…und 2008 der Fa. X durch die Anzahl der ausgewiesenen Überstunden hinzuweisen scheinen. Ob nicht auch im Ausmaß dieser Tätigkeit ein weiterer Grund für die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz vorliegt, kann im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Entfernung zwischen den Arbeitsorten…
…täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz Unhaltbar sei weiters die Argumentation zur (Un)zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz. Es werde hier schlicht ohne nähere Prüfung behauptet, dass die Entfernung zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsstätte unter ,,Zugrundelegung gängiger Routenplaner” weniger als 80 km betrage und die Zurücklegung dieser…
…zB bei der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung, bezieht sich nicht auf eine Ausnahmesituation, die aufgrund der Covid-Situation im Jahr 2021 bestand. Die Aufwendungen sind als Werbungskosten anzuerkennen. Familienheimfahrten: Familienheimfahrten sind die Fahrten zwischen Berufs- und Familienwohnsitz. Der Bf. war im Jahr 2021 nach seinen Aufzeichnungen…
…LStR 2002 Rz 342 jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. Dieses Kriterium ist im Beschwerdefall jedenfalls erfüllt, da die Entfernung zwischen dem Beschäftigungsort der Bf. und dem Wohnsitz der Bf. in Ungarn laut Michelin Routenplaner über 250…
…Kilometer ist ihr Familienwohnsitz von der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort entfernt? - Welches Verkehrsmittel benutzen Sie für die Fahrten zwischen Arbeitsort und Familienwohnsitz? Nachweis: Aufstellung z.B. über Treibstoffkosten, Fahrtenbuch, Fahrscheine, Beiträge für Mitfahrgelegenheiten - Haben Sie am Beschäftigungsort eine Wohn- oder Schlafmöglichkeit? Nachweis: Mietvertrag und Zahlungsbelege oder…
…Der Arbeitsort des Bf. und seiner Gattin sei weiterhin in Ort1, die Wohnung dort sei beibehalten worden und werde während der Woche bewohnt, es sei lediglich der Wochenendaufenthalt nach Ort2 verlegt worden. Die Entfernung zwischen dem Wohnort in Ort1 und dem in Ort2 betrage weniger…
…entsprechende KFZ entfallenden Kosten eine taugliche Methode darstellen und keineswegs zu überhöhten Ansätzen führen würde. Übernachtungsgeld: Das durchgehend pauschal ausbezahlte Übernachtungsgeld sei grundsätzlich dann abgabenfrei, wenn die Übernachtung nachgewiesen werde. Über 120 Km Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort müsse die Übernachtung aus abgabenrechtlicher Sicht zwar…
…am Familienwohnsitz: Lebenspartner, Sohn, Mutter Entfernung Familienwohnsitz - Arbeitsort: 622 km, 5 Stunden Fahrtdauer Verkehrsmittel: Mitfahrgelegenheit Lebenspartner; Fahrtenbuch siehe separate Aufstellung oben Wohnung am Arbeitsort: ***10***., Größe 54 m2, Betriebskosten monatlich: € 203,97, AfA Wohnung € 596,97 Verkehrsmittel für Fahrten zwischen Arbeitsort und Familienwohnsitz…
…für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen (lit. a) und Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie…
…Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten. Beträgt nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindestens 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt…
…sowie nachgewiesene Kosten aus der Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 780 € in Abzug gebracht. In der Begründung wurde ausgeführt, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung am Arbeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) stellten nur insoweit Werbungskosten dar, als sie das höchstzulässige Pendlerpauschale (…
…Bf. in seinem Schreiben vom 27.07.2022 an, dass ihm ein Werkverkehr zur Verfügung stehe und er für die Fahrten zwischen dem Arbeitsort und dem Familienwohnsitz die Bahn benutzt habe. In der Vorhaltsbeantwortung vom 12.02.2023 gab der Bf. diesbezüglich allerdings an, diese…
…bloßen Schlafstelle am Arbeitsort, sodass eine Familienwohnsitzverlegung nicht als zumutbar erachtet wird. Die beantragten Aufwendungen aus doppelter Haushaltsführung iHv EUR 2.712,00 werden daher zum Abzug zugelassen. 3.2 Aufwendungen für Familienheimfahrten: Familienheimfahrten sind die Fahrten zwischen Berufs- und Familienwohnsitz, also zwischen zwei Wohnungen…
…wohnt. Die Entfernung zwischen den beiden Wohnsitzen beträgt laut Routenplaner ca. 180 km bei einer (durchschnittlichen) Fahrzeit von 2,20 Stunden. Er fährt alle 14 Tage übers Wochenende zu seiner Gattin. Für die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen…
…im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit begründet worden sei. Liege der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann könnten die (Mehr-)Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Familienheimfahrten, steuerlich berücksichtigt werden…
…für die Lebensführung gilt, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Fahrten zwischen einem Berufs- und einem Familienwohnsitz sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Voraussetzungen für…
…dass die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblich ***1*** Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb der Erwerbstätigkeit liegen. Der Grund, warum Aufwendungen für Familienheimfahrten und eine doppelte Haushaltsführung dennoch…
…der Arbeitsstelle abberufen zu werden, hin, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz zu rechtfertigen. Es muss sich vielmehr um eine konkret, ernsthaft und latent drohende Möglichkeit einer solchen Abberufung handeln. Davon kann beispielsweise nicht die Rede sein, wenn der Steuerpflichtige mit…
…mwN, und VwGH 27.6.2012, 2008/13/0156, mwN). Mehrfach hat der Verwaltungsgerichtshof aber auch für alleinstehende Steuerpflichtige Fahrten zwischen ihrem Hauptwohnort und einem weiteren Wohnsitz am (in unüblich weiter Entfernung gelegenen) Berufsort als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst anerkannt, wenn dem Steuerpflichtigen weder die…
…die Unzumutbarkeit bereits früher vorgelegen hat oder später möglicherweise eintreten kann. Behält ein Steuerpflichtiger den bisherigen (Familien)Wohnsitz deswegen bei, weil er dort über Eigentum verfügt, so sind die Aufwendungen für eine Wohnung am oder in der Nähe des Arbeitsortes privat veranlasst und nicht abzugsfähig…