…3 DBA Deutschland größtmögliche Wirkung zu verschaffen, bezieht sich Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, nicht hingegen auf konzerninterne Personalüberlassungen, hinsichtlich derer die durch das VwGH-Erkenntnis geschaffene neue Rechtslage gilt (vgl. den Erlass des BMF vom 12…
…2013, Zl. 2009/13/0031) keine Bedenken hat, bezieht sich diese Bestimmung bei sogenannten "Passivleistungen" auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, nicht jedoch auf die Personalüberlassung im Konzern, bei der– wie oben dargestellt – der Gehalt des BF von der österreichischen Gesellschaft bezahlt wurde…
…ob grenzüberschreitend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung iSd Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland oder eine Konzernüberlassung iSd Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland vorliegt, zunächst zu beachten, ob die deutsche Konzerngesellschaft lediglich formell zwischengeschaltet wurde oder tatsächlich entsprechend dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zwei Arbeitskräfteüberlassungen (eine innerhalb…
Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…
…Verhältnis zu Deutschland gemäß Abs. 5 dieses Erlasses nur auf Fälle konzerninterner Personalgestellung und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anzuwenden. Die Beurteilung des konkreten Sachverhalts kann jedoch nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens erfolgen, da dies weitere Sachverhaltsermittlungen…
…von Arbeitskräfteüberlassungen die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon abhängt, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch hier größtmögliche Wirkung zu verschaffen, wird ab sofort der deutschen Auffassung gefolgt, dass sich diese Sondervorschrift nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung…
…0011, die Sondervorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland im Sinne des bestehenden Einvernehmens zwischen Deutschland und Österreich eng auszulegen und nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung zu beziehen ist (vgl. dazu - aus deutscher Sicht - das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Juli 2013…
…BF eine Beschwerde gegen den angeführten Bescheid vom 17.12.2021 bei der belangten Behörde eingebracht. Im Rahmen der Beschwerde hat der BF eine Optionserklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht abgegeben und Unterlagen betreffend eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung durch die ungarische Fa. B (Überlasserin) an die österreichische Fa…
…Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland nichts. Denn Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland findet nur auf „gewerbliche“ Arbeitskräfteüberlassung Anwendung, nicht jedoch auf jene im Konzern (vgl. Waser in Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), DBA-Kommentar2 (2019) Art 15 Rn 133; VwGH 22.02.2017, Ra…
…13/0011), wonach die Sondervorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA-Österreich/Deutschland eng auszulegen und nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung zu beziehen ist (vgl. dazu Seite 4 von 7 – aus deutscher Sicht – das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Juli 2013, 5 K…
…erwähnten Erkenntnisses vom 22. Mai 2013 die Sondervorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland 2002 eng auszulegen und nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung zu beziehen (vgl. dazu - aus deutscher Sicht - das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 26. Juli 2013, 5 K 4110/10…
…dass die Sondervorschrift des Art. 15 Abs. 3 DBA-Deutschland eng auszulegen und nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung zu beziehen ist. Der Bf hat nachgewiesen, dass sein in Österreich ansässiger Arbeitgeber den Teil des Arbeitslohnes, der rechnerisch auf seine Arbeitszeit in Deutschland und China entfiel…
…1 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) vorgelegt, die ein weiteres Indiz für eine tatsächliche Arbeitskräfteüberlassung liefern. Das Gericht geht daher zu Recht davon aus, dass es sich um eine gewerbliche grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung handelt. Auch seitens des Finanzamts wurde die Tätigkeit der Bf. immer als "grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung" angesehen und…
…1 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) vorgelegt, die ein weiteres Indiz für eine tatsächliche Arbeitskräfteüberlassung liefern. Das Gericht geht daher zu Recht davon aus, dass es sich um eine gewerbliche grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung handelt. Auch seitens des Finanzamts wurde die Tätigkeit der Bf. immer als "grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung" angesehen und…
…Es ist somit klar, dass die Bw. keine gewerbliche Personenbeförderung betreibt. Der Hauptzweck der Tätigkeit der Bw. liegt unstrittig in der Arbeitskräfteüberlassung. Im Übrigen geht auch aus den vorgelegten Ausgangsfakturen hervor, dass die Beförderungsleistung nicht einmal als selbständige Nebenleistung berechnet wurde, sondern lediglich ein "Fahrgeld…
…Gewerbe "Dienstleistungen für LKW-Fahrten" in Österreich nicht gibt. Der Bf. hat seine gewerbliche Tätigkeit nicht bei seinem zuständigen Finanzamt in Österreich gemeldet und deshalb gab es in Österreich für diesen Zeitraum keine steuerliche Erfassung. Sein Hauptauftraggeber war die Fa. ***3*** GmbH. In den Zeiträumen…
…der Beschwerdeführerin (Bf), einer GmbH, sind die Vermietung von Räumlichkeiten, Liegenschaften, Kraftfahrzeugen und Maschinen, ferner die Arbeitskräfteüberlassung (am 16.4.2010 ausgefüllter Fragebogen Verf 15; mit Fotos versehene Werbebotschaft der Bf mit u.a. den Schlagworten „Gästehaus, Autovermietung, Personal“= Dauerbelege). Gesellschafter der Bf während…
…Arbeitgebereigenschaft ist zu prüfen, ob der Gesteller nur "Passivleistungen" erbringt ("echte" Arbeitskräfteüberlassung). Zudem ist im Verhältnis zu Deutschland zu beachten, ob es sich um eine gewerbliche oder eine konzerninterne Arbeitskräftegestellung handelt (siehe im Detail den Arbeitskräftegestellungserlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362…
…EStG 1988). Rz 7997: Der Begriff "selbständige Tätigkeit" umfasst nicht nur Tätigkeiten im Rahmen der Erzielung von Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988), sondern auch gewerbliche Tätigkeiten (§ 23 EStG 1988). Die Begriffe "selbständige Tätigkeit" und "selbständige Arbeit" sind insofern nicht deckungsgleich. Rz 7998: Gemäß …
…gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen ist dies nicht erforderlich; ausreichend ist die Beratung, Gestellung oder Tätigkeit im Inland. Rz 7922: Abkommensrechtlich ist für die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich idR eine Betriebsstätte erforderlich (Art. 7 OECD-Musterabkommen). Bei Einkünften als gewerblicher…