…Studienabschluss bzw. bis zum 25. Lebensjahr seiner Tochter anstrebt), so verkennt er, dass unter "gesetzlicher Studiendauer" nur die mögliche Mindeststudiendauer verstanden werden kann, bei der Toleranz- und Verlängerungssemester nicht berücksichtigt werden können. Da jedoch - wie bereits ausgeführt - die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. j…
…noch keine Benotung der DA erfolge. CK habe das Studium vor Vollendung des 19. LJ begonnen, die gesetzliche Studiendauer bisher nicht überschritten und auch das 25. LJ noch nicht vollendet. Die Voraussetzungen für eine Rückforderung liegen daher nicht vor und selbst wenn sie formell vorliegen…
…ausschließlich die Frage, ob es sich beim (bereits abgeschlossenen) Bachelorstudium um ein eigenständiges Studium handle oder ob für die Berechnung der gesetzlichen Studiendauer von zehn oder mehr Semestern (sublit bb) das Masterstudium mit einzubeziehen sei. Aus der Rechtsprechung des VwGH 22.12.2011, 2011/16…
… 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 zur Berechnung der gesetzlichen Studiendauer das Bachelorstudium als eigenständiges Studium anzusehen oder ein (daran anschließendes) Masterstudium miteinzubeziehen ist. Gemäß § 2 Abs 1 FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben…
…angefochtenen Bescheid vom 21.02.2024 wurde der Antrag vom 08.02.2024 als unbegründet abgewiesen, da eine Zusammenrechnung der gesetzlichen Studiendauer des Bachelorstudiums und des Masterstudiums ist nicht möglich sei. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist - soweit entscheidungsrelevant und soweit im Folgenden nicht eigens…
… 54 Abs. 1 UG 2002). Für die Berechnung, ob die gesetzliche Studiendauer zehn oder mehr Semester beträgt, ist daher ein (daran anschließendes) Masterstudium nicht miteinzubeziehen (siehe UFS 20.09.2011, RV/2277-W/11; die Behandlung der dagegen gerichteten VfGH-Beschwerde wurde mit Beschluss vom…
…aufgrund eines neuen Familienbeihilfenantrages wurde Familienbeihilfe für den Zeitraum 4/2021 bis 2/2022 zurückgefordert, weil im Bachelorstudium die gesetzliche Studiendauer von 6 Semestern plus 2 Toleranzsemestern überschritten worden sei. Inklusive eines Verlängerungssemesters aufgrund von COVID-19 bestehe ein Anspruch auf Familienbeihilfe nur bis März…
…Semester umfasse, hinsichtlich der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe schlechter stellen wollte als andere Studierende, sei auch den Gesetzesmaterialien nicht zu entnehmen. Demnach sei dem Begriff "gesetzliche Studiendauer" des lit j dasselbe Verständnis zugrunde zu legen wie den Ausführungen in § 2 Abs. 1 lit b FLAG. Aus…
…FLAG 1967), das Kind ein eigenes Kind geboren hat oder zum 24. Geburtstag schwanger ist, ein Studium mit einer gesetzlichen Studiendauer von mindestens zehn Semestern betrieben wird, vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig eine freiwillige praktische soziale Hilfstätigkeit bei einer von einem gemeinnützigen Träger der…
…Masterstudiums nicht zusammenzuzählen, wodurch kein langes Studium iSd § 2 Abs 1 lit j sublit bb FLAG 1967 vorliegt." Da damit auch im vorliegenden Fall eine der gesetzlichen Voraussetzungen (gesetzliche Studiendauer von mindestens 10 Semestern) nicht vorlag, endete der Familienbeihilfenanspruch mit Vollendung des 24. Lebensjahres (Juni…
…das die Studiendauer, für die Familienbeihilfe gewährt wird, verlängern kann, und zwar unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung. Diese Verlängerung wird unmittelbar in Bezug auf jene Studienphase wirksam, in der die Beeinträchtigung durch die COVID-19-Krise erfolgt. Auf Grund - der gesetzlichen Regelung der oben…
…Begründet wurde dies damit, dass die Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr nur dann gewährt werde, wenn ein Studium mit einer gesetzlichen Studiendauer von mindestens 10 Semestern im Jahr des 19. Geburtstages begonnen werde. Beim Kind der Bf treffe dies nicht zu. Mit dem Abschluss eines…
…Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird, k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur…
…Bei Vollendung ihres 24. Lebensjahres hat die Tochter im zehnten Semester studiert. Damit war die gesetzliche Studiendauer ihres Studiums von 10 Semestern noch nicht überschritten, sodass zu diesem Zeitpunkt auch die in sublit. cc) genannte Voraussetzung erfüllt war und ein Anspruch auf Weitergewährung der Familienbeihilfe…
…werden. Die gesetzliche Studiendauer von abgeschlossenen und aufbauenden Studien (z.B. Masterstudium nach abgeschlossenem Bakkelauriatsstudium) sei nicht zusammenzurechnen. Die von der Beschwerdeführerin dargestellte 13-jährige Schuldauer stelle keinen Verlängerungstatbestand dar. Ein absolviertes Auslandssemester verängere die Studiendauer "nur im Rahmen der Altersgrenzen bis zum 24. Lebensjahr…
…definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studienabschnitts oder eines Studiums festgelegt ist". Unter der "gesetzlichen Studiendauer" ist somit die "Mindeststudiendauer" eines Studiums zu verstehen, ohne dass Raum für die Berücksichtigung allfälliger Toleranzsemester bliebe (vgl. VwGH 30.01.2020…
…In Summe betrage daher die gesetzliche Studiendauer für beide Fächer jeweils neun Semester. Es handle sich daher bei diesem Studium um kein „langes Studium“ im Sinne des FLAG 1967. Überdies habe die Tochter des Bf. die gesetzliche Studienzeit im ersten Abschnitt um mehr als zwei…
…erhalten die Fächer Latein und Englisch in der Sekundarstufe unterrichten zu können. Folglich beträgt die gesetzliche Studiendauer bis zum ehestmöglichen Abschluss dieses Lehramtstudiums mindestens 12 Semester (Bachelorstudium 8 Semester + Masterstudium 4 Semester Mindeststudienzeit). Aus den oben angeführten Gründen ist eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruchs wegen Berufsausbildung…
…vollendet hat, begonnen. Die gesetzliche Studiendauer für das von ihr ausgeführte Studium "Bauingenieurwissenschaften" (Masterstudium) beträgt bis zum ehestmöglichen Abschluss mindestens 10 Semester. Als Nachweis übermittle ich die jeweils erste Seite des ( "Curriculum für das Bachelorstudium" und des "Curriculum für das Masterstudium" der TU Graz. Gemäß§…
…Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird, k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur…