebers oder des Beschäftigers im Sinne des § 3 Abs. 3 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. d) Die Tätigkeit des entsendeten Arbeitnehmers im Ausland ist - ungeachtet ihrer vorübergehenden Ausübung - ihrer Natur nach nicht auf Dauer angelegt. Dies ist insbesondere bei Tätigkeiten der Fall, die mit der Erbringung einer Leistung gegenüber…
…überlassen worden seien, handle und dass die Bf mit dieser Arbeitskräfteüberlassung einen der Gewerbeordnung unterliegenden (und damit auch: einen die Kammermitgliedschaft nach sich ziehenden) Betrieb gewerblicher Art bilde. In ihrer dagegen eingebrachten Beschwerde vom 18.12.2019 hat die Bf in Abrede gestellt, dass die…
…überlassen worden seien, handle und dass die Bf mit dieser Arbeitskräfteüberlassung einen der Gewerbeordnung unterliegenden (und damit auch: einen die Kammermitgliedschaft nach sich ziehenden) Betrieb gewerblicher Art bilde. In ihrer dagegen eingebrachten Beschwerde vom 07.08.2019 hat die Bf in Abrede gestellt, dass die…
…April 2023 bei der ***1***-GmbH beschäftigt gewesen. Aus dem mit dem Bf. abgeschlossenen Dienstvertrag ergäben sich für diesen folgende Tätigkeitsbereiche: Auf- und Ausbau des Personaldienstleistungsangebots, schwerpunktmäßig im Bereich gewerbliche Arbeitskräfte; Auf- und Ausbau des Vertriebsnetzes in den definierten Branchen und Regionen, gemäß Bereichsplanung; Kundenakquisition…