…2017 frist- und formgerecht den Rechtsbehelf der Beschwerde. Begründend wurde vorgebracht, dass die Beschwerdeführerin nach der Definition der BAO zu keinem Zeitpunkt ihren normalen oder gewöhnlichen Wohnsitz in ***1*** gehabt habe. Hier habe sie zwar wegen Problemen mit ihrem Ehegatten in der Absicht sich und…
…1 Buchst. a) UZK entstanden, weil sich der gewöhnliche Wohnsitz des Beschwerdeführers im Zollgebiet der Union befinde, die Voraussetzungen für eine Willensäußerung im Sinne des Art. 141 UZK-DA deshalb nicht vorgelegen hätten und die Zollanmeldung daher als nicht abgegeben gelte. Dagegen erhob der Beschwerdeführer…
…daher auf Begründungsmangels rechtswidrig.“ Überdies habe der Bf. die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit erfüllt. Zu jenem Zeitpunkt als er seinen gewöhnlichen Wohnsitz nach Österreich verlegt, gehörte ihm das Übersiedlungsgut und es wurde auch länger als 6 Monate von ihm in der Schweiz genutzt. Der Bf…
…die Tochter zur Schule gebracht habe. Es liege lediglich eine Nutzungsberechtigung der Leasingbank für den Beschwerdeführer und seine Ehefrau vor. Der gewöhnliche Wohnsitz des Beschwerdeführers habe zum tatbestandsrelevanten Zeitpunkt in Wien und demnach im Zollgebiet der Europäischen Union gelegen. Der Beschwerdeführer lebe mit seiner Ehefrau…
…Bezug von Gehalt-, Urlaubsabfindung-, Krankengeldbezug-, Arbeitslosengeldbezug uä. Die Zollbehörde stellte fest, dass der Bf seinen gewöhnlichen Wohnsitz zweifelsfrei in Österreich habe. Unter Hinweis auf Art. 558 ff ZK-DVO, Art. 202, 215 Abs 1 und Abs 4 ZK sei die Abgabenschuld (Zoll- und EUSt) in…
…sei nicht verboten, eine weiteren Meldesitz zu haben. Sein gewöhnlicher Wohnsitz liege außerhalb der Europäischen Union ausschließlich in Serbien. Er habe die stärksten persönlichen und beruflichen Beziehung nur und ausschließlich in Serbien. Die Bemessungsgrundlagen seien vom Zollamt Wien völlig falsch geschätzt worden. Der Standort des…
…mit der Begründung abgewiesen, dass für eine natürliche Person, die im Drittland ein Einzelunternehmen führe, mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft die Begünstigung des Art. 561 Abs. 2 ZK-DVO nach den hier maßgebenden zollrechtlichen Bestimmungen nicht in Betracht komme. Der Bf könne sich…
…war bei der C nicht angestellt und bekam von dieser auch kein Gehalt. Der Bf. ist Staatsbürger von Bosnien und hatte im tatbestandsrelevanten Zeitpunkt (8. Jänner 2012) seinen gewöhnlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Adresse1 . Er war bei der Firma B angestellt. Seine Kinder wohnten bei ihm…
…Wohnsitz hat, im Fall einer juristischen Person oder Personenvereinigung jene Person, die in der Gemeinschaft ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder eine dauernde Niederlassung hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz) bedeutet im Zollrecht "normaler Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Wohnsitz" jener Wohnsitz…
…Schweiz zum Verkehr zugelassenen PKW im September 2017 erstmalig vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht. Begründend führte das Zollamt aus, der Bf. habe seinen gewöhnlicher Wohnsitz in S. (Polen), da dort seine Gattin in der gemeinsamen Eigentumswohnung (2 Zimmer mit 59 m2) lebe und er regelmäßig …
…Der normale bzw. gewöhnliche Wohnsitz des Beschwerdeführers liege spätestens seit der Eheschließung im Zollgebiet der Gemeinschaft. Dagegen wurde mit Eingabe vom 22. Oktober 2014 der Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht gestellt und der bereits in der Beschwerde gestellte Antrag auf Durchführung…
…arbeite und in der Schweiz seinen Lebensmittelpunkt aufgrund der überwiegenden Dauer seines Verbleibs habe. Es könne sich nicht mit den europäischen Regelungen decken, wenn beim gewöhnlichen Wohnsitz lediglich auf die persönlichen Bindungen abgestellt werde. Unrichtig sei die Angabe des Beschwerdeführers vom 27. Jänner 2017 gewesen…
…Bf. mit dem verfahrensgegenständlichen, auf die B. Anstalt in Ort./Liechtenstein zum Verkehr zugelassenen PKW angehalten. Dabei wurde festgestellt, dass sein einziger und somit normaler bzw. gewöhnlicher Wohnsitz im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 8 ZollR-DG in AdrA, ist. Er ist Gründer, alleiniger…
…114 Abs. 2 UZK weiters Verzugszinsen zu entrichten. Das Zollamt geht in diesem Bescheid davon aus, der Bf. habe seinen gewöhnlichen Wohnsitz am 01.12.2022 von der Ukraine nach Österreich verlegt. Am 08.05.2024 habe er den verfahrensgegenständlichen PKW, Baujahr 2024, in der…
…Die letztere Voraussetzung entfällt, wenn sich die Person im Zollgebiet der Union zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer aufhält. Der Universitäts- und Schulbesuch hat keine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes zur Folge" § 87. (1) ZollR-DG lautet: Für die Feststellung der Einfuhrabgabenfreiheit bedarf es eines…
…Rechtliche Beurteilung Rechtsgrundlagen § 2 Abs 1 FLAG 1967 lautet: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Am 30. Mai 2024 reiste die Bf., deren gewöhnlicher Wohnsitz unstrittig in Österreich gelegen ist, aus Peking kommend am Flughafen Wien in das Zollgebiet der Union ein. Kurz nachdem sie den sogenannten Grünkanal verlassen hatte, nahmen Organe des Zollamtes Wien…
…Voraussetzung entfällt, wenn sich die Person im Zollgebiet der Union zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer aufhält. Der Universitäts- und Schulbesuch hat keine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes zur Folge. Der Abgabenschuldner gab bereits in der am 22.05.2018 aufgenommenen Sachverhaltsdarstellung, als Erstaussage, gegenüber…
…ausgelegt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH sei der bei einer Gesamtwürdigung aller erheblichen Tatsachen ermittelte Ort des gewöhnlichen Wohnsitzes einer Person der Ort an dem sich der ständige Mittelpunkt ihrer Interessen befinde. Aufgrund der Angaben des Beschwerdeführers könne zweifelslos davon ausgegangen werden, dass sich…
…amtlich zugelassene oben genannte Kraftfahrzeug durch den Bf. der seit 6. August 1992 aufrecht in Österreich gemeldet ist und sein gewöhnlicher Wohnsitz sich in Österreich befindet vorsätzlich vorschriftswidrig im Sinne des Art. 212 Abs. 3 delegierte Verordnung (EU)20152446 (ZK-DA) in das Zollgebiet der…